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Und bevor man etwas streamt, werde man Experte der Entertainmentindustrie
sueddeutsche.de über Amtsrichter Mathias Winderlich: Jeder, der illegale Streaming-Portale im Internet aufruft, kann sich damit strafbar machen. Dies hat ein Leipziger Richter nun bei der Verurteilung eines Mitglieds der Kerntruppe der Betreiber von kino.to festgestellt. Das ist so absurd, dass ich