Eine bemerkenswerte, zumindest mir neue, Argumentation in der Netzneutralitätsdebatte ist die Aussage, Netzneutralität würde zwar von Bürgerrechtlern gefordert, aber ökonomisch begründbar sei sie nicht.
In einem aktuellen SZ-Artikel heißt es etwa:
Dauerhaften Rechtsfrieden an der Netzneutralitätsfront würde eine solche Lösung aber kaum sichern können. Das liegt daran, dass in Wahrheit zwei völlig unterschiedliche Vorstellungen von Netzneutralität aufeinanderprallen, nämlich eine ökonomisch-wettbewerbsrechtliche und eine bürgerrechtliche.
Die Dichotomie ist das angeblich ökonomisch-wettbewerbsrechtlich sinnvolle Aufheben der Netzneutralität gegen die nur bürgerrechtlich begründbare Netzneutralität.
So einfach ist es nicht. Aber fangen wir vorn an.
Natürlich ist die oft gemachte Aussage, die Netzbetreiber wollen endlich für den Traffic bezahlt werden, den Heavy User auf der einen Seite und große Dienste auf der anderen Seite verursachen, kompletter Unsinn: Sie werden bereits bezahlt.… Weiterlesen