Urheberrecht

Eine Übersicht über auf neunetz.com veröffentlichte Texte zum Themenkomplex Filesharing, Urheberrecht und Geschäftsmodelle im Kreativbereich.

Inhalt:

Ausgangslage: Veränderung der Rahmenbedingungen

Mit dem Internet haben sich die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften mit immateriellen Gütern grundlegend geändert. Bereits vor der Digitalisierung zeichneten sich immaterielle Güter durch eine besondere Kostenverteilung aus: Hohe Erstellungskosten des Inhaltes (Filmproduktion, Aufnahme eines Albums), verbunden mit sehr geringen Kosten zur Erstellung eines zusätzlichen Trägers (eine weitere CD, DVD oder ein weiteres papierenes Buch).

Die Digitalisierung hat dazu geführt, dass die Kosten für die Produktion dieser zusätzlichen Einheiten auf Null gesunken sind. Es kostet dem Filmstudio, dem Buchverlag oder dem Musiklabel kein Geld, eine weitere Einheit zu produzieren. Darin liegen offensichtliche Vorteile als auch Nachteile, für jene, die an etablierten Produktions- und Wirtschaftsprozessen festhalten wollen: Es kostet nichts, den eigenen Film oder das Album auf einer Tauschbörse einzuspeisen und die Verbreitung von den Nutzern erledigen zu lassen.

Aber gleichzeitig verliert man damit die Kontrolle über die Verbreitung. Das ist die große Veränderung: Die Abschaffung des Distributionsmonopols, weil die ehemals passiven Kunden die Distribution selbst übernehmen können; und es tun, ohne gefragt zu werden.

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Veraltetes Urheberrecht

Das Urheberrecht war ursprünglich ein Recht, das in erster Linie Beziehungen zwischen Unternehmen regeln sollte. Als im Angelsächsischen das Copyright und später in Deutschland das Urheberrecht eingeführt wurde,  bezogen diese Rechte sich unter anderem auf Buchverlage, die ihre Investitionen in Buchinhalte vor dem Kopieren durch andere Verlage schützen wollten. Es ist ein Recht, dass die Investition in Kultur sicherstellen sollte. (In Deutschland ist das Urheberrecht problematischerweise sehr viel stärker auch ein Persönlichkeitsrecht als das bereits besser benannte Copyright.)

Das Urheberrecht vermutet folglich in jedem nicht explizit genehmigten Kopiervorgang automatisch eine zu ahndende Verletzung der Rechte des Urhebers und seiner Vertreter. (Es gibt als Ausnahme die Privatkopie, die aber bei öffentlichen Aktivitäten wie Filesharing oder die Benutzung von Fotos etwa, nicht gilt, weil öffentliche Weiterverbreitung nicht unter Privatkopie fällt.)

Da heute jeder verlustfrei urheberrechtlich geschützte Werke kopieren kann, werden normale Bürger, Privatpersonen, in ihren alltäglichen Internetaktivitäten de facto wie die Unternehmen behandelt, die im 19. Jahrhundert ihr Geld damit verdienten, Bücher zu reproduzieren und zu verbreiten.

Die Kombination aus verlustfreiem Kopieren und der Möglichkeit, im Internet öffentliche Aktivitäten verfolgen zu können, führt zu teilweise massiven Abmahnwellen findiger Urheber und ihrer Anwälte.

Eine weitere Folge dieses hoffnungslos veralteten Urheberrechts sind beispielsweise allgemeine Geschäftsbedingungen von Webdiensten, welche ihre Nutzungsbedingungen so verfassen müssen, als wäre jede zusätzliche Kopie etwa eines hochgeladenen Fotos mit einem neuen Geschäftsfeld verbunden. Da jeder von uns automatisch Urheber ist, wenn ein selbst geschossenes Foto hochgeladen wird, müssen unsere Urheberrechte auch immer wahrgenommen und beachtet werden.

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Filesharing ist kein Diebstahl

Filesharing erstellt eine weitere Kopie einer Einheit und nimmt keine Einheit dem Produzenten weg. Wer im Supermarkt einen Apfel stiehlt, nimmt dem Supermarkt einen Apfel weg. Wer einen Film oder einen Song mit anderen teilt, erstellt eine zusätzliche Einheit. Filesharing, ob autorisiert oder nicht autorisiert, ist immer eine Form von Distribution. Das Gleiche gilt etwa für auf Dienste wie Tumblr, Pinterest oder Facebook hochgeladene Fotos.

Folglich ist auch die aus der Diebstahl-Aussage folgende Schlussfolgerung, Filesharing sei 1:1 entgangene Verkäufe komplett falsch. Keine Studie zu diesem Thema hat die 1:1-Schlussfolgerung jemals bestätigt. Filesharing als konkurrierende Distribution deutet somit, falls nicht aufhaltbar, auf ein Geschäftsmodellproblem dank neuer Konkurrenz hin und nicht auf ein moralisches Problem. Siehe dazu auch: Filesharing ist keine moralische sondern eine ökonomische Thematik.

Unautorisiertes Filesharing mit Diebstahl gleichzusetzen, würde eine Gleichbehandlung von Dateien und physischen Gütern bedeuten, die auch von der Entertainmentindustrie nur einseitig vorgenommen wird: Man darf 'gebrauchte' MP3s nicht weiterverkaufen oder verschenken, weil man kein Eigentum an einem physischen Gut erwirbt, sondern nur eine Lizenz. Macht man es doch, ist die zusätzliche Kopie kein Diebstahl, sondern ein Lizenzbruch.

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"Geistiges Eigentum" existiert nicht

"Geistiges Eigentum" ist ein Gedankenkonstrukt, dass das abstrakte Urheberrecht leichter verständlich machen soll, indem dieses mit dem Eigentum an physischen Dingen verglichen wird. Das Problem dabei ist, dass manche Laien und vor allem auch Lobbyisten dieses Konstrukt nutzen, um  unverhältnismäßge Urheberrechts-Forderungen zu stellen. Denn eigentlich existiert geistiges Eigentum nicht.

Wir gewähren als Gesellschaft Urhebern (und mittels Verträgen Rechteverwertern als Unterstützern von Urhebern) ein zeitlich begrenztes Verwertungsmonopol, um die Investition von Kultur profitabel zu machen. Dieses Verwertungsmonopol ist immer zeitlich beschränkt. Der Grund liegt in der Natur von Wissen und Kultur: Was heute geschaffen wird, baut immer auf dem Vorhergehenden auf. "Auf den Schultern von Riesen." Nichts entsteht im Vakuum. Es gibt kein einsames Genie, von dem unser Urheberrecht leider zu stark ausgeht. Deshalb soll und muss jede Idee, jedes Wissen und jede Form von immaterieller Kunst irgendwann in die Gemeinfreiheit übergehen, so dass die Gesellschaft als Ganzes uneingeschränkt davon profitieren kann.

Die Verjährungsfrist sollte demnach nicht länger sein als nötig, weil das wiederrum die Kosten für die Gesellschaft erhöht, ohne zusätzlichen Nutzen zu stiften. Vor diesem Hintergrund ergibt ein etwa zeitlich unbeschränktes Urheberrecht (die Maximalforderung von Eigentumsargumentierern) keinen Sinn.

Eigentum physischer Güter ist im Gegensatz dazu nicht zeitlich beschränkt. Der Besitzer eines Hauses muss dieses nicht nach 25, 50 oder 100 Jahren der Allgemeinheit übergeben. Warum auch? Es ist ein völlig anderes Recht mit anderen Zielen und Kosten für die Gesellschaft.

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Filesharing ist keine moralische sondern eine ökonomische Thematik

Wenn Filesharing kein Diebstahl sondern eine Monopolrechtsverletzung und damit eine konkurrierende Distributionsform ist, dann ist es eine Herausforderung für Geschäftsmodelle und kein Beweis für Moralverfall. Vor allem, wenn es nicht aufhaltbar ist. (siehe Filesharing als Symptom und Sinnlose Massnahmen, um Filesharing zu stoppen.)

Wäre Filesharing ein Zeichen für Moralverfall, dann müssten Verbrechensraten allgemein ansteigen. Warum sehen wir keine rasante Zunahme an Ladendiebstählen, während ganze Bevölkerungsschichten im Netz regelmäßig gegen das Urheberrecht verstossen?

Mit dem Ruf nach Moral lösst man keine Marktfragen und findet auch nicht den Weg zur Profitabilität. Diese ist aber auch und gerade im Filesharing-Zeitalter möglich, wenn man auf das richtige Geschäftsmodell setzt. Bereits die Tatsache, das einige Kreative mit - nicht trotz - Filesharing erfolgreich sind, diskreditiert die Moraldebatte. Niemand schuldet jemandem Geld, nur weil dieser Zeit und Geld in etwas investiert.

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Filesharing ist nur ein Symptom, nicht die Ursache der aktuellen Veränderungen

Das vor einiger Zeit zu Tage getretene urheberrechtliche Problem lässt sich auf zwei Aspekte herunterbrechen:

  1. Der erste Aspekt ist die Digitalisierung, welche immaterielle Güter von ihren physischen Trägern loslöst und ohne zusätzliche Kosten reproduzierbar macht.
  2. Der zweite Aspekt ist das Internet, das es jeder Privatperson mit Zugang erlaubt, ohne zusätzliche Kosten immaterielle Güter (Musik, Film, Text, Foto, Software) zu reproduzieren und weiter zu verteilen; und dabei verfolgbar ist, wenn das öffentlich geschieht.

Punkt Eins ist unaufhaltsam und unabhängig vom Internet. Letzteres hat es lediglich ermöglich, die kostenfreie Reproduzierbarkeit und Verbreitung durch die Vernetzung quantitativ auf industrielles Niveau.

Dass Urheberrechtsverletzungen zum ersten Mal ein Thema in Verbindung mit Filesharing wurden, liegt in der Effizienz der Verteilungsart begründet: Filesharing ist die effizienteste Form der Verbreitung von digitalen Inhalten über das Netz, weil es die Netzverbindungen in beide Richtungen optimal zu nutzen versucht.

Seit ungefähr 2008/09 sehen wir, dass Filesharing erst der Anfang war. Seit dieser Zeit steigen einfache Hoster als Zentralen für Filesharing auf, weil die Traffic- und die Hostingkosten weit genug gesunken sind, um werbefinanziert profitabel zu sein.

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Sinnlose Massnahmen, um Filesharing zu stoppen

Um unautorisiertes Filesharing aufzuhalten und das Urheberrecht des 19. Jahrhunderts wieder vollständig durchsetzbar zu machen, müsste man das Grundgesetz für die digitale Sphäre stark beschneiden. Was offline gilt, Privatsphäre, Postgeheimnis etwa, dürfte online nicht gelten. Denn solang man privat im Internet kommunizieren kann, solang kann man 'privat' und doch quantitativ auf industriellem Niveau illegal Inhalte teilen. Das Trockenlegen einzelner öffentlicher Tauschbörsen hat immer zu neuen (oft dezentraleren) Lösungen geführt. Die Tätigkeit des Filesharings selbst ist seit über zehn Jahren angestiegen statt zurückgegangen. Trotz der 'Erfolge' der Strafverfolger.

Deswegen sind Verletzungen des Urheberrechts, wie es im 19. Jahrhundert formuliert wurde, im Internet nicht in dem Maß aufhaltbar, wie es sich die Entertainmentindustrie wünscht: Weil sie so tief zu dem System Internet und seinen Eigenschaften (Digital, Vernetzung) gehören, dass sie nur ausgerottet werden können, wenn auch Bürgerrechte im Netz ausgerottet werden.

Tatsächlich können Urheberrechtsverletzungen im Netz sogar besser verfolgt werden als offline. Das einzige Problem ist die Masse. Wer ein Urlaubsvideo mit einem urheberrechtlich geschützten Song unterlegt, verletzt das Urheberrecht. Wer das Video auf einer Familienfeier zeigt, treibt die Rechtsverletzung noch weiter. Aber verfolgbar wird diese Verletzung erst, wenn das Video auf YouTube hochgeladen wird.

Das Internet erlaubt nicht nur neue Auswüchse an Urheberrechtsverletzungen in Form von Filesharing, es macht auch alltäglich passierende Urheberrechtsverletzungen verfolgbar, wenn sie online und öffentlich stattfinden.

Wer glaubt, dass das Abschalten von Hostern wie MegaUpload, von BitTorrent-Trackern oder von Tauschbörsen wie Napster das Problem löst, hat die letzten zehn Jahre nicht aufgepasst. Der Alltag eines jeden Internetnutzers besteht mal mehr, mal weniger aus Urheberrechtsverletzungen.

Ist das Internet also ein "rechtsfreier Raum"? Nein, es ist nur ein Raum, in dem diejenigen, deren Geschäftsmodelle auf einem Urheberrecht des 19. Jahrhunderts fußen, nicht profitabel und erfolgreich in vollem Umfang gegen alltägliche Aktivitäten vorgehen können, die ihr Geschäftsmodell unterwandern.

Deshalb werden die geforderten Massnahmen immer drakonischer und gehen immer stärker gegen Grundrechte im Netz. Das Urheberrecht des 19. Jahrhunderts und der Internet-Alltag des 21. Jahrhunderts sind nicht kompatibel, solang das Grundgesetz eine Rolle spielt.

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Probleme bei der Plattformproviderhaftung

Oft wird argumentiert, dass Plattformprovider stärker in die Haftung genommen werden müssen, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Plattformen zu verhindern. Die Argumentation folgt grob folgendem Muster: Nutzer laden Content auf Plattformen hoch. Die Plattformprovider verdienen mit diesen Inhalten Geld. Also sollen sie auch verhindern, dass die Nutzer überhaupt urheberrechtlich geschütztes Material hochladen.

Selbst Urheberrechtsexperten wie die GVU ("Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen") können nicht immer sagen, ob Material von den Rechteinhabern hochgeladen wird oder von Personen, die die Rechte nicht innehaben. Wenn selbst die Rechteinhaber nicht immer wissen, wer die Rechte an welchem Material innehat, wie soll das dann der Plattformprovider, ein Branchenaußenseiter, wissen?

Nun, er könne ja einfach alles im Vorfeld prüfen. Richtig? Auf YouTube wurden 2011 im Schnitt 60 Stunden Video pro Minute hochgeladen. Müsste YouTube-Betreiber Google alles Material vor Veröffentlichung gründlichst prüfen. Wie viel von den 60 Stunden pro Minute würden es noch auf die Plattform schaffen? Wäre YouTube dann noch die Plattform, die wir heute kennen?

Man kann es auch anders formulieren: Eine umfassende Prüfung durch den Plattformprovider vor dem Veröffentlichen von User Generated Content würde die Rechte von Urhebern und Verwertern über Meinungsfreiheit und öffentliche Kommunikation stellen. Die Nutzung von Plattformen wie YouTube durch Privatpersonen wäre am Ende, weil das Anbieten dieser Funktion für Anbieter bei einer umfassenden Plattformproviderhaftung nicht mehr wirtschaftlich rechtfertigbar wäre.

Oft wird auch wie folgt argumentiert: Wenn YouTube und co. auch Pornographie herausfilten können, warum dann nicht auch urheberrechtlich geschütztes Material?

Die Antwort darauf ist einfach: Zumindest Hardcore-Pornographie kann jeder von uns innerhalb von Sekundenbruchteilen identifizieren, urheberrechtlich geschütztes Material, das nicht vom Urheber bereit gestellt wird, aber nicht. Während Pornographie etwa mittels verhältnismäßig einfacher Filter aussortierbar ist, bleibt das Problem bei geschützten Werken bestehen: Woher soll der Plattformprovider jederzeit wissen, ob der Uploader die Rechte am hochgeladenen Inhalt hat oder nicht hat?

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Entwicklung der Musikbranche im Filesharing-Zeitalter

Die Musikbranche war dank MP3s und Napster die erste Branche, die von unautorisiertem Filesharing getroffen wurde. Während der Tonträgerarm der Branche leidet, entwickelt sich die gesamte Musikbranche gut. Die Musikbranche ist ein gutes Beispiel, wie wichtig das richtige Einordnen von Märkten ist. Der Musikmarkt ist nicht der Tonträgermarkt. Egal, was die Tronträgerindustrie erzählt.

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Erfolgversprechende Geschäftsmodelle im Filesharing-Zeitalter

Ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell wird ganz allgemein und grundlegend immer durch Folgendes ausgezeichnet: Ein Angebot eines knappen Gutes, nach dem Nachfrage besteht und dessen Preis an Angebot, Nachfrage und eigenen Kosten derart orientiert ist, dass ein nachhaltiges Geschäft möglich wird.

Mit der Digitalisierung haben sich immaterielle Güter für die Fans, Kunden, Nutzer, Empfänger zu nichtknappen Gütern entwickelt, weil sie losgelöst von ihren physischen Trägern ohne zusätzliche Kosten (und ohne Kontrolle) vervielfältigt werden können. Wenn man es dank künstlicher Verknappung und Informationsasymmetrien schafft, trotzdem für diese nichtknappen Güter bezahlt zu werden: Super. Wenn nicht, wird es notwendig sich folgende Fragen zu stellen.

  • Welche Angebote biete ich an?
  • Welche davon sind knapp?
  • Wie kann ich darauf Erlösströme aufsetzen?

Knappe Güter für Musiker sind beispielsweise die Produktion von Musik (siehe als Beispielmodell Crowdfunding), Konzerte, Merchandise, limitierte Editionen von LPs und der Zugänge jeglicher Art zum Musiker. Konzentriert man sich auf die knappen Güter für das Geldverdienen, kann man die anderen angebotenen Güter verwenden, um die Reichweite zu maximieren. Einige Musiker geben ihre Musikaufnahmen deswegen beispielsweise kostenfrei weiter.

Es ist tendenziell vielversprechender, eher auf echte statt auf künstliche Knappheit zu setzen. Die Tatsache, dass nicht unendlich viele Personen auf ein Konzert gehen oder eine Beratung von Person XY erhalten können, ist nicht Folge einer Entscheidung des Anbieters (Musiker, Blogger, etc.) sondern eine Folge der realen Gegebenheiten. Und die kann einem niemand nehmen. Künstliche Verknappung dagegen kann bereits morgen von einem Konkurrenten, einem neuen Marktplayer oder den eigenen Fans/Kunden/Publikum niedergerissen werden.

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Crowdfunding

Ein in den letzten Jahren immer wichtiger werdendes Geschäftsmodell für kreative Branchen und darüber hinaus, ist Crowdfunding.  Crowdfunding nutzt die Vernetzung online, um die Finanzierung von kreativen Projekten zu demokratisieren. Der Musiker, Filmemacher oder Buchautor geht über eine Crowdfunding-Plattform direkt zu seinem Publikum, und bittet dieses, das geplante Projekt vorzufinanzieren. Die neu gebackenen Kleinstfinanziers erhalten im Gegenzug Dankeschöns und Vergünstigungen verschiedenster Art, die alle knapp sind (Nennung des Namens im Projekt, Teilnahme am Projekt, Privatvorführungen des Künstlers, etc.). Mittels Preisdifferenzierung (wer mehr bezahlt, bekommt mehr), wird dabei das Maximum aus der eigenen Fanbasis herausgeholt.

Das Besondere: Crowdfunding ist eine zunehmend erfolgreiche Finanzierungsform von Kultur, die vollkommen ohne Urheberrecht auskommt, wenn die Macher sich dafür entscheiden. Sich gegen den urheberrechtlichen Schutz des so geschaffenen Werkes zu entscheiden, kann handfeste wirtschaftliche Gründe haben: Die dadurch potentiell größere Reichweite ist eine bessere Basis für das nächste Projekt, das wieder über Crowdfunding finanziert werden soll.

Weiterführende Artikel:

Kontakt: marcel at neunetz.com

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