gulli.com schreibt im Zusammenhang von CC-Lizenzen und GEMA:
Die GEMA warnt in ihrem Brief Nr. 59 (September 2006, S. 13) ihre – potentiellen - Mitglieder, dass „Creative Commons […] den individuellen Schöpfer dazu bewegen [will], durch ein spezielles Modell der Rechteübertragung sein Werk der Community zu schenken“, und dass „der Schöpfer geistiger Werke in diesem System keine Aussicht [darauf hat], von seiner Kreativität leben zu können, da er keine Vergütung für die Nutzung seiner Werke erhält.“
Interessante Aussagen der GEMA seinerzeit. Das ist ein klassischer Fall von “Institutionen versuchen, die Probleme zu erhalten, für die sie die Lösung sind.”.
Die GEMA soll als Verwertungsgesellschaft den Urhebern helfen, von ihren Werken leben zu können. Da das GEMA-Modell mit CC-Lizenzen (Creative-Commons-Lizenzen), die oft zugunsten größerer Verbreitung mit Rechtsverzichten kommen, wenn nicht obsolet dann zumindest massgeblich beschnitten wird, wenn CC Verbreitung erhält, argumentiert man gegen CC. Das ist nicht im Sinne der Musiker sondern ausschließlich im Sinne der GEMA.
Denn was ist, wenn ein Musiker über die effizientere Verbreitung seiner Musik über das Internet dank CC-Lizenzierung mehr Einnahmen über andere Kanäle erhält und so unter dem Strich besser gestellt ist? Eventuell benötigen Musiker die für viele oft eh geringen GEMA-Einnahmen überhaupt nicht, um den eigenen Lebensunterhalt mit Musik zu bestreiten?
Die GEMA, da sie als Institution ein Kind der industriellen Verwertung von Kunst ist, vertritt natürlich die Position "direkte Werksvergütung = Lebensunterhalt". Alles andere steht gar nicht zur Debatte. Alles andere würde das Prinzip GEMA zumindest teilweise in Frage stellen und wenn schon nicht die Institution selbst, so zumindest ihre aktuelle Aufstellung und Wahrnehmung ihrer Aufgabe umwälzen.
Kein Wunder, dass die GEMA gegen Creative Commons hetzt. Ihr Bestehen als Institution hängt auch daran, dass Musiker nicht Rechte freiwillig aufgeben, deren Wahrnehmung die Aufgabe der GEMA ist. Eine Verbreitung von alternativen Geschäftsmodellen, flankiert vom Einsatz von Creative Commons wäre eine Gefahr für die Existenzberechtigung der GEMA. (GEMA-Vertretern muss das nicht unbedingt bewusst sein. Die oben zitierte GEMA-Argumentation seinerzeit wird wohl eher aus einem tatsächlichen naiven Glauben an das Bestehen gestriger Verhältnisse und Unwissen über die ökonomischen Verschiebungen kommen. Das macht es aber nicht unbedingt besser, denn der Existenzgrund einer Verwertungsgesellschaft ist nicht Selbsterhalt.)
Zu behaupten, dass Musiker ihren Lebensunterhalt mit Musik ausschließlich nur bestreiten können, wenn sie auf das Zurückhalten aller Rechte und den direkten Finanzausgleich für jegliche Nutzung setzen, ist allerdings schlicht falsch. Mittlerweile gibt es dafür zunehmend Beispiele, die das Gegenteil beweisen.
gulli.com verweist darauf, dass die nachträgliche Nichtigmachung von CC-Lizenzen durch einen späteren GEMA-Beitritt nicht rechtens ist. Vor einigen Tagen wurde die Nichtigmachung der CC-Lizenzen auf Phlow anhand eine Vorfalls bei einem DJ-Auftritt mit CC-Musik diskutiert, ich hatte meine Zweifel, ob das rechtens war. gulli.com:
Eines der Grundprobleme der creative-commons-Lizenzen gerade für Laien bzw. unerfahrene Rechteinhaber ist die prinzipielle Irreversibilität einer einmal erteilten cc-Lizenz. Während man aus der GEMA austreten kann und der Verwertungsgesellschaft damit die Wahrnehmung der eigenen Rechte entziehen kann, kann man die GEMA also nicht mit der Wahrnehmung von unter cc-Lizenz veröffentlichter Musik beauftragen, da mit einer cc-Lizenz kein automatischer Vergütungsanspruch verbunden ist.
Wer als Podcaster oder DJ also nachweisen kann, dass Material Dritter zum Zeitpunkt der Verwendung vom Urheber unter einer cc-Lizenz veröffentlicht worden war, kann unter Hinweis auf diese Lizenz einen etwaigen später erhobenen Vergütungsanspruch des Urhebers durch die Verwertungsgesellschaft ablehnen.
Nicht mehr rückgängig machbare CC-Lizenzen. Kein Wunder, dass die GEMA den Anfängen wehren will.