Die Politik würde gut daran tun, sich die deutschen Online-Journalismus-Angebote genauer anzuschauen, die mit einem Leistungsschutzrecht geschützt werden sollen.
Stefan Niggemeier über Stern.de:
Auf den ersten Blick ist es leicht, stern.de mit dem hochwertigen journalistischen Angebot zu verwechseln, als das es sich ausgibt.
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Das war an einem zufälligen Tag (gestern) das Internetangebot des „Stern”: Knapp sieben eigene Artikel und fünf Bildergalerien, angereichert mit Hunderten von Agenturen eingekauften Meldungen, die exakt oder annähernd wortgleich überall sonst stehen.
Stern.de macht das, was mit dem Leistungschutzrecht geschützt werden soll, selbst: Die Bündelung der Inhalte auf der Site und des öfteren eigene Überschriften.