Joerg Heidrich, Fachanwalt für IT-Recht und seit 2001 als Justiziar und Datenschutzbeauftragter bei Heise, schreibt bei Heise über den neuen Entwurf des „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ vom Bundesjustizministerium, ich zitiere die wichtigste Änderung:
… WeiterlesenNeu ist allerdings, als Betroffener einer Verletzung eines „absolut geschützten Rechts“ einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch geltend machen zu können. Praktisch bedeutet dies: Der Anbieter eines Blogs, Forums oder einer Social-Media-Präsenz muss dem Betroffenen ohne gerichtliche Anordnung die höchstpersönlichen Daten des Verfassers mitteilen – der dann anwaltlich abgemahnt und sogar verklagt werden kann.
Zu den „absoluten Rechten“ gehören unter anderem das Persönlichkeitsrecht oder die Immaterialgüterrechte. […]
Zukünftig kann dann also der Zahnarzt einem auf einer Bewertungsseite allzu kritischen Patienten mit teuren Abmahnungen den Zahn ziehen.