Andreas von Gunten berichtet über fälschlich beanspruchte Urheberrechte:
Eigentlich wollte ich darüber schreiben, dass es grossartig ist, dass mehr als 10’000 Bilder aus der Sammlung des berühmten Schweizer Kunsthistorikers Jacob Burckhardt, nun online verfügbar sind. Meine Freude darüber wurde aber getrübt, als ich mich wie immer, darüber informierte, unter welchen Bedingungen diese Bilder im Netz frei gegeben werden.
[..]Die abgebildeten Werke sind also in der Regel gemeinfrei, während die Digitalisate, also die Abbildungen dieser Werke, es nicht sind?
Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens reicht die Schöpfungshöhe einer einfachen Abbildung eines Werkes der bildenden Kunst nicht aus, um ein Urheberrecht zu begründen. Und ein Leistungschutzrecht, welches das Abfotografieren oder Scannen von gemeinfreien Werken schützt, gibt es zum Glück in der Schweiz (noch) nicht. Das heisst, eine Fotografie, bzw. ein Scan eines Werkes, das keinen Schutz mehr geniess, ist selbst auch nicht geschützt. Es wird zwar nirgends vom Urheberrecht geschrieben aber es wird behauptet, dass die Digitalisate Eigentum der jeweiligen Institutionen seien. Doch wie manifestiert sich das Eigentum an digitalen Daten? Ich denke schon, dass hier der Eindruck erweckt werden soll, dass es sich um eine Art Urheber- oder Leistungsschutz handelt, der hier geltend gemacht wird. Ich kann mir nicht vorstellen, mit welchen rechtlichen Argumenten, die hier angeführten Einschränkungen in der Schweiz durchgesetzt werden sollten.
Das ist erstaunlich. Noch erstaunlicher ist, dass es hier um das Portal e-manuscripta.ch geht, einer Plattform die von der Zentralbibliothek Zürich, der Universitätsbibliothek Basel und der ETH Bibliothek betrieben wird.
Dass eine öffentliche Einrichtung überhaupt auf die Idee kommt, so vorzugehen und dass sie ohne Konsequenzen so vorgehen kann, zeigt, wie ich gestern bereits anmerkte, dass wir "in einer Welt eingeschlossener Kultur aufgewachsen" sind und uns "(urheberrechts-)freie Kultur kaum noch vorstellen" können. Deshalb leben wir in einer Welt, in der Lehrer dafür verdammt werden, keine Urheberrechtsexerten zu sein, während öffentliche Institutionen konsequenzfrei öffentliche Gelder für Erzeugnisse ausgeben können, von denen sie dann fälschlicherweise Urheberrechte geltend machen.
Lesenswert sind auch die Kommentare unter dem Artikel von Andreas von Gunten, die auf einen größeren Sumpf hindeuten.
Herbert Braun says
Leider ist das überhaupt nicht erstaunlich – zumindest nicht, wenn man mal versucht hat, von einem Museum eine Abbildung eines ihrer längst gemeinfreien Kunstwerke zu bekommen und dafür eine Rechnung über einen dreistelligen Eurobetrag bekommt.
Marcel Weiss says
Es sagt viel über unsere Welt aus, dass so etwas nicht öffentlich angeprangert wird.
Andreas Von Gunten says
Danke, dass Du das aufgenommen hast. Ich war diese Woche an der OKCon 2013 in Genf. Und dort habe ich gelernt, dass die GLAM Institutionen ein solches Vorgehen auch oft darum wählen, weil sie sich nicht getrauen. Sie sind sich schlicht nicht sicher, was die richtige Verhaltensweise wäre, einerseits, weil die rechtliche Situation nicht immer ganz klar ist, andererseits, weil die Politik widersprüchliche Signale aussendet, darüber, was sie eigentlich will und klar, manchmal auch, weil die Verantwortlichen selbst, in einer Gedankenwelt leben, die davon ausgeht, dass sie etwas zu verlieren haben, wenn sie unser Kulturgut ins Netz stellen. Darum ist es wohl nötig und wichtig, dass wir alle neben unseren Blogs auch direkt Aufklärungsarbeit leisten und versuchen die Verantwortlichen davon zu überzeugen, dass freier Zugang zu unserem kulturellen Erbe für alle das Beste ist. Es gibt viel zu tun, aber es gibt auch Grund zur Hoffnung. Wenn ich die Geschäftsführerin der Europeana höre, oder die Open Glam Initiative sehe, http://openglam.org/, die nun auch in der Schweiz gestartet ist, dann habe ich den Eindruck, dass immer mehr Verantwortliche dieser Institutionen die Ideen und Konzepte des freien Zugangs unterstützen.