> ## Content Index
> Fetch the complete content index at: https://neunetz.com/llms.txt
> Use this file to discover other available public pages before exploring further.

# Schweiz: Youtube einigt sich mit Verwertungsgesellschaft SUISA
- URL: https://neunetz.com/schweiz-youtube-einigt-sich-mit-verwertungsgesellschaft-suisa/
- Published: 2013-09-26T13:12:06.000Z
- Updated: 2013-09-26T13:12:06.000Z
- Author: Marcel Weiß
- Tags: Kurz, SUISA, youtube, #wp, #wp-post, #visibility-public, #Import 2024-11-21 20:37

[Achim Sawall berichtet auf Golem über die Einigung zwischen Suisa und YouTube](http://www.golem.de/news/urheberrecht-youtube-einigt-sich-mit-verwertungsgesellschaften-1309-101792.html):

> Youtube hat sich mit der Suisa geeinigt, dem schweizerischen Gegenstück zur Gema in Deutschland. Durch den Vertrag werde das Repertoire auch für andere Länder an die Google-Tochter lizenziert, so die Suisa. \[..\] Die Rechteinhaber erhalten eine Vergütung für die Nutzung ihrer Musikwerke auf Youtube in der Schweiz. Angaben zur Höhe der Zahlungen und den Konditionen wurden nicht gemacht.

Die Meldung der SUISA findet man [hier](http://www.suisa.ch/de/news/news-aktuell/news/article/2013/09/25/suisa-und-youtube-einigen-sich-auf-lizenzvertrag/).

Im Blog der SUISA wurden einige [Aspekte zum neuen Lizenzvertrag](http://blog.suisa.ch/de/fragen-und-antworten-zum-lizenzvertrag-zwischen-suisa-und-youtube/) betrachtet.

Der Vertrag gilt für die Nutzung ab dem 1\. September 2013:

> Weiter tritt der Vertrag wie in der Medienmitteilung angegeben ab 1\. September 2013 in Kraft. Er gilt somit nur für Videoklicks, die ab diesem Datum gemacht werden. YouTube wird der SUISA zukünftig in regelmässigen Abständen Statistiken über die Videonutzungen zur Verfügung stellen. Die Nutzungsstatistiken zeigen, welche Musikwerke tatsächlich genutzt wurden und wie oft sie genutzt wurden. Anhand dieser Angaben wird der Vergütungsanteil pro einzelnem Werk berechnet.  
>  
> Sobald die ersten Statistiken von YouTube eingetroffen sind, kann diese Berechnung erstmals vorgenommen werden. Danach leitet die SUISA das Geld von YouTube an die Urheber der jeweiligen Werke weiter. Die SUISA sieht vor, dass die Verteilung der Vergütungen halbjährlich stattfindet.