Robert Heine und Julia Schafdecker auf lto.de:
Gemälde, Musikwerke und Übersetzungen sind Prototypen urheberrechtlich geschützter Erzeugnisse. Damit liegt die Frage nahe, ob computergenerierte Produktionen wie der "Edmond de Belamy" ebenfalls urheberrechtlichen Werkschutz genießen können. Die Antwort ist ein klares Nein.
Guter Gott, zum Glück.
Aber, wenig überraschend, Juristen lieben Gesetze:
… WeiterlesenFür einen stärkeren Immaterialgüterschutz von KI-Erzeugnissen könnte auf den ersten Blick sprechen, dass die Erstellung der KI-Technologie mit hohen Investitionen verbunden sein kann. Ein besserer Schutz der Erzeugnisse kann wichtige Anreize für Unternehmen setzen, diese Investitionen zu unternehmen, und damit gesellschaftlichen Nutzen bringen. Nicht beantwortet wären damit aber die zahlreichen rechtlichen Fragen, die sich bei einer Ausgestaltung des Schutzes im Detail stellen.