Michael Schmalenstroer nimmt die angekündigte „Plattformneutralität“ aus dem Koalitionsvertrag und zeigt auf, was ‚marktbeherrschend‘ bedeuten kann:
Google wird sich natürlich mit Zähnen und Klauen dagegen wehren und kann im Zweifelsfall auch seine Suchmaschine einfach aus dem Ausland betreiben, aber gerade kleinere Anbieter können das nicht. Rivva etwa schmiss diverse Blogs aus seinem Index, weil diese unter das Leistungsschutzrecht fallen. Als marktbeherrschender Plattformbetreiber unter den Blogaggregatoren könnte es dann gezwungen werden, diese wieder aufzunehmen – und für sie zu bezahlen.
Ähnlich sieht es bei meinem Projekt Planet History aus. Auch dort sind ganz bewußt keine Blogs von Presseverlagen wie etwa Wostkinder aufgeführt. Gleichzeitig bin ich natürlich auch ein “marktbeherrschender Plattformbetreiber” im Bereich der Geschichtsblogaggregatoren, weil es mit Planet History und Planet Clio genau zwei Stück davon in Deutschland gibt.
Für aufstrebende Dienste würde das bedeuten, als ‚marktbeherrschend‘ eingestuft zu werden, wäre dann sehr schnell unangenehm und teuer. Und diese Einstufung ist auch eine Frage der Marktdefinition.
Eigentlich müsste eine solche Entwicklung als absurd und damit unrealistisch abgetan werden können. Aber bereits die Existenz des Presseleistungsschutzrechts zeigt, dass man bei diesen Themen in Deutschland leider auf alles gefasst sein sollte.
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