Wenn ich das richtig verstehe, hat Instagram aber an den Rechten der User an ihren Bildern gar nix geändert. Es geht lediglich um einen Absatz: http://instagram.com/about/legal/terms/updated/
„Some or all of the Service may be supported by advertising revenue. To help us deliver interesting paid or sponsored content or promotions, you agree that a business or other entity may pay us to display your username, likeness, photos (along with any associated metadata), and/or actions you take, in connection with paid or sponsored content or promotions, without any compensation to you.“
Da geht es, wenn ich das richtig verstehe, doch lediglich darum, dass Instagram personalisierte Werbung verkaufen will, bei der Anzeigenschalter auf Instagram oder anderen Facebook-Firmen die Daten der Instagram-User benutzen. Davon kann man halten, was man will – aber von „Bilder verkaufen“ oder gar „Bilderdienst, der Getty Konkurrenz macht“, wie heute befürchtet, ist da keine Rede…
Die Änderungen betreffen ‚lediglich‘ die Möglichkeit für Instagram, die Fotos für personalisierte Werbung innerhalb des Dienstes zu verwenden. Also genau das, was wir mit Likes in gesponserten Feedeinträgen beim Instagrambesitzer Facebook bereits kennen.
Das muss man nicht mögen. Man kann deswegen aufhören, Instagram zu benutzen.
Aber es gibt darüber hinaus keine finsteren Pläne bei Instagram, mehr mit den Fotos der Nutzer zu machen.
Die aktuelle, hysterisch geführte Debatte ist nicht neu. Immer wenn ein Dienst seine ToS/AGB ändert, führen wir die gleiche Diskussion. Im Mai 2011 war es TwitPic, das seine AGB änderte. Damals schrieb ich:
Ein Dienst, der Usern das Hochladen eigener Inhalte ermöglicht, kann in der Regel auf verschiedensten Geräten abgerufen werden, vielleicht bietet er auch zusätzlich noch eine API (Programmierschnittstelle), die das Verbreiten der Inhalte an andere Dienste erlaubt. Aber auch ohne die API sieht sich der Dienst einem Problem gegenüber: Er muss in einem rechtlichen Rahmen agieren, der immer noch darauf setzt, dass Kopieren teuer ist (und das Kopieren ist streng genommen jeder Abruf der Inhalte auf der Plattform) und die Urheber geschützt werden müssen.
Wir alle sind Urheber und müssen vor jedem Kopiervorgang unserer Werke, den wir nicht genehmigt haben, geschützt werden.
Damit unter diesen archaischen Bedingungen ein Dienst wie TwitPic agieren kann, benötigt er weitreichende Befugnisse.
Damit ein Dienst wie Instagram oder TwitPic seiner Arbeit nachgehen kann, muss er von seinen Nutzern, den Urhebern, alle Rechte einholen, um die hochgeladenen Werke zu verarbeiten. Man muss die ToS immer vor diesem Hintergrund lesen.
Macht man das nicht, sehen die ToS bei Diensten mit User Generated Content immer so aus, als würde zum Beispiel morgen Facebook mit unseren Urlaubsfotos Plakate in den deutschen Großstädten bestücken lassen oder Instagram die klischeehaftesten Sonnenuntergänge an RTL2 verkaufen.
Nichts ist weiter weg von der Wahrheit. Im Mai 2011 schrieb ich:
Ein bisschen gesunder Menschenverstand und die Frage, was ein Unternehmen für sein langfristiges Überleben machen kann und was nicht, reichen in der Regel aus, um AGB-Hysterien zu begegnen.
Sascha Schünemann says
Sorry, aber warum kann man nicht in die ToS reinschreiben wofür die eingeräumten Rechten seien sollen? Google macht das doch auch!
Ich will Instagram ja gar nicht unterstellen, dass die aktuell planen ein Bilderagentur aufzumachen. Aber mit den neuen ToS ist das mMn. möglich. Ich finde das nicht in Ordnung. Warum steht das nicht, dass die eingeräumten Rechte ausschlißelich für den technischen Betrieb der Plattform und die Werbung auf Facebook genutzt werden?
Willst du mir sagen die Herscharen von Juristen sind nicht in der Lage so einen Text zu verfassen?
Nein! Der Grund ist doch der, dass man sich spätere Verwendungszwecke offenhalten möchte und deshalb möchlichst unpräzise in der Formulierung der ToS ist. Und das ist scheiße und sollte bestraft werden.
Marcel Weiss says
„Sorry, aber warum kann man nicht in die ToS reinschreiben wofür die
eingeräumten Rechten seien sollen?
Weil sich heute alles sehr schnell ändert und man die Nutzer nicht jedes Mal mit ToS-Änderungen belästigen will und Journalisten, die hysterischen Bullshit schreiben, nicht zu viele Anlässe bieten will?
„Google macht das doch auch!“
Machen sie? Das würde ich bezweifeln, ohne es jetzt im Detail nachgelesen zu haben.
„Der Grund ist doch der, dass man sich spätere Verwendungszwecke
offenhalten möchte und deshalb möchlichst unpräzise in der Formulierung
der ToS ist.“
Ja, und das macht jeder. Und niemand hat bis dato angefangen, deine Urlaubsfotos zu verhökern.
drikkes says
Großartig finde ich vor allem, seinen Unmut über die geänderten AGBs von Instagram über Twitter kundzutun, inklusive lauter Ankündigung der Accountlöschung. Ich habe mal die beiden Abschnitte aus den jeweiligen Diensten zum Thema „rights“ nebeneinandergestellt. http://drikkes.com/?p=6115
noko says
danke!! schön geschrieben und erklärt!
Marcel Weiss says
Super. Vor allem die Überschrift des Tages.
Martin Steiger says
Keine finsteren Pläne, aber weitere Änderungen der Lizenzbedingungen, die man als Benutzer von Instagramm einräumen muss – diese hat Jürgen Kuri in seinem Beitrag bei Google+ aber gar nicht erwähnt …
jensbest says
Nicht Facebook, nicht Instagram, nicht Twitpic, finden allein ich entscheide unter welche Nutzungslizenz meine Fotos gestellt werden. Wer sich das aus der Hand nehmen lässt, weil ein Open Web für die Konzerne und keines für die Nutzer.
Rico Grimm says
Zumindest bei Instagram kann man die Bilder über einen Umweg unter CC-Lizenz stellen: http://i-am-cc.org/. Der Dienst hat allerdings noch keine Suchfunktion daher z.Zt. noch wertlos.
Sascha Howe says
Kostenlose Veröffentlichungen auf/bei einem kostenlosen Dienst und jeglichen Service kostenlos nutzen, aber über die ToS jammern? Steht es nicht jedem frei einen eigenen Server aufzusetzten oder aufsetzten zu lassen (ups, kostet ja was) und dann seine Bilder nur zu verlinken oder seinen Service zu verlinken? Ich werde es wohl nie verstehen……
Sascha Schünemann says
Hab jetzt selbst auch nicht komplett die ToS von Google, Flickr etc durchgelesen, aber auf den ersten Blick scheinen deutlich restriktiver zu sein.
Google: „The rights you grant in this license are for the limited purpose of operating, promoting, and improving our services.“
Flickr: „solely for the purpose for which such content was submitted or made available.“
Aber auch wenn nicht bietet sich mit Instagram jetzt eine gute Gelegenheit genau diesen Umstand zu kritisieren und an Instagram ein Exempel zu statuieren.
„Weil sich heute alles sehr schnell ändert und man die Nutzer nicht jedes Mal mit ToS-Änderungen belästigen“
Was was soll sich denn schnell ändern? Allein wenn sich das Geschäftsmodell ändert sind solch offene ToS nötig. Doch genau in diesen Fall halte ich es für notwendig, dass die ToS angepasst werden.
Hans Altmeyer says
Mal andersrum betrachtet: Für den Dienst kann es auch ein teurer Spaß werden, all die Fotos weiter zu verteilen, an denen der Hochladende keinerlei Rechte hat. Die weitergehende Rechteeinräumung ist in diesem Fall keinen Pfifferling wert, das Kostenrisiko steigt dafür erheblich. Aber o.k., hier würde es ja keinen Armen treffen …
Tom Hillenbrand says
Du schreibst: Die Änderungen betreffen ‘lediglich’ die Möglichkeit für Instagram, die Fotos für personalisierte Werbung innerhalb des Dienstes zu verwenden.“
In den neuen Terms steht aber bewusst schwammig: „a business … may pay us to display your username, likeness, photos“
Wo displayed werden darf, steht dort nicht. Wieso schlussfolgerst Du also, dass Instabook es einem zahlenden Unternehmen nicht erlauben kann/wird/darf, die Fotos außerhalb von Instagram zu verwenden?
nk says
Finde ich ja lustig, dass ausgerechnet Jens Best, der verpixelte-Bilder-bei-Streetview-Befreier diesen Standpunkt vertritt.
jensbest says
Es ging damals um das Recht im öffentlichen Raum zu fotografieren – Mit der in teilen berechtigten Kritik an Google wurde auch gleich die Panoramafreiheit bedroht. Das habe ich so in jedem Interview immer klargestellt. Wer mir also nach über zwei Jahren immer noch mit diesem „ausgerechnet der Streetview-Jens“ kommt, hat die Tiefe des Themas nicht verstanden.
Arne Kaufmann says
Genau das tust du ja, indem du entweder Bilder dort hochlädst oder eben nicht.
nk says
Tja, das Ding hängt halt an Dir und Deinem Namen. Da bin sicher nicht ich schuld.
Die Datenschutzempfindungen der Menschen sind nunmal heterogen. Dass nach Deiner Moral die Panoramafreiheit wertvoller ist, als das Empfinden derer, die Du und Deine Aktion mit Öffentlichkeit beglückt habt, ist mir schon klar. Den Vergleich ziehe ich, da es halt in kaum einem Fall eine eindeutige Rechtslage gibt, sondern immer Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen. Auch im Fall von Instagramm und allen anderen Publisher-Plattformen. Verwertungsmodell, Datenschutz, Post-Privacy-Verfechter — alles gültige Argumente. Und das von Arne Kaufmann halt auch: „Du musst ja nicht mitmachen“.
jensbest says
1. In der Streetview-Debatte gab es vor mir keine laute öffentliche Stimme, die daran erinnert hat, dass wir beim Fotografieren im öffentlichen Raum von einer bestehenden Übereinkunft zur Regelung des öffentlichen Miteinanders reden. Insbesondere politische und gesellschaftliche Kräfte, deren Aufgabe es gewesen wäre hierauf hinzuweisen, haben dies unterlassen und in das elendige Geschrei des Deutschen Michel eingestimmt.
2. Keine Absprache ist für die Ewigkeit, auch die Übereinkünfte der Panoramafreiheit (und verwandtes) sind immer einer neuen Prüfung zu unterwerfen (werden sie auch regelmässig, siehe z.B. die lange Liste ergänzender Urteile des BGH). WENN aber mal über eine bestehende Übereinkunft ausgewogen diskutiert wurde (was in der damaligen Streetview-Hysterie nicht der Fall war), habe ich immer eine Vorschlag zur Abwägung zwischen öffentlichem Gut und Schutz der Privatsphäre unter den neuen digitalen Bedingungen gemacht.
3. Wer dies ignoriert hat, weil er in seinem einfachen Weltbild beschlossen hatte, dass ich ein Arsch bin – nun, der ist mir ehrlich gesagt egal. Ich kümmere mich nicht mehr um jeden Honk und Troll, der nicht fähig oder willens ist einen Sachverhalt in all seiner Ambivalenz zu bewerten.
4. und letztens: Dass du von „heterogenen Empfindungen“, „meiner Moral“ und „beglücken“ sprichst zeigt, dass du die Grundlagen einer offenen Gesellschaft wenig achtest. Die Interessen des Einzelnen haben sich den gemeinschaftlichen Absprachen unterzuordnen. Ich habe mich mit meinen „Aktionen“ immer im Rahmen der gültigen Absprachen bewegt. Es ist in D weder natürlichen noch juristischen Personen grundlegend verboten im öffentlichen Raum zu fotografieren und diese Fotos zu veröffentlichen. Auch die Verknüpfung mit sogenannten Personen beziehbaren (nicht zu verwechseln mit personenbezogenen Daten) ist aktuell erlaubt. Also schreib dir auf: nicht jedes deiner Meinung nach „gültige Argument“ ist auch deswegen gleich Gesetz. Dies ist eine rechtsstaatliche Demokratie, keine libertäre Möchte-Gern-Anarchie.