Eine bemerkenswerte, zumindest mir neue, Argumentation in der Netzneutralitätsdebatte ist die Aussage, Netzneutralität würde zwar von Bürgerrechtlern gefordert, aber ökonomisch begründbar sei sie nicht.
In einem aktuellen SZ-Artikel heißt es etwa:
Dauerhaften Rechtsfrieden an der Netzneutralitätsfront würde eine solche Lösung aber kaum sichern können. Das liegt daran, dass in Wahrheit zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen von Netzneutralität aufeinanderprallen, nämlich eine ökonomisch-wettbewerbsrechtliche und eine bürgerrechtliche.
Die Dichotomie ist das angeblich ökonomisch-wettbewerbsrechtlich sinnvolle Aufheben der Netzneutralität gegen die nur bürgerrechtlich begründbare Netzneutralität.… Weiterlesen