Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.
Ein interessantes wie problematisches Gerichtsurteil für auf Dateiverkauf ausgerichtete Geschäftsmodelle. Das Problem bleibt, dass man letzen Endes digitale Güter nicht konsequent wie physische Güter behandeln kann. Das gilt für den Dateierstverkauf genau so wie für den Weiterverkauf 'gebrauchter' Dateien.
Irgendwann werden wir uns von dem Simulationsgedanken lösen müssen. Je früher desto besser.