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KI-Kunst: Die Maschine als Urheber? Neinneinnein.
Robert Heine und Julia Schafdecker auf lto.de: Gemälde, Musikwerke und Übersetzungen sind Prototypen urheberrechtlich geschützter Erzeugnisse. Damit liegt die Frage nahe, ob computergenerierte Produktionen wie der "Edmond de Belamy" ebenfalls urheberrechtlichen Werkschutz genießen könn