29. Okt. 2010 Lesezeit: 1 Min.

GVU fordert Deep Packet Inspection und 'schwarze Liste'

Heise berichtet über den Jahresbericht 2009 der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU):

Die Tauschbörsennutzung hat laut [GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy] "in absoluten Zahlen" zugenommen, auch wenn ihr Anteil am gesamten Internetverkehr abnehme. Auch Direkt-Downloads über Filehoster nähmen weiter großen Raum ein. Betroffen seien "alle Genres, bis hin zum Bollywood-Film ganz intensiv". Ein besonderes Dorn im Auge ist der GVU, dass sich auch die "komfortablen" illegalen Streaming-Angebote weiter auf dem Vormarsch befinden. Dieser Bereich "explodiert", schlug Leonardy Alarm. Die Seite Kino.to etwa, die zu den 50 beliebtesten Seiten hierzulande gehöre, sei seit Jahren das "Top-Ziel" der Filmindustrie.

Über die Entwicklung hin zu Streaming-Sites hatte ich am Beispiel von SideReel bereits geschrieben.

Da das Vorgehen gegen illegale Streaming-Angebote nicht immer einfach ist, fordert die GVU, die vor allem für die Filmindustrie tätig ist, auch Deep Packet Inspection:

Die Provider müssten zudem "reingucken, was im Netz passiert". Beim Einsatz von Techniken zur Deep Packet Inspection könne der Datenschutz gewahrt bleiben, wenn ohne Bezug auf einzelne Nutzer gefiltert würde. "Unzweifelhaft illegale Seiten" sollten ferner auf eine "Schwarze Liste" gesetzt werden.

Das sind erstaunlich radikale Forderungen, aber sie sind natürlich nicht neu. Ausgeblendet werden dabei Nebensächlichkeiten wie die Schwierigkeit, als Dritter zweifelsfrei die Illegalität oder Legalität eines urheberrechtlich relevanten Angebots zu bestimmen, wie die GVU letztens am eigenen Leib erfahren hat. Privatsphäre im Netz und Deep Packet Inspection sind darüber hinaus kaum miteinander vereinbar.

Auch wer bestimmen würde, wer oder was auf eine "Schwarze Liste" gesetzt wird, bleibt offen. (Bereits das Wort 'unzweifelhaft' deutet auf eine Umkehr der Beweislast, also der Forderung nach einem Aufgeben der Unschuldsvermutung hin.)

Keine der Forderungen, so nachvollziehbar sie angesichts der Quelle sind, sind mit dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit vereinbar.

Interessant ist auch folgende Entwicklung dank des Aufstiegs von illegalem Streaming: Langsam dürfte die Erkenntnis bei allen Beteiligten reifen, dass Filesharing allein eben nicht das "Problem" ist, sondern vielmehr ein Symptom.

Siehe zum Thema auch:

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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