… Weiterlesen„FAZ“ und „SZ“ argumentieren, dass schon für die Übernahme von Überschriften und Artikelauszügen eine Erlaubnis des jeweiligen Verlags notwendig sei. Außerdem stören sie sich daran, dass Echobot die Artikel für seine Nutzer zugänglich macht – mit einem Klick wird die Original-Website auf der Echobot-Seite eingebettet, so ähnlich wie ein YouTube-Video.
Was Google allerdings nicht macht: Zahlende Echobot-Kunden bekommen eine Funktion angeboten, mit der sich nur der komplette Text der verlinkten Seite anzeigen oder als PDF-Datei herunterladen lässt – so kommen die Kunden an Volltexte, ohne selbst von den Websites Screenshots machen zu müssen. Echobot-Geschäftsführer Bastian Karweg verteidigt das: „Die Volltext-Funktion wird nicht von uns, sondern komplett von einem US-Anbieter bereitgestellt.