21. Dez. 2010 Lesezeit: 1 Min.

Deutscher Musikrat: Harte Strafen statt Kulturflatrate

Der Deutsche Musikrat ist wenig überraschend weiterhin gegen eine Kulturflatrate und für härtere Strafen für Urheberrechtsverletzungen:

Nachdem Staatsminister Bernd Neumann Ende November sein Zwölf-Punkte-Papier veröffentlichte, wurde ihm als Antwort vom Deutschen Musikrat deren 3. Berliner Appell überreicht. Das Legalisieren von illegalem Filesharing lehnt man komplett ab. Statt eine Kulturflatrate einzuführen, soll lieber die Strafverfolgung den Bedürfnissen der Industrie angepasst werden.

[..]

Vor allem die nationale und internationale Ausrichtung neuer Gesetze wurde vom Musikrat gefordert. „Nur durch harmonisierte Rahmenbedingungen für alle kann der Schutz des Urhebers – insbesondere im „world wide web“ – sichergestellt werden.“ Und das müsste sowohl auf nationaler, europäischer als auch auf internationaler Ebene geschehen.

Den kompletten 3. Berliner Appell findet man hier.

Eine Anmerkung zu Punkt 3 des Appells sei noch erlaubt:

  1. Adäquate Rahmenbedingungen für Urheber

    Am Anfang jeder kreativen Entwicklung steht der Urheber, dessen Leistung einzigartig ist. Ohne gesellschaftliche Wertschätzung des kreativen Schaffens wird es nicht möglich sein, adäquate Rahmenbedingungen – auch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht – zu schaffen. Ohne Urheber keine Kreativität.

Am Anfang jeder kreativen Entwicklung stehen die kreativen Entwicklungen, die vor ihr kamen. Ohne die Urheber von gestern gibt es heute keine Kreativität.

Deshalb umfassen adäquate Rahmenbedingungen auch, dass Kulturerzeugnisse nicht mit Schutzfristen versehen werden, die in ihrer Länge weder ökonomisch noch gesamtgesellschaftlich Sinn ergeben.

Auch einzelne Schutzrechte müssten für ein adäquates Urheberrecht auf den Prüfstand gesetzt werden.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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