Weil in einem Lernprojekt des MIT Kinder auch urheberrechtlich geschützte Werke einbinden und mit anderen Kindern teilen können, geht die Musikindustrie mit aller Härte gegen das Projekt vor.
Sebastian Grüner auf Golem.de:
Eine grafische Oberfläche, Farben oder auch Comictiere sollen bei Scratch Kindern und Jugendlichen einen leichten und vor allem spielerischen Einstieg ins Programmieren bieten. Das als Forschungsgruppe am Media Lab des MIT angesiedelte Projekt hat nun offenbar aber mehrere zehntausend Löschaufforderungen aus der Musikindustrie erhalten. (...)
Es sind allein in wenigen Tagen Ende Dezember knapp 40.000 derartige Anträge über Google für Seiten auf der Domain von Scratch eingereicht worden. Das geht aus den Transparenzberichten von Google hervor. Die Anfragen stammen fast ausnahmslos vom Lobbyverband der britischen Musikindustrie (BPI). Damit ist die Scratch-Webseite Torrentfreak zufolge eine der größten Pirateriewebseiten überhaupt.
Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org:
Nicht nur ist die Motivation viel höher, wenn die Ergebnisse unkompliziert mit anderen Community-Mitgliedern geteilt werden können. Der wechselseitige Austausch ist auch entscheidend für Inspiration, Remixkreativität und letztlich damit verbundene Lerneffekte. Sharing ist also Teil des didaktischen Konzepts der Plattform. (..)
Jedenfalls trägt die klassische Leitunterscheidung private vs. öffentliche Nutzung von Werken im Internetzeitalter nicht mehr, wo sich viele eigentlich private Nutzungsweisen ganz selbstverständlich in digital-öffentlichen Räumen abspielen – sei es YouTube, Facebook oder eben einer MIT-Programmierplattform. Die traditionellen, auf kommerzielle Urheberrechtsverletzung ausgerichteten Regeln sind unverhältnismäßig, sofern sie auf private bzw. nicht-kommerzielle Nutzungshandlungen im Internet angewandt werden. (Etwas anderes sind Vergütungsansprüche, die an profit-orientierte Plattformbetreiber wie YouTube und Facebook gerichtet werden; aber auch in diesen Fällen gilt, dass es nur einen Vergütungs- und nicht auch einen Verbietungsanspruch geben sollte.)
Auch im europäischen Urheberrecht müsste deshalb die Unterscheidung zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung von Werken wichtiger für deren rechtliche Beurteilung werden. Bis es soweit ist, bitten die Betreiber von Scratch auf ihrer Homepage um Nachsicht, was Abmahnungen betrifft(...)
- Die Musikindustrie ist hier vor dem Gesetz im Recht.1
- Ist das angemessen?
- Soll es so bleiben?
- Und das ist, unabhängig von allen dadurch verursachten Kollateralschäden, seit nun bald 20 Jahren das einzige, das die großen Unternehmen der Musikbranche interessiert. Deshalb hat die Branche alle Herausforderungen der Digitalisierung auch so hervorragend meistern können. ↩