Auf der re:publica hatte ich mich mit Ronnie Grob unterhalten, der vor kurzem mit Martin Steiger ein neues Blog zum Thema ‚Direkte Demokratie‘ unter der passenden Domain direktedemokratie.com gestartet hat.
Ronnie Grob hatte einen Vortrag zum Thema Open Government in Deutschland besucht. Er berichtete davon, wie an eine Vertreterin der Bundestagsverwaltung eine Bitte herangetragen wurde, mehr Daten und diese maschinenlesbar verfügbar zu machen. So waren Protokolle von Bundestagsdebatten bis dato nur als PDF verfügbar. Die Reaktion war die Frage, wem das denn nütze. Das müsse vorher geklärt werden.
Im Gespräch mit Ronnie Grob kamen wir beide zu dem Schluss, dass es hier um den klassischen falschen Ansatz geht. Im Grunde muss es hierbei genau andersherum sein:
Alle öffentlichen Daten, die der Staat zur Verfügung stellen kann, sollte er zur Verfügung stellen und zwar in allen sinnvollen (vor allem leicht zugänglichen) Formaten. Das sollte schlicht seine Pflicht sein.
Die Veröffentlichung bedarf keiner Begründung.
Eine Notwendigkeit der Begründung darf nur aufkommen, wenn staatliche Daten nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollen.
Sprich: Default auf ‚Öffentlich‘.
Bis dahin ist es aber besonders in Deutschland noch ein weiter Weg.
Immerhin: Ronnie Grob teilte mir gestern via Email mit, dass die Protokolle nun als Textdateien vorliegen und damit einfacher auswertbar sind.
Martin says
Zustimmung!
In der Schweiz beispielsweise gilt grundsätzlich das Öffentlichkeitsprinzip, aber man kann naturgemäss nur anfordern, wovon man weiss – und das entsprechende Verfahren dauert … hinzu kommen unzählige Ausnahmen.