sueddeutsche.de über Amtsrichter Mathias Winderlich:
Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt.
Das ist so absurd, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll. Wie sollen Nutzer immer zweifellos wissen, ob ein Stream legal oder illegal ist, wenn weder Rechteinhaber noch Plattformanbieter diese Sicherheit stellen können?
Man erinnere sich etwa an August 2010 zurück, als die Urheberrechtsexperten und -verfolger von der GVU versehentlich Videos des Elektrischen Reporters löschen liesen. Damals schrieb ich mit Blick auf Plattformproviderhaftung:
… WeiterlesenDieser Fall zeigt auch noch einmal deutlich, dass die oft geforderte umfängliche Haftung von Plattformprovidern für auf ihren Plattformen eingestellte Werke nicht funktionieren kann.