Ansgar Warner auf e-book-news.de:
Was viele Self-Publishing-Autoren nämlich nicht wissen: die Buchpreisbindung gilt momentan für selbst verlegte Bücher nicht. Im aktuellen Kommentar zum Buchpreisbindungs-Gesetz (6. Auflage, 2012) findet sich dazu ein sehr aufschlussreicher Hinweis: „Unter das BuchPrG fallen nur solche Bücher, die als verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind, also aus Verlagen stammen und sich für den Vertrieb über den Buchhandel eignen: Keine Bücher sind demgemäß … Bücher aus ‘Selbstverlagen’.“
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Verfasser des Kommentars sind die Juristen Dieter Wallenfels und Christian Russ, und somit für Branchenkenner keine Unbekannten. Denn ihre Wiesbadener Kanzlei waltet seit Jahrzehnten als „Preisbindungstreuhänder“ des deutschen Buchhandels, überwacht also die Einhaltung der Buchpreisbindung.
Spannende Sache.
An der Buchpreisbindung und all den Fragen, wann sie gilt und wann nicht, zeigt sich schön, wie das Produkt der Buchbranche zerbröselt* und sich die Grenzen verwischen.
*E-Books sind lange Texte in Dateiform. Ab wann spricht man von einem Buch und wann nicht mehr? Und warum werden Bücher unterschiedlich behandelt, nur weil sich die Produktionsprozesse dahinter unterscheiden? Ehemals offensichtliche Grenzen werden digital willkürlich.
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