Dieter Gorny, der Vorstandsvorsitzende des Verbands der Musikindustrie, hat einen Text für das Handelsblatt geschrieben, in dem er auf den Wahlerfolg der Piraten im Saarland und die Anti-ACTA-Proteste reagiert.
Eines der Kernprobleme der aktuellen Debatte ist es, dass das Urheberrecht vor dem Hintergrund einer vermeintlichen Freiheitsdebatte von einigen wenigen als ein zu überwindendes Hindernis stilisiert wird. Dabei wird vergessen, dass die Freiheit der einen, nämlich die Freiheit, sich gratis mit Medieninhalten versorgen zu können, dann die Unfreiheit der anderen bedeutet, wenn den Urhebern und Kreativen letztlich die Existenzgrundlage abgesprochen wird.
Das ist ein klassisches Strohmannargument. Es ist natürlich nicht so, dass auf der einen Seite die Künstler stehen und auf der anderen Seite diejenigen, die alles umsonst wollen.
Die Sachlage ist weitaus komplexer. Das aktuelle Urheberrecht behindert die Kulturproduktion stärker als dass es sie fördert. 15 Jahre beträgt die optimale Schutzfrist für Urheberrechte, die Schutzfrist in Deutschland liegt bei 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers. Ist der Urheber zum Zeitpunkt der Entstehung des Werkes 20 Jahre alt und wird er 80 Jahre alt, was durchaus im Rahmen der aktuellen Lebenserwartung liegt, schießt die Schutzfrist für das Urheberrecht auf stolze 130(!) Jahre.
Damit wird klar, dass das Urheberrecht in seiner aktuellen Form vor allem ein Verwerterrecht ist und dass es die Kulturproduktion zugunsten vorhandener Werke schwächt: Denn je mehr Rechte man den Urhebern von heute und gestern zugesteht, desto geringeren Handlungsspielraum haben die Urheber von morgen.
Herr Gorny hat also auf einer grundlegenden Ebene recht: Die Freiheit der einen, also der von ihm vertretenen Unternehmen, Rechte anzuhäufen und diese auf über 100 Jahre zu verwerten, bedeutet Unfreiheit für den Rest von uns. Egal ob Urheber oder nicht.
Hinzu kommt, dass das Urheberrecht ganz oft gar nicht die Existenzgrundlage für Urheber darstellt. Musiker, selbst jene, die hoch in den Charts standen, haben traditionell mehr Geld mit Konzertauftritten verdient als mit den Verkäufen ihrer Singles und Alben. Sie brauchten Reichweite für ihre Auftritte. Das Urheberrecht behinderte sie eher bei dem Aufbau dieser Reichweite, also bei dem Finden von Fans. Denn es regelt, genauer beschränkt, den Zugang zu Werken. Dass das vielen Künstlern nicht klar ist, ändert nichts an diesem Umstand. (Es macht ihn nur um so tragischer.)
Die Unternehmen, deren Existenzgrundlage das Urheberrecht ist, sind die Rechteverwerter, im Musikbereich also etwa die Tonträgerunternehmen, die die Chuzpe haben, ihren Branchenverband „Bundesverband Musikindustrie e. V.“ zu nennen. Der Verband, bei dem Dieter Gorny der Vorsitzende ist. Wenn er also von der Existenzgrundlage der Künstler spricht, meint er eigentlich die von ihm vertretenen Unternehmen.
Und weiter im Text:
Für mich steht fest: Auch oder gerade in einer digitalisierten Welt brauchen wir ein starkes Urheberrecht. Es ermöglicht dem Künstler überhaupt erst, Wertschöpfung zu betreiben und von seinem Tun auch leben zu können.
Herr Gorny ist hier ganz der Hardliner, als den man ihn kennt und liebt. Natürlich trifft das nicht zu. Wie bereits oben angeführt, leben viele professionelle Künstler wenig bis gar nicht vom Urheberrecht. Desweiteren gibt es permanent Beispiele von Künstlern, die auf verschiedenste, innovative Arten Geld verdienen, indem sie mit, nicht gegen ihre Fans arbeiten. (Crowdfunding ist ein Beispiel.)
Doch selbst das beste legale Angebot kann auf Dauer nicht gegen massenhafte illegale Umsonst-Angebote konkurrieren.
Doch, kann es. Mit Mehrwert. Gerade Dienste wie Spotify, Rdio oder Simfy, die Dieter Gorny nennt, sind erfolgreich, weil sie erstmals Mehrwert bieten.
Wir sollten unterscheiden zwischen dem Bedürfnis, kreativ zu sein, und der professionellen Produktion von Kunst und Kultur, die die Gesellschaft treibt und mit der sie sich auseinandersetzt. Für diese Spitzenleistungen braucht es Freiraum, Respekt, Kapital, freiwillige arbeitsteilige Strukturen – und das Urheberrecht.
Welchen Freiraum hat der Künstler, in dessen Lebenszeit kein einziges Kunstwerk, das zu seinen und den Zeiten seiner Eltern entstanden sind, jemals zu seiner freien Verfügung stehen wird?
Er hat den Freiraum, sich in ein industriell geprägtes System zu fügen, das süchtig ist nach exklusiven Rechten.
Mehr zum Thema Urheberrecht:
nnoizPapp says
„Wie bereits oben angeführt, leben viele professionelle Künstler wenig bis gar nicht vom Urheberrecht.“
wie kommt es zu diesem brisanten halb/nichtwissen ??
wie sollen zum beispiel filmmusiker von ihrer musik leben, durch live-auftritte ?
„Gerade Dienste wie Spotify, Rdio oder Simfy, die Dieter Gorny nennt, sind erfolgreich, weil sie erstmals Mehrwert bieten.“
das stimmt, aber nicht für die musiker….um den verkauf von 20 cd´s zu ersetzen müsste ich auf spotify ca. 12.000 klicks haben, über die ganzen portale, und was sie bringen gibt es viele nezze statistiken, eine wiederholung erspare ich mir hier, das ermüdet….
Ali N. Askin says
Sehr geehrter Herr Weiss,
Ihr Beitrag beinhaltet einige Aussagen, welche auf Halb-, bzw. Nichtwissen beruhen.
Leider habe ich nicht die Zeit in der nötigen Tiefe darauf einzugehen. Aber im Internet sind ja viele Quellen zu finden, die die nötigen Informationen bieten.
Nur auf folgende Punkte möchte ich kurz eingehen:
– „15 Jahre beträgt die optimale Schutzfrist für Urheberrechte“: Warum? Nehmen wir an, ein Komponist verstirbt mit 34 Jahren und hat bis dahin beachtliches geschaffen, was sich sogar Jahre nach seinem Tod verwerten lässt. Seinem Lebenspartner (und eventuellen Kindern) wäre bei so einer kurzen Schutzfrist das Einkommen oder ein Teil dessen entzogen.
Davon abgesehen: Gute Verlage investieren viel Geld in ihre Urheber. Warum sollten sie nach dem Ableben desselbigen nicht weiter davon profitieren?
– „Ist der Urheber zum Zeitpunkt der Entstehung des Werkes 20 Jahre alt und
wird er 80 Jahre alt, was durchaus im Rahmen der aktuellen
Lebenserwartung liegt, schießt die Schutzfrist für das Urheberrecht auf
stolze 130(!) Jahre.“: Na und? Wenn jemand mit 20 etwas schreibt, das die Menscheit so bewegt, daß er davon leben kann hat er doch ein immenses Glück gehabt und bis er stirbt hat er verdienterweise etwas davon. 70 Jahre nach seinem Abbleben haben seine Kinder und dann Enkel was davon. Das ist für einen freiberuflich arbeitenden Künstler eine immens wichtige Motivation. Aber davon abgesehen ist Ihr Beispiel extrem trockentheoretisch…
– Es gibt einen Unterschied zwischen Urheberrecht, Leistungsschutzrecht und Verlagsrecht. Ersteres bezieht sich auf das geistige (nicht-physikalische) Werk und bleibt IMMER (zumindest in Europa) beim Urheber, bzw. dessen Rechtsnachfolgern (das muss nicht ein „Label“ sein). Zweiteres bezieht sich auf das Master einer Aufnahme eines Werkes (Also eine CD, mp3, WAV, etc…) und hat nur bedingt mit dem Urheberrecht zutun. Drittes ist eine Art Nutzungsrecht und wird, finanziell gesehen, vom Urheberrecht abgezogen (i.d.R. 40%) und können an den Urheber wieder zurückfallen.
D.h. Es könnte sein, daß die Urheberrechte- und Verlagsrechteinhaber das Notenmaterial eines Komponisten sehr früh nach seinem Abbleben freigeben, so daß jedermann selbst spielend sich an dessen Musik erfreuen kann, aber auf der anderen Seite das Label, welches die Leistungsschutzrechte and den Originalaufnahmen besitzt noch nichts freigibt….
– „Damit wird klar, dass das Urheberrecht in seiner aktuellen Form vor
allem ein Verwerterrecht ist und dass es die Kulturproduktion zugunsten
vorhandener Werke schwächt(..)“:
Diese Aussage ist völlig falsch. Ohne Urheberrecht wäre viele freischaffende Komponisten, wie ich es auch bin, die Exsistenzgrundlage entzogen. Meine GEMA-Einkünfte sind ein wichtiger Bestandteil meines Einkommens. Ich muss sehr wenig an irgendwelche Verwerter abgeben. Und wenn, dann tue ich das weil es mir etwas bringt mich mit solchen (Verlag, Label, Produktionsfirma, Sender…) einzulassen.
– „(…)Tonträgerunternehmen, die die Chuzpe haben, ihren Branchenverband “Bundesverband Musikindustrie e. V.(…)“ Wie sollen sie sich denn sonst nennen?
– „(…)Wie bereits oben angeführt, leben viele professionelle Künstler wenig
bis gar nicht vom Urheberrecht. Desweiteren gibt es permanent Beispiele
von Künstlern, die auf verschiedenste, innovative Arten Geld verdienen,
indem sie mit, nicht gegen ihre Fans arbeiten.“:
Natürlich gibt es die. Alle darstellenden Künstler bekommen keine Einnahmen aus Urheberrechte. Z.b. Schauspieler oder Musikinterpreten. Wenn aber deren Arbeit vervielfältigt wird (Tonträger, TV, Video, etc.) erhalten sie aber Einnahmen durch Leistungsschutzrechte, also z.b durch die GVL.
Ausserdem gibt es viele Kreative die fast NUR von Urheberrechten leben, weil sie z.b. gar nicht live spielen können. Davon abgesehen finde ich crowdfunding eine durchaus spannende Sache, die ja aber erstmal nichts mit den Urheberrechten zutun hat.
-Was den Mehrwert durch Dienste wie spotify etc. anbelangt, kann ich mich nur Herrn nnoizpapp anschliessen. Für uns Normalo-Urheber kommt dabei fast garnicht 'rum.
Sie schreiben: „Die Sachlage ist weitaus komplexer“. Da gebe ich Ihnen recht. Dementsprechend würde ich sie bitten genauer zu recherchieren und sich auch auf der Seite der Urheber (nicht die der Verwerter) zu informieren.
Mit freundlichen Grüssen,
Ali N. Askin
canary in a coma says
„wie sollen zum beispiel filmmusiker von ihrer musik leben, durch live-auftritte ?“
Nun ja, ein professioneller Musiker wie der von Ihnen angeführte
„Filmmusiker“ lebt ganz einfach von seiner Dienstleistung, Musik für
einen Film zu schreiben/einzuspielen. Hierfür wird er entsprechend
bezahlt.
Ein Musiker im Sinne eines „freien Künstlers“, der keinen Auftraggeber
hat, muss ein Publikum in der Öffentlichkeit finden, dieses für sich
begeistern, um dann aus dieser Aufmerksamkeit Kapital schlagen zu
können.
Hierfür könnte/sollte er seine Werke der Öffentlichkeit zur Verfügung
stellen, so daß diese so frei und reibungslos wie möglich zirkulieren
und eine möglichst große Bekanntheit erreichen können.
Ein restriktives „Das-darfst-Du-keinesfalls-weitergeben“-Urheberrecht
nimmt ihm diese Option. Er hat gar nichts von einem strikten
Urheberrecht. Es hindert ihn sogar.
nnoizPapp says
„Nun ja, ein professioneller Musiker wie der von Ihnen angeführte
„Filmmusiker“ lebt ganz einfach von seiner Dienstleistung, Musik für
einen Film zu schreiben/einzuspielen. Hierfür wird er entsprechend
bezahlt.“
soweit die theorie. in der praxis ist es aber so, dass wir im ausblick auf unsere GEMA vergütungen entsprechend weniger bezahlt werden, das ist leider so, insofern nicht „ganz einfach“ und von den GEMA-einnahmen gehen meistens noch 40% wieder zurück an die sender und ihrer eigene oder angeschlossenen verlage. (das ist oft die bedingung für den job)
zu den freien, nicht auftragsgebundenen werken: unsere „problem“ ist, dass wir werbung mit dem endprodukt machen. stelle ich einen titel online gibts keinen grund mehr ihn zu kaufen, ausser eingefleischte fans erbarmen sich meiner. eine alternative wären vielleicht kurzversionen, damit schafft man sich aber auch keine freunde…;-/)
musik verschenken könnte ich auch jetzt schon, habe ich auch schon gemacht, das verhindert das urheberrecht doch gar nicht….ich als urheber fühle mich doch gar nicht behindert durch das urheberrecht.
Ali N. Askin says
Hallo Herr Weiss,
Hier etwas sehr lesenswertes zum Thema. Gut geschrieben und, trotz der Kürze, gut fundiert.
http://www.drehbuchautoren.de/…
gormulus says
Ach ja, die Polemik der durch meine GEZ-Gebühren bestens alimentierten Tatortdrehbuchautoren, die der werten Frau Piel hinterherhecheln und liebend gerne mit Döpfner und Co. ins Bettchen steigen würden. Dem halte ich doch lieber die Antwort des CCC entgegen, die hat wenigstens Hand und Fuß:
http://ccc.de/updates/2012/dre…
Sebastian Salvador Schwerk says
Endlich kommt mal ein wahres Problem zur Sprache, nämlich die Laufzeit! ich hatte intuitiv auf 25 Jahre gesetzt, woher nimmst Du die „optimalen 15 Jahre“? Gibt es dazu eine Studie oder ist das Deine Meinung? Fakt ist, es kann tatsächlich nicht sein, das ein Kunstwerk per se länger geschützt werden muss, als man ein Grundstück samt Gebäude abschreibt…
labomat says
> „Nun ja, ein professioneller Musiker wie der von Ihnen angeführte „Filmmusiker“ lebt ganz einfach > von seiner Dienstleistung, Musik für einen Film zu schreiben/einzuspielen. Hierfür wird er > entsprechend bezahlt.“
> soweit die theorie. in der praxis ist es aber so,…
Habe ich das richtig verstanden: Ihre Auftraggeber kassieren von den GEMA-Einnahmen Ihrer Werke 40%? Das finden Sie normal? Hier stimmt doch offensichtlich etwas nicht – statt Sie als kreativen Dienstleister angemessen zeitnah zu entlohnen, müssen Sie einen Teil Ihrer Arbeit vorstrecken und auf zukünftige Rückfinanzierung über GEMA-Gebühren warten. Und dann davon noch (zeitlich unbegrenzt?) 40% an die Sender/Verlage abgeben?
Also hier scheint mir doch eine Partei ganz eindeutig keinen Respekt vor den Leistungen der Kreativen zu haben – und das sind nicht die Nutzer…
TheEconomicScribbler says
Ich nehme an der „optimal term of copyright“ von 15 Jahren basiert auf Pollock (2009). Natürlich hängen die Ergebnisse derartiger Modelle viel von den gewählten Parametern ab, aber die Zahl hat einiges für sich. Darüber hinaus darf man nicht vergessen, dass das ursprüngliche Copyright in den USA 14 Jahre betrug, bevor es durch immer neue Gesetze ausgedehnt wurde. Diese Entwicklung war aber weniger Produkt sorgfältiger Überlegungen, als vielmehr ein Paradebeispiel der Public Choice Theory für „rent seeking“.
Marcel Weiss says
Das Urheberrecht wird vielen Prozessen als Grundlage zugeschrieben, auf die das gar nicht zutrifft. Einfach mal das Archiv hier durchsuchen oder die Übersichtsseite studieren. Wahlweise auch Yochai Benklers „The Wealth of Networks“ oder Lessig lesen.
nnoizPapp says
„Habe ich das richtig verstanden: Ihre Auftraggeber kassieren von den GEMA-Einnahmen Ihrer Werke 40%? Das finden Sie normal?“
nein, „normal“ finde ich das nicht, obwohl es üblich ist…..
Marcel Weiss says
Die 15 Jahre wurden in diversen Studien hergeleitet. Einen Link zu einer Studie findet man in dem Artikel zum modernen Urheberrecht.
„Seinem Lebenspartner (und eventuellen Kindern) wäre bei so einer kurzen Schutzfrist das Einkommen oder ein Teil dessen entzogen.“
Die Kinder der Krankenschwester verdienen auch nicht nach ihrem Tod weiter an ihrer Arbeit. Warum _muss_ das bei Urhebern so sein?
„Gute Verlage investieren viel Geld in ihre Urheber. Warum sollten sie nach dem Ableben desselbigen nicht weiter davon profitieren?“
Warum sollten sie? Wenn sie ihre Investitionen gewinnbringend bei einer Frist von 20 Jahren zurückbekommen, warum soll sie dann 100 Jahre länger sein?
Bonusfrage: Wieso gibt es verwaiste Werke?
„Ohne Urheberrecht wäre viele freischaffende Komponisten, wie ich es auch bin, die Exsistenzgrundlage entzogen. Meine GEMA-Einkünfte sind ein wichtiger Bestandteil meines Einkommens. Ich muss sehr wenig an irgendwelche Verwerter abgeben. Und wenn, dann tue ich das weil es mir etwas bringt mich mit solchen (Verlag, Label, Produktionsfirma, Sender…) einzulassen.“
Das will ich nicht bestreiten. Aber das ist nur eine Teilmenge unter den
Urhebern.
Danke für den Kommentar! Ich bin immer an einer konstruktiven Debatte
interessiert.
Marcel Weiss says
„zu den freien, nicht auftragsgebundenen werken: unsere „problem“ ist, dass wir werbung mit dem endprodukt machen. stelle ich einen titel online gibts keinen grund mehr ihn zu kaufen, ausser eingefleischte fans erbarmen sich meiner.“
Nicht ganz. Es ist Werbung für den Künstler und für das was künftig von ihm kommt. Wer heute Reichweite mit kostenfrei verfügbaren Werken maximiert, hat es morgen mit Crowdfunding (zum Beispiel) einfacher.
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Marcel Weiss says
Danke für den Link.
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Marcel Weiss says
Ja, es gibt diverse Ökonomen, die sich mit dem Thema beschäftigt haben und zu diesem Ergebnis gekommen sind. Eine Studie habe ich in meinem Artikel über ein modernes Urheberrecht verlinkt. Link kann ich hier nicht reinpasten, weil ich zur Zeit nur mobil unterwegs bin. Einfach aus dem Archiv ziehen.
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Marcel Weiss says
Diese Entwicklung war ein Produkt sorgfältiger Überlegungen zur „mickey mouse rent“.
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nnoizPapp says
“ Wer heute Reichweite mit kostenfrei verfügbaren Werken maximiert, hat es morgen mit Crowdfunding (zum Beispiel) einfacher.“
ich kenne bisher niemanden, der damit nenneswerte erfolge hätte. ist die kostenlos-kultur einmal eingeführt gibts kein zurück mehr. wie soll man fans klar machen, dass sie erst alles umsonst bekommen, und dann beim crowdsourcing zur kasse gebeten zu werden ?
man hat ja schon vorher bewiesen, dass man seine projekte auch so hinbekommt. ich kann ich mir das nicht vorstellen, dass das wirklich funktioniert. für spartenmusik schon gar nicht.
ich habe eine zeitlang live konzerte in secondlife gegeben und weiss wovon ich rede, es ist ja nicht so, dass ich da eine grundsätzliche sperre hätte…..
Marcel Weiss says
Krasse Fehlinformation. Bitte die Kategorie „Crowdfunding“ hier im Blog nachlesen und das Thema auch auf anderen Sites nachrecherchieren.
nnoizPapp says
ich sehe zwar nicht, worin diese fehlinformatiuon bestehen soll (trotz nachlesens)….ich werde aber bestimmt in keine definitionsdiskussion begeben.
ich glaube einfach nicht an solche idealisierten vorstellungen. das kann bei dem einen und anderen projekt funktionieren, aber als grundsätzliches modell ist das für mich eher unwarscheinlich.
ausserdem bleiben auftragskompositionen aussen vor
Jonathan says
Nichtsdestotrotz: es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright. Das Copyright kommt ja schon qua defintionem dem Urheber nicht zu Gute. Beim Urheberrecht sollte das wenigstens vom Prinzip her der Fall sein. Deswegen finde ich die kaum reflektierte Weitertragung von Studien (Pollock) und Thesen (Lessig) aus den USA kritisch.
TheEconomicScribbler says
Wo liegt denn der Unterschied zwischen Urheberrecht und Copyright, jenseits von juristischen Details? Letztlich sind es (aus ökonomischer Sicht) in beiden Fällen Schutzrechte auf immaterielle Güter.
Marcel Weiss says
Der Unterschied liegt im persönlichkeitsrechtlichen Fokus des Urheberrechts. Dieser Unterschied ändert nichts an den gesellschaftlichen Implikationen exklusiver Rechte und ihrer maximalen Ausweitung. Die Thesen von Lessig und die Studien haben also auch hierfür Bestand. Sie werden darüber hinaus zumindest hier nicht unreflektiert übernommen.
Man kann lediglich argumentieren, dass eine Abschwächung der Restriktionen die Persönlichkeitsrechte der Urheber verletzt.Deswegen ist der persönlichkeitsrechliche Aspekt auch eher Nachteil denn Vorteil unseres Rechts. (Er zielt ja auch auf das vollkommen weltfremde Bild des einsamen Genies ab.)
Andreas Moser says
Ich verstehe die Kritik an der 70-Jahre-Schutzfrist nicht: Wer nicht das Urheberrecht an einem Buch sondern ein Grundstück oder eine Firma erbt, behält dieses Recht ohne jede zeitliche Begrenzung. Wieso sollten die Erben der Urheber schlechter gestellt werden?
Wenn schon, dann muß diese Diskussion zum Anlaß genommen werden, vollständig über das Erbrecht nachzudenken: http://mosereien.wordpress.com/2012/06/01/urheberrecht-erbrecht-schutzfristen/