Torsten Kleinz hat für Focus Online bezüglich des Themas Leistungsschutzrecht für Presseverlage beim Bundesjustizministerium nachgefragt:
Das Bundesjustizministerium hat bisher noch keinen eigenen Gesetzentwurf vorliegen: „Derzeit wird mit Hochdruck an einem Referentenentwurf gearbeitet“, erklärte Ministeriumssprecher Harald Schütt gegenüber FOCUS Online. Zunächst wolle man aber die Stellungnahmen der Betroffenen abwarten, um alle Bedenken wahrnehmen zu können. Da das neue Gesetz erst im Zuge einer umfassenden Neuregelung des Urheberrechts geplant sei, könne das Ministerium aber noch keinen Zeitplan vorlegen. Nur so viel sei sicher: „Das Leistungsschutzrecht wird kommen“, sagt Schütt.
Hervorhebung von mir. Es scheint, dass man die Einführung des Leistungschutzrechts für Presseverlage gleich mit einer weiteren Verschärfung des Urheberrechts verbinden wird. Würde ja passen. Update: In den Kommentaren wurde angemerkt, dass es sich dabei um den dritten Korb der Urheberrechtsreform dreht. /Update
Am Freitag ist ein erster Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht mit Formulierungsvorschlägen der Presseverleger an die Öffentlichkeit gelangt.