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Geistiges Eigentum kann nicht gestohlen werden

26. März 2010 by Marcel Weiß 10 Comments

Wer meine Artikel verfolgt, weiß, dass es keinen Diebstahl von geistigem Eigentum geben kann (auf netzwertig.com hatte ich vor einiger Zeit darüber geschrieben, dass ‚geistiges Eigentum‘ in der Art, wie es gemeinhin von Bürgern verstanden und in den Medien dargestellt wird, so nicht existiert).

Die Mär vom Diebstahl immaterieller Güter (Informationsgüter) hat ihren Ursprung in einem naiven Verständnis von dem, was „geistiges Eigentum“ ist, massivem Lobbyismus der Entertainmentbranchen gepaart mit Agendasetting selbiger und leider sehr schlechtem Journalismus in diesem Bereich.

Selbst Technologie-Publikationen wie T3N, die es besser wissen müssten, schreiben zum Beispiel vom Diebstahl von Texten. Texte, wie alle Informationsgüter, können nicht gestohlen werden. Das gilt natürlich genau so für die Begriffe Raubkopie bei illegalen Kopien und dem Vergleich von nicht autorisiertem Filesharing mit Diebstahl oder Klau.

Auf netzwertig.com hatte ich vor einem Jahr bereits auf einen österreichischen Richter verwiesen, der klarstellte, dass illegale Downloads niemals Diebstahl sind.

netzpolitik.org und Dirk von Gehlen verweisen auf einen Text in der Süddeutschen, der das Diebstahl-Missverständnis noch einmal beleuchtet.

Der Text stammt von Michael Hutter, Professor an der Technischen Universität Berlin und Direktor der Abteilung „Kulturelle Quellen von Neuheit“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

Hier einige Auszüge:

Das gestohlene Fahrrad fehlt dem Besitzer, geistige Inhalte sind nicht weg, wenn sie erschlichen wurden. Geistige Inhalte sind öffentlich, die falsche Rede vom Diebstahl muss aufhören.

[..]

Geistige Inhalte sind öffentliche Güter, das heißt, sie können von vielen gleichzeitig genutzt und sie können leicht erschlichen werden. Darin liegt ein Problem. Aber dieses Problem lässt sich erst lösen, wenn die falsche Rede vom Diebstahl einer Sache aufhört.

Einen weiteren lesenswerten Text zum Thema hat der Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog verfasst:

Unpassende Begriffe wie der der Raubkopie sind eine unmittelbare Folge der Fiktion vom geistigen Eigentum, das nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dem tatsächlichen Eigentum gleichgesetzt und dem Eigentumsschutz des Art. 14 GG unterstellt worden ist.

[..]

Denn die Unterhaltungsindustrie hat in Wahrheit noch nie Geisteswerke verkauft, sondern – wie Hutter es in seinem Beitrag für die SZ nennt – immer nur Behälter. Diese Behälter heißen Bücher, Schallplatten, CD’s, DVD’s. Und seit man diese Behälter nicht mehr zwingend benötigt, hat sich gezeigt, dass Geisteswerke nicht wie Sachen festgehalten werden können und es neuer Mechanismen bedarf, wenn man weiterhin an ihrer wirtschaftlichen Verwertung partizipieren will.

In diesem Zusammenhang verweise ich nochmal auf meinen Artikel zum Thema, warum Labels, Filmstudios und Verlage neue Geschäftsmodelle brauchen.

Stadler bringt die aktuelle Lage rund um Filesharing auf den Punkt:

Am Ende wird die Frage nicht sein, ob der juristische Kampf gegen Filesharer legitim ist oder nicht, sondern allein ob er wirtschaftlich sinnvoll ist. Und das ist er nicht.

In der Tat.

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Filed Under: Urheberrecht Tagged With: Geistiges Eigentum

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. frank says

    9. April 2010 at 18:59

    Icvh hab dir drüben auf t3n schon geantwortet, möchte aber hier noch anfügen, dass du wohl Äpfel mit Birnen vergleichst. Es gibt „Gott sei Dank“ reichlich Urteile die z.B. suchmaschinenoptimierte Texte und Texte von hohem eigenschöpferischem Grad anerkennen. Solche Texte sind eben auch kein immaterielles Gut, insbesondere dann, wenn sie nachweislich bewirken was sie bezwecken sollen.

  2. frank says

    9. April 2010 at 19:14

    Ach ja: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

  3. marcel weiss says

    10. April 2010 at 14:21

    Texte sind immer immaterielle Güter.

  4. frank says

    10. April 2010 at 15:01

    Auf deine mag das zutreffen.

  5. marcel weiss says

    10. April 2010 at 17:05

    Soll das eine Beleidigung sein? Sorry, das ergibt keinen Sinn. Du weißt offensichtlich nicht, was immaterielle Güter sind.

  6. Stefan Herwig says

    11. April 2010 at 13:50

    Nun gut, Urheberrechtsverletzung ist also kein diebstahl, sondern „Leistungserschleichung“, ähnlich wie Schwarzfahren. Und was ändert das nun?

  7. frank says

    12. April 2010 at 12:42

    Eine Beleidigug? Sorry, wenn ich da irgendwie einen Nerv getroffen habe.
    Selbstverständlich weiß ich was ein immaterielles Gut ist. Hey, im Zweifelsfall könnt ich gar Vokabeln wie Adoleszenz, Querulantenwahn, Paranoia in einen Zusammenhang damit bringen.

  8. marcel weiss says

    12. April 2010 at 13:22

    Mich würde ja interessieren, welche Texte keine immateriellen Güter sind.

  9. marcel weiss says

    12. April 2010 at 13:24

    Steht in den verlinkten Texten und zitierten Textstellen.

  10. Stefan Herwig says

    12. April 2010 at 13:30

    Sorry, da steht es eben nicht drin. Hutter hebt ab, dass ein Urheberrechtsbruch kein diebstahl ist, sondenr eine Erschleichung. Aber was ändert sich nun daraus? hat Schwarzfahren wirklich eine andere „Qualität“ als „Diebstahl“? Definiert s9ch Diebstahl wirklich nur durch die Wegnahme eines Materialwerts? Ruhen in privaten Güter nicht auch Leistungen, die wir beim Diebstahl verletzen, und wwarum sind diese Leistungen nicht mehr schützenswert, wenn das Gut immaterial ist?

    Genau diese Antworten lässt Hutter offen, und Sie übrigens auch. :-)

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