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Der 2. Schritt des Leistungsschutzrechts im Koalitionsvertrag
Ich hatte bereits in meinem Artikel zum euphemistisch im Koalitionsvertrag „Plattformneutralität“ genannten Aufnahmezwang geschrieben, dass er nach dem länger befürchteten, zweiten Schritt des Leistungsschutzrechts für Presseverleger aussieht: Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass Google die dan