In der deutschen Urheberrechts-Debatte wird von vielen oft hervorgehoben, dass dem Urheber (moralisch und überhaupt) das umfängliche Recht zusteht, mit seinem Werk zu machen, was er will, und jedem verbieten zu können, was er will. Manche gehen in ihrer laienhaften Vorstellung vom Immaterialgüterrecht so weit, dass sie eine Gleichstellung von ‚geistigem Eigentum‘ und dinglichem Eigentum fordern.
Franz Kafka hat bekanntermaßen seinem Freund und Nachlassverwalter Max Brod den Auftrag erteilt, nach seinem Tod alle seine unveröffentlichten Werke zu vernichten. Max Brod hat sich dem Wunsch Kafkas bekanntlich widersetzt und Kafkas Werke veröffentlicht.
Was für ein Verlust für die Gesellschaft, wäre Max Brod dem Wunsch des Urhebers gefolgt.
Techdirt weist auf einen Artikel des Juraprofessors Peter Friedman hin, der sich mit dem Thema beschäftigt, wem heute Kafkas Schriften gehören.… Weiterlesen