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Daten können nicht gestohlen, 'nur' ausgespäht werden
Peter Piksa schaut sich das unsinnige Diebstahl-Argument bei unautorisiertem Filesharing aus einer juristischen Sichtweise an: Wer sich unrechtmäßig Zugriff auf Daten verschafft, begeht eine Straftat gemäß § 202a StGB (Ausspähen von Daten). Wer diese Daten weiterverbreitet, begeht einen Verstoß gege