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Angemessene Vergütung der Urheber vom Leistungsschutzrecht: Nichts.
Im am 1. August in Kraft tretenden Presseleistungsschutzrecht heißt es unter anderem "Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.". Diese schwammige Aussage hat etwa den Deutschen Journalisten-Verband (DJV) dazu verführt, so lang hinter einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage z