Wenn ich das richtig verstehe, hat Instagram aber an den Rechten der User an ihren Bildern gar nix geändert. Es geht lediglich um einen Absatz: http://instagram.com/about/legal/terms/updated/
"Some or all of the Service may be supported by advertising revenue. To help us deliver interesting paid or sponsored content or promotions, you agree that a business or other entity may pay us to display your username, likeness, photos (along with any associated metadata), and/or actions you take, in connection with paid or sponsored content or promotions, without any compensation to you."
Da geht es, wenn ich das richtig verstehe, doch lediglich darum, dass Instagram personalisierte Werbung verkaufen will, bei der Anzeigenschalter auf Instagram oder anderen Facebook-Firmen die Daten der Instagram-User benutzen. Davon kann man halten, was man will - aber von "Bilder verkaufen" oder gar "Bilderdienst, der Getty Konkurrenz macht", wie heute befürchtet, ist da keine Rede...
Die Änderungen betreffen 'lediglich' die Möglichkeit für Instagram, die Fotos für personalisierte Werbung innerhalb des Dienstes zu verwenden. Also genau das, was wir mit Likes in gesponserten Feedeinträgen beim Instagrambesitzer Facebook bereits kennen.
Das muss man nicht mögen. Man kann deswegen aufhören, Instagram zu benutzen.
Aber es gibt darüber hinaus keine finsteren Pläne bei Instagram, mehr mit den Fotos der Nutzer zu machen.
Die aktuelle, hysterisch geführte Debatte ist nicht neu. Immer wenn ein Dienst seine ToS/AGB ändert, führen wir die gleiche Diskussion. Im Mai 2011 war es TwitPic, das seine AGB änderte. Damals schrieb ich:
Ein Dienst, der Usern das Hochladen eigener Inhalte ermöglicht, kann in der Regel auf verschiedensten Geräten abgerufen werden, vielleicht bietet er auch zusätzlich noch eine API (Programmierschnittstelle), die das Verbreiten der Inhalte an andere Dienste erlaubt. Aber auch ohne die API sieht sich der Dienst einem Problem gegenüber: Er muss in einem rechtlichen Rahmen agieren, der immer noch darauf setzt, dass Kopieren teuer ist (und das Kopieren ist streng genommen jeder Abruf der Inhalte auf der Plattform) und die Urheber geschützt werden müssen.
Wir alle sind Urheber und müssen vor jedem Kopiervorgang unserer Werke, den wir nicht genehmigt haben, geschützt werden.
Damit unter diesen archaischen Bedingungen ein Dienst wie TwitPic agieren kann, benötigt er weitreichende Befugnisse.
Damit ein Dienst wie Instagram oder TwitPic seiner Arbeit nachgehen kann, muss er von seinen Nutzern, den Urhebern, alle Rechte einholen, um die hochgeladenen Werke zu verarbeiten. Man muss die ToS immer vor diesem Hintergrund lesen.
Macht man das nicht, sehen die ToS bei Diensten mit User Generated Content immer so aus, als würde zum Beispiel morgen Facebook mit unseren Urlaubsfotos Plakate in den deutschen Großstädten bestücken lassen oder Instagram die klischeehaftesten Sonnenuntergänge an RTL2 verkaufen.
Nichts ist weiter weg von der Wahrheit. Im Mai 2011 schrieb ich:
Ein bisschen gesunder Menschenverstand und die Frage, was ein Unternehmen für sein langfristiges Überleben machen kann und was nicht, reichen in der Regel aus, um AGB-Hysterien zu begegnen.