Matthias Spielkamp auf irights.info über die Berichterstattung zur Aussage eines Leipziger Amtsrichters, das Nutzen von Streamingportalen wäre illegal:
Dabei hatten lange vorher Fach-Websites bereits über die äußerst dünne Faktenlage berichtet – und in ihren Artikeln wesentlich besser eingeschätzt, was von Informationen einer Pressemitteilung einer Lobby-Vereinigung zu halten ist, die auf der mündlichen Darlegung eines Amtsrichters zu seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung noch aussteht. Nicht viel nämlich. (Wir haben darauf natürlich ebenfalls hingewiesen: in diesem Beitrag am 23.12.). Aber deutsche Journalisten lesen bekanntlich keine Blogs, weil das die Klowände des Internets sind (ja, ich weiß, das ist eine unzulässige Verallgemeinerung, die nur ungefähr 98 Prozent der Zunft abdeckt. Die 2 Prozent bitte ich um Verzeihung).Nun finden sich inzwischen etwa 100 Beiträge deutscher Publikationen, die den Tenor der GVU-Presseerklärung unreflektiert wiederkäuen, was den einen oder anderen Korken dort bereits vor Silvester aus der Schampusflasche knallen lassen dürfte. Die Experten, die erläutern, dass es sich bei diesem obiter dictum eines Amtsrichters aus Leipzig um alles andere handelt als eine Grundsatzentscheidung, gehen darin unter[..]
Die Qualität der Berichterstattung zur Urheberrechtsdebatte hat schon immer zu wünschen übrig gelassen, was allerdings wohl auch institutionelle Gründe hat, weil Presseverlage auch selbst betroffen sein können.
siehe auch:
Und bevor man etwas streamt, werde man Experte der Entertainmentindustrie