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# Christoph Keese (Springer): Flipboard und Zite sind nicht legal
- URL: https://neunetz.com/christoph-keese-springer-flipboard-und-zite-sind-nicht-legal/
- Published: 2011-12-15T17:44:03.000Z
- Updated: 2011-12-15T17:44:03.000Z
- Author: Marcel Weiß
- Tags: Medienwandel, Presseleistungsschutzrecht, #wp, #wp-post, #visibility-public, #Import 2024-11-21 20:37

Christoph Keese, Lobbyist des Axel Springer Verlags, [antwortet](http://www.presseschauder.de/myedition-leistungsschutzrecht/) auf Thomas Knüwer, bezüglich der [Aussage von letzterem](http://www.indiskretionehrensache.de/2011/12/nachrichtenfilter-ipad-myedition/), MyEdition von Springer würde gegen ein von den Verlagen gefordertes Presseleistungsschutzrecht verstossen, wenn es Inhalte anderer Presseverlage integrieren würde.

[Christoph Keese bezeichnet in seiner Antwort nebenbei Flipboard und Zite als nicht legal](http://www.presseschauder.de/myedition-leistungsschutzrecht/):

> Inhalte aus anderen Quellen werden nicht ungefragt integriert. Sie werden nur mit vorheriger Genehmigung eingebaut. Genau das ist ein wichtiger Unterschied zu Flipboard oder Zite: MyEdition ist legal. Das haben wir bei der Vorstellung der Closed Beta mehrfach deutlich gesagt; ich habe es getwittert und es steht auch in diesem Blog.

Drei Fragestellungen ergeben sich daraus:

- Wie kommt Herr Keese darauf, dass Flipboard und Zite nicht legal wären? Ist er mental schon in einer Welt mit Presseleistungschutzrecht?
- Warum geht der Axel Springer Verlag nicht gegen die angeblich illegalen Angebote Flipboard und Zite vor?
- Wollen wir ein Recht, das Angebote wie Flipboard ohne Genehmigung der Presseverlage illegal macht?