Vor einer Woche hatte ich hier die Frage aufgeworfen, ob ein E-Book-Verleih/Flatrate, vergleichbar mit den Abomodellen aus Musik (Simfy, Spotify) und Film/TV (Netflix) mit der Buchpreisbindung vereinbar wäre.
Alexander Vieß vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat die Frage an Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, weitergeleitet und die Antwort in den Kommentaren unter meinem ursprünglichen Artikel gepostet.
Herr Sprang schreibt unter anderem, davon ausgehend, dass die Buchpreisbindung auch bei E-Books gilt (offzielle Linie des Börsenvereins), könne man Flatrate-Modelle auch als Verleih ansehen, was beide Konzepte vereinbar machen würde:
… WeiterlesenDa das Buchpreisbindungsgesetz nur Verkäufe, nicht aber Vermietungen von Büchern regelt, wäre eine Flatrate als monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Mietpreis für eine definierte Zahl downgeloadeter E-Books vorstellbar, sofern die Verlage mitspielen und der E-Book-Plattform den Betrieb eines solchen Modells mit ihren Büchern gestatten.