4. Feb. 2014 Lesezeit: 1 Min.

EU-Parlament verabschiedet neue Regeln für Verwertungsgesellschaften und Musiklizenzen

David Pachali berichtet auf irights.info über die im EU-Parlament heute verabschiedete „Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt“:

Mit den neuen Regelungen hofft die EU-Kommission, den nationalen Flickenteppich bei Lizenzen zu überwinden, dem sich neue Musikdienste im Web ausgesetzt sehen. Sie müssen Rechte in allen Staaten separat erwerben und dafür mit einer Vielzahl von Verwertungsgesellschaften Verträge aushandeln. Durch mehr Wettbewerb sollen die Verwertungsgesellschaften nun dazu angehalten werden, sogenannte Mehrgebietslizenzen zu vergeben – was sie erst dann dürfen, wenn sie die EU-Standards erfüllen. Direkte „EU-Lizenzen“ einführen kann die Richtlinie nicht.

[..]

Verweigert sich eine Verwertungsgesellschaft den Mehrgebietslizenzen, können Urheber ihr die Onlinerechte entziehen und anderswo einbringen. Die beste Verwertungsgesellschaft gewinnt – so zumindest die Idee.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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