Sascha Lobo hat auf meine Kritik an seinem Ausdruck Contentdiebstahl geantwortet. Nachdem er über die Unzulänglichkeiten der Musikindustrie geschrieben hat (nichts Neues), wendet er sich den Filesharern zu.
Interessanterweise nimmt er die Strategie der Plattenindustrie, einen Rechtsbruch (unautorisierte Distribution) zu einem ’schlimmeren‘ Rechtsbruch aufzubauschen (Diebstahl) und kehrt es auf die um, die um klare Begriffe fordern. Klare Begriffe, die eben auch dazu führen würden, dass die Aufbauschung wieder gemindert würde:
Er tut das Gleiche wie die Musikindustrie, er redet sich die Realität schön. Oder zumindest ein bisschen schöner. Ein Dieb will niemand sein, natürlich. Benutzt man den von Dirk von Gehlen vorgeschlagenen Begriff “im digitalen Raum vergütungsfrei konsumierte geistige Schöpfungen” oder Marcel Weiss’ “unautorisiertes Filesharing”, dann hört sich das schon ganz anders an. Das hört sich nicht mehr so schlimm an, wenn man ein Lied nicht klaut, sondern nur, äh, vergütungsfrei, also, unauto- na, dings halt. Aber nicht Diebstahl!
Das ist schon eine bemerkenswerte Umkehrung der Realität.
Die Plattenindustrie fordert härtere Rechtsstrafen gegen unautorisierte Distribution, weil diese für die Nutzer kostenfrei und demnach massenhaft ausgeführt wird und gleichzeitig das Geschäftsmodell der Plattenindustrie untergräbt. Um die immer weiter steigende Bestrafungsspirale (Three Strikes etc.) zu rechtfertigen, setzt man unter anderem auf Übertreibung und Vereinfachung der Tatsachen.
Wer dagegen spricht, spricht natürlich von einer alternativen Bezeichnung, die im Gegensatz zu dieser Darstellung die Tatsachen abschwächt. Eben weil der Begriff des Diebstahls nicht die Realität widerspiegelt, sondern einseitig und verfälschend ist.
Sascha Lobo stimmt dem teilweise zu:
Aber nicht Diebstahl! Das ist etwas ganz, ganz, GANZ anderes. Wie Marcel Weiss nicht müde wird, an allen Ecken und Enden ins Netz zu schreiben. Das Problem ist: er hat recht. Diebstahl ist ein juristisch gesehen unzulängliches Wort, wenn es um immaterielle Güter geht. Wenn man aber nur dann juristisch genau sein will, wenn es in diesem Moment die illegale Handlung nicht so schlimm erscheinen lassen soll – dann ist das Pochen auf die juristische Genauigkeit eine sprachliche Verschleierungsmaßnahme und damit zutiefst egoistisch.
Er schreibt weiter:
Man misst mit zweierlei Maß, je nach dem, auf welcher Seite man steht, wie man am eingangs verlinkten “Screenshot klauen”-Beispiel sieht.
Sascha Lobo meinte damit einen drei Jahre alten Artikel, den ich so heute natürlich nicht mehr schreiben würde. In den Kommentaren erwiderte ich dazu unter anderem:
Ich habe mal vor einer gefühlten Ewigkeit ein Musikstück auf einer kleinen Vinyl-Kompilation veröffentlicht. Nichts würde mich diesbezüglich glücklicher machen, als dass Leute dieses Stück kopieren und online herumreichen würden. Sie würden dabei nichts von mir, meinem damaligen Partner oder dem Label stehlen.
Sascha Lobo schreibt weiter:
Das ist das, was ich in den Kommentaren des Flattr-Artikels mit “Newspeak” bezeichnet habe; nämlich die sprachliche Umdeutung der Realität in eine Richtung, die einem insgesamt besser in die eigene Weltsicht und das eigene Verhalten hineinpasst. Ein Dieb möchte man nämlich nicht sein – aber mit ein paar Klicks die Bekanntheit des Künstlers steigern? Da soll er sich doch freuen! Gesteigerte Bekanntheit!
Tatsächlich ist für viele Urheber, Künstler oder andere Kulturschaffende, Unbekanntheit eine größere Gefahr als ‚Piraterie‘. siehe zum Beispiel:
- Publisher Experiments With ‚Free‘ And Sees Book Sales Increase 20x
- Actor Explains Why He Downloads Unauthorized Content… Including Movies He’s In
Die Annahme hinter dem Diebstahl-Argument ist, dass niemand Geld verdienen kann, wenn seine Inhalte unautorisiert in P2P-Netzen zirkulieren. Das ist nicht nur theoretisch sondern auch praktisch falsch. Man kann sogar mit der Umarmung der digitalen Möglichkeiten sehr gut Geld verdienen. (siehe für Theorie diesen Artikel, den ich in meiner Zeit bei netzwertig geschrieben habe, und diesen für praktische Beispiele)
Freilich gilt meine Argumentation nur, wenn man – wie ich – glaubt, dass ein Musikstück ein Kulturprodukt ist, das man als Künstler verkaufen können sollte. Diese Definition ist auch im digitalen Zeitalter nicht überholt, sie muss nur in vielen Facetten feinjustiert werden.
Die Grenzkosten für eine weitere digitale Einheit (Song, Film etc.) beträgt Null. Der Preis wird sich an die Grenzkosten über die nächsten Jahre aufgrund der Online-Konkurrenzsituation angleichen (die ersten Anfänge sieht man heute auf dem Amazon-MP3-Shop, auf dem immer mehr MP3s manchmal temporär, manchmal anhaltend kostenfrei angeboten werden).
Dass bereits heute Filesharing die Güter zu einem Preis von Null verfügbar macht, liegt darin begründet, dass die ehemals reinen Konsumenten die Aufgabe der Distribution ohne zusätzliche Kosten selbst übernehmen können. Sie benötigen kein Unternehmen, das dies für sie übernimmt. Das ist natürlich ein Rechtsbruch. Und das ist natürlich auch ärgerlich für die Unternehmen, die auf die Distribution ihr Geschäftsmodell aufbauen.
Aber das Problem dabei ist nicht der Rechtsbruch, auf den sich alle orientieren. Dieser kommt eher aus dem Zusammenprall einer neuen Situation und einem Recht, das auf diese Situation nicht vorbereitet ist. Das Problem ist, dass sowohl die Plattenlabel als auch Personen wie Sascha Lobo glauben, dass Unternehmen für eine Leistung Geld verlangen können, für dessen Ausführung sie eigentlich gar nicht mehr benötigt werden.
Die Plattenlabel wurden nicht für das Erstellen der Musik sondern für dessen Verbreitung bezahlt (ein Umstand, der unter anderem Best-Of-Compilations und das für die Label wirtschaftlich goldene Zeitalter des Übergangs von Vinyl zur CD ermöglichte). Ihre Distributionsaufgabe lies sich nur hervorragend mit dem Querfinanzieren der Erstellung der Inhalte verbinden – die klassische Inhalteproduktion des industriellen Zeitalters, die heute immer seltener noch funktioniert. Nur wenn man das alles ignoriert, kann man Sascha Lobos Sicht einnehmen.
Lobos Denkfehler wird im folgenden Absatz sichtbar:
Aber Kulturarbeit erzeugt ein Kulturprodukt (in der Regel), das durch den Kulturschaffenden oder seine Stellvertreter zum Zweck des Geldverdienes verkäuflich sein sollte, wenn der Kulturschaffende es möchte. Von dieser Maxime bin ich deshalb nicht bereit abzurücken, weil ich sie für die Basis der Kultur als Beruf halte.
Dahinter steckt die Prämisse, dass es nur eine Form von Geschäftsmodell geben kann: Das direkte Verkaufen des Kulturprodukts. Und dieses gilt es zu schützen.
Zwei Anmerkungen dazu:
Es gibt viele verschiedene Geschäftsmodelle im Internet. Besonders Querfinanzierung und dabei Mischkalkulationen, also die strategische Verknüpfung verschiedener Produkte, bei den einige unter Kosten abgegeben werden, bestimmen das Internet.
Wie kann die Schaffung von Kultur erhalten bleiben? Indem dafür Anreize geschaffen werden. Das ist nicht gekoppelt an ein bestimmtes Geschäftsmodell. Wer glaubt, dass das im industriellen Zeitalter bestimmende Geschäftsmodell auch das einzig erfolgreiche Geschäftsmodell im Internet sein kann, ist auf dem Holzweg.
Lobo diskreditiert die Überlegungen über alternative, internetgenuine Geschäftsmodelle als Vorschlag zum T-Shirt-Verkauf. Ebenfalls ein weit verbreitetes Strohmannargument:
Ich möchte, dass Musik (auch) von Profis gemacht wird. Der Künstler muss von seinem Werk Leben können, zumindest theoretisch bei einem gewissen Mindesterfolg, und zwar auch ohne T-Shirts zu verkaufen. Alle anderen Haltungen halte ich in ihrer letztendlichen Wirkung für kulturfeindlich.
Das ist ein billiger Versuch, die folgende, den alternativen Geschäftsmodellen zugrundeliegende Grundüberlegung schlecht zu machen:
- Man analysiere das eigene Angebotsbündel und identifiziere die knappen und die nichtknappen Güter.
- Man verlange Geld für die knappen Güter und gibt die nichtknappen Güter kostenfrei weiter.
Die Gründe dafür:
Marktwirtschaft funktioniert immer über knappe Güter. Der Vermieter von Sauerstoffflaschen am Strand verkauft nicht Luft an die Hobby-Taucher. Genau so wenig haben die Plattenlabel Musik verkauft. Etwas, das ihnen mit ihrem Geschäftsmodell jetzt zum Verhängnis wird, da die Verbindung zwischen knappem Tonträger und nichtknappem Lied aufgehoben wird. Konzertveranstalter erzielen dieser Tage Rekordumsätze. Warum? Weil ihr Geschäftsmodell schon immer auf einem knappen Gut basierte.
Wer Kultur fördern und erhalten will, muss sich überlegen, wie er Anreize für die Erschaffung selbiger erzeugen kann. Dazu gehört nicht zwangsläufig, die Distribution weiterhin kostenpflichtig zu halten. Die gedankliche Auftrennung von Erzeugung und Distribution ist essentiell für diese Thematik.
Zum Schluss vollzieht Sascha Lobo noch einen alten rhetorischen Trick: Beide Seiten der zwei diametral unterschiedlichen Positionen als extremistisch und ideologisch verblendet hinstellen und sich selbst als die rationale Mitte zu präsentieren:
Da sind zwei extremistische Parteien, die einander gegenüberstehen: die Musikindustrie und die Filesharer (Extremisten sind die jeweils schlimmen Finger darunter). Beide nutzen auch die Sprache, um ihr Tun zu rechtfertigen – die Musikindustrie zeigt mit dem Wort “Raubkopie” (das ich versuche, nicht zu verwenden), in welche sittlichen Ebenen des Verbrechens sie den 15jährigen Filesharer einordnet.
[..]
Auf der anderen Seite sind nicht die Scharfmacher, sondern die Schönredner, auch unter ihnen sind Extremisten, die alles abmildern wollen, alles nicht so schlimm, von “klauen” zu sprechen ist juristisch auch falsch und irgendwie profitiert ja auch der Künstler davon, er weiss es bloss nicht. Diese Schönredner sind Egoisten, weil sie nicht bezahlen wollen für das Werk, das andere Leute geschaffen haben und sie sind unehrlich, weil sie eher die Realität verbal verbiegen wollen, als sich einzugestehen, dass sie “stehlen”. Oder “erschleichen”.
Will Sascha Lobo damit sagen, dass all die Richter und Rechtsprofessoren wie Prof. Hoeren, die gegen die Bezeichnung des Diebstahls geistigen Eigentums anreden, in Wirklichkeit nur ihre eigene Filesharing-Tätigkeit absichern wollen? Wohl kaum. Aber auch das ist ein üblicher rhetorischer Trick: Notfalls niedere Beweggründe konstruieren und dem Gegenüber unterstellen, um seine Argumente zu diskreditieren. Unabhängig davon, ob es dafür überhaupt eine Grundlage gibt.
Oder wie man auch immer diese verbotene, moralisch fragwürdige Handlung nennen möchte, ohne sie als “vergütungsfreien Konsum im digitalen Raum” in buntes Geschenkpapier einzuwickeln.
Ein Problem der Diskussion rund um die Veränderungen durch die Digitalisierung ist auch, dass wirtschaftliche Fragen beim Ausbleiben von wirtschaftlichen Argumenten zu moralischen Fragen umgewertet werden.
Lobos Verständnis von Geschäftsmodellen zeigt sich auch in der folgenden, überspitzt gemeinten Ausführung:
wenn man Filesharing so wie UrbanP1rate als Marketingdienstleistung für den Künstler versteht, dann sollte man konsequenterweise für diese Leistung auch Geld verlangen. Also flugs eine Rechnung an das Management derjenigen Künstler geschrieben, die Ihr in den letzten Jahren so downgeloadet und weiterverteilt habt, da kommt doch bestimmt einiges zusammen.
Ich würde alleiniges Filesharing nicht als Marketing für die Künstler bezeichnen. Aber natürlich kann Filesharing die Bekanntheit steigern. Aber warum sollten diejenigen, die diesen Zusammenhang erkennen, dann dafür Entlohnung verlangen? Wie so oft führt auch hier die Vernetzung durch das Internet unter Umständen dazu, dass alle Beteiligten Nutzen dazu gewinnen, ohne dass Geld den Besitzer wechseln muss.
unerlaubtes Filesharing ist kein Kapitalverbrechen, sondern in erster Linie eine Dämlichkeit. Sie erschwert Musikern, auch in Zukunft schöne Musik zu machen. Menschen, die Musik illegal downloaden, sollten einfach damit aufhören, sie machen die Welt so besser.
Das ist ein nett gemeinter Aufruf. Aber die wirtschaftliche Realität sieht so aus, dass der Verkauf einer digitalen, autonomen Einheit (unabhängig des Inhalts) in der Regel schlicht kein tragfähiges Geschäftsmodell mehr ist.
Das ist eine Realität, die die Industrie noch erkennen muss, um entsprechende Strukturen zu schaffen. Dann wird es auch zukünftig schöne neue Musik geben.
Was bisher geschah:
- Denkfehler: Sascha Lobo glaubt, dass man immaterielle Güter stehlen kann
- Zur Unmöglichkeit des Diebstahls immaterieller Güter
Noch eine abschliessende persönliche Anmerkung: Ursprünglich hatte ich aufgrund der damit immer einhergehenden persönlichen Anfeindungen (sowohl in den Kommentaren als auch außerhalb) keine Lust mehr, über den Themenkomplex Urheberrecht und Internet zu schreiben. Das war es mir nicht wert. Meine Meinung hat sich diese Woche geändert. Nicht zuletzt, weil mir der Diskussionsbedarf hierzulande wieder vor Augen geführt wurde. Ich werde wieder verstärkt über diese Themen berichten. Jetzt natürlich hier auf neunetz.com.
seb says
Und wollt Ihr wissen, wie die Zukunft der Live Musik aussieht? Dann schau mal auf http://ticketdisaster.org/ – oder schaut Euch an, was Live Nation alles gehört: das Ticketing, die Locations, einige Festivals und zum Teil auch schon die Künstler: http://en.wikipedia.org/wiki/Live_Nation
Und nein, Live Nation ist nicht etwa eine Genossenschaft von Künstlern. Sondern Musikkonzern.
Mspro says
So wie die Musikindustrie sich mit dem Verlust bestehender Geschäftsmodelle abfinden muss, so musst du dich an die Anfeindungen gewöhnen. Zwei Seiten der selben Medaille. Davor darf man nicht einknicken, denn es ist wichtig diese Dinge in ihrer ganzen kontroversität zu diskutieren. Danke dafür!
Benne says
An dieser Stelle mal schnell ein Lob an Herrn Sascha Lobo und dich. Absolut interessante Diskussion, wenn sie weiterhin auf einem guten, sachlichem Niveau bleibt, und nicht in persönliche Anfeindungen übergeht.
Tharben says
Ach, ich kommentiere mir schon so lange Zeit die Finger wund, was diesen Themenkomplex betrifft. Wenn es dich tröstet, Marcell: ich werde nicht müde gegen halbgaren und loboesquen Scheinsinn anzukommentieren. Okay, ich habe kein Blog mit Impressum, das mag mein Vorteil sein. Aber dafür haben deine Einträge Gewicht. Also bitte mache weiter so. Danke.
Tom says
Also wenn man das hier so liest… kommt mir einfach nur vor wie eine persönliche Fehde.
Peinlich und albern sowas. Da fand ich den Artikel von Herrn Lobo jedenfalls informativer.
Grieser Chris says
Sekundiere Benne.
Bietest du die theoretischen Texte vielleicht irgendwann zusammengefasst und aufbereitet einmal als eBook (oder auch gern Printbuch) an? Dafür würde ich sogar zahlen.
Maximilian says
Du begründest nirgends konkret, warum Lobos Zitat eine „Umkehrung“ sei, auch im nachfolgenden Absatz nicht.
Warum gehst du in deinem gesamten Text nicht auf dem Begriff „Erschleichung“ ein, den Lobo nannte, sondern hackst weiter auf „Diebstahl“ rum? Dass dieser Begriff „die Realität widerspiegelt“, behauptet ja niemand, auch Lobo nicht.
Die von dir genannten Links belegen diese Hypothese nicht, denn da geht es um Einzelfälle, keinesfalls um die Mehrheit.
Lobo verwendet nirgends ein „Diebstahl-Argument“, und er sagt auch nicht, dass „niemand“ Geld verdienen kann wenn es P2P gibt.
Diese Beispiele sind in der Mehrheit keinesfalls für viele oder gar alle Urheber eine Möglichkeit, Geld zu verdienen. Berühmte Filme oder Bands können durch Merchandising vielleicht Geld verdienen. Aber für 99% des Rests funktioniert das nicht. Musiker können Konzerte geben. Aber Autoren können in den allermeisten Fällen nicht mit bezahlten „Lesereisen“ auf Tournee gehen, das funktioniert höchstens bei Stars wie Stephenie Meyer. Die Finanzierung über Spenden funktioniert nur in wenigen Ausnahmefällen. Und Publicity-Aktionen können bei bestimmten Inhalten (bei sehr vielen anderen nicht) funktionieren, aber auch da nicht dauer- und massenhaft, denn solche Aktionen verlieren sofort an Interesse wenn sie ausgelutscht sind.
Nein, keines dieser Konzepte hat auch nur annähernd das Potential das Urheberrecht zu ersetzen, wie du es offenbar (aber erstaunlicherweise nicht explizit) forderst. Ergänzen natürlich schon.
Diese Hypothese ist nicht haltbar. Warum sollte die „Online-Konkurrenzsitutaion“ dazu führen? Spielst du auf illegales Filesharing an? Warum sollten die Anbieter deshalb ihre immateriellen Güter verschenken? Das würde ihnen nichts nützen.
Das ist jetzt deine höchstsubjektibe Einschätzung. Meine subjektive Einschätzung ist, dass die Preise vielmehr konstant bleiben. Früher kostete bei iTunes alles 99 Cent, heute vieles über 1 Euro. Das fängt so ungefähr die Inflation auf, vermute ich. Genaues kann ich nicht sagen, doch deine Behauptung, Musik würde immer billiger, ist nicht haltbar.
Richtig, das heißt aber noch lange nicht dass dadurch das Urheberrecht in irgendeiner Hinsicht überflüssig würde.
Es ist erschreckend wie du die Realität verzerrst. Die Urheber, um die es nicht zuletzt geht, verschweigst du völlig. Stattdessen erwähnst du nur die ach-so-bösen Unternehmen. Das ist mehr als dreist. Frag die mal ob die Urheber ob sie damit einverstanden sind, das Urheberrecht abzuschaffen.
Selbstverständlich _können_ sie das, wenn der Urheber es will! Ein Hersteller der X produziert, kann X selbst verkaufen, muss das aber nicht. Es ist seine Entscheidung. Willst du ihm diese Entscheidung absprechen? Wenn nein, solltest du das gleiche auch nicht bei den Urhebern tun.
Falsch. Dass Urheber auch auf Plattenlabel verzichten können (wenn sie wollen), bestritt Lobo nie.
Das ist falsch. Das „nur eine“ hast du herbeiphantasiert. Jeder der seine Musik nicht verkaufen will, sondern denkt, anders damit Geld verdienen zu können, kann das tun. Das bestreitet Lobo nirgends.
Worauf spielst du hier an? Wenn ich an diese Querfinanzierung denke, dann Fallen mir Webzeitungen ein. Sie verdienen meist nur durch Werbung Geld, weil im Netz ungerner für Nachrichten Geld ausgegeben wird als offline und weil die Konkurrenz fast ausnahmslos ebenfalls kostenlos ist. Durch Werbung verdient man leider nicht gerade viel Geld. Nur Webzeitungen mit äußerst vielen Besuchern können sich so selbst finanzieren. Das sind zum Beispiel SpOn und Bild.de. Sie haben auch die meisten Besucher Deutschlands. Die meisten anderen Webzeitungen dagegen werden durch ihre Print-Pendants querfinanziert. So eine Querfinanzierung ist nur mit viel gutem Willen als „Geschäftsmodell“ zu bezeichnen. Die Papierzeitungen sind übrigens auch von Urheberrecht abhängig, stell dir vor.
Das ist schlicht und einfach Blödsinn. Immaterielle Güter sind oft nicht „knapp“, und dennoch können sie verkauft werden. Der Preis ergibt sich aus dem, was der Anbieter zu nehmen bereit ist, und dem, was der Nachfrager zu geben bereit ist. Lizenzen, Konzessionen usw. beschränken sich bei Weitem nicht nur auf das Urheberrecht.
Selbstverständlich haben sie Musik verkauft. Was denn sonst? Tonträger? Der bespielte Tonträger ist nicht das gleiche wie ein unbespielter.
Stimmt. Aber das spricht in keiner Hinsicht gegen das Urheberrecht.
„All die“? Ja wo sind sie denn alle? Sind es wirklich so viele wie du da suggerierst? Das wäre mir neu.
Keine Ahnung. Du zumindest bist ein hervorragendes Beispiel dafür: Du versucht ausführlich davon zu überzeugen, dass das Erschleichen urheberrechtlich geschützter Werke ja eigentlich nichts Schlimmes und ganz OK sei. Das schreibst du zwar nirgends ausdrücklich, aber du scheinst diese Ansicht zu vertreten. Oder irre ich mich?
Was für eine zynische Behauptung. Die Umsätze mit Musik sind in den vergangen zehn Jahren massiv zurückgegangen. Wer behauptet, das läge nicht an Filesharing & Co., das sich genau in diesem Zeitraum zusammen mit dem Internet verbreitete, leidet an schweren Wahrnehmungsstörungen. Dass Filesharing sogar gut für den Urheber sei, ist unhaltbarer Quatsch. Das kann man wohl nur glauben wenn man die Realität bis zur Unkenntlichkeit verzerrt.
In dieser Pauschalität stimmt das nicht. Und der Erfolg eines Geschäftsmodells berechtigt dich schon gar nicht zum Schwarzkopieren.
Zum Schluss: Der ganze Text klingt stark danach, aber ich will sicher gehen: Forderst du die Abschaffung des Urheberrechts?
Marcel Weiss says
Glaube mir, ich habe kein Problem mit Sascha. Ich respektiere ihn sehr und finde gut, was er macht.
Marcel Weiss says
Ja, das ist sicher eine Idee, über die ich mal nachdenken werde. E-Books zu ein paar Themen plane ich bereit. Danke!
Marcel Weiss says
„Warum gehst du in deinem gesamten Text nicht auf dem Begriff „Erschleichung“ ein, den Lobo nannte, sondern hackst weiter auf „Diebstahl“ rum?“
Darauf bin ich in der Tat nicht eingegangen. Vielleicht mache ich das in einem späteren Text noch.
„Berühmte Filme oder Bands können durch Merchandising vielleicht Geld verdienen. Aber für 99% des Rests funktioniert das nicht. “
Das sind zwei unbestätigte Mutmassungen. Bands verschiedenster Bekanntheitsgrade haben Erfolg auf diesem Weg.
„Musiker können Konzerte geben. Aber Autoren können in den allermeisten Fällen nicht mit bezahlten „Lesereisen“ auf Tournee gehen, das funktioniert höchstens bei Stars wie Stephenie Meyer. Die Finanzierung über Spenden funktioniert nur in wenigen Ausnahmefällen. Und Publicity-Aktionen können bei bestimmten Inhalten (bei sehr vielen anderen nicht) funktionieren, aber auch da nicht dauer- und massenhaft, denn solche Aktionen verlieren sofort an Interesse wenn sie ausgelutscht sind.“
Es geht nicht um Konzerte oder Merchandise. Das sind nur Beispiele für nichtknappe Güter.
„Nein, keines dieser Konzepte hat auch nur annähernd das Potential das Urheberrecht zu ersetzen, wie du es offenbar (aber erstaunlicherweise nicht explizit) forderst. Ergänzen natürlich schon.“
Ich forder auch keine Ersetzung sondern eine Modernisierung des Urheberrechts.
„“Die Grenzkosten für eine weitere digitale Einheit (Song, Film etc.) beträgt Null. Der Preis wird sich an die Grenzkosten über die nächsten Jahre aufgrund der Online-Konkurrenzsituation angleichen“
Diese Hypothese ist nicht haltbar. Warum sollte die „Online-Konkurrenzsitutaion“ dazu führen? Spielst du auf illegales Filesharing an? Warum sollten die Anbieter deshalb ihre immateriellen Güter verschenken? Das würde ihnen nichts nützen.“
Aufgrund der starken Konkurrenzsituation online und den gesunkenen Transaktionskosten kommt der Online-Markt vollkommenen Märkten recht nah, was wiederrum zur Preisbildung Preis=Grenzkosten=Null führt.
„Richtig, das heißt aber noch lange nicht dass dadurch das Urheberrecht in irgendeiner Hinsicht überflüssig würde.“
Nichts dergleichen habe ich gesagt.
„Es ist erschreckend wie du die Realität verzerrst. Die Urheber, um die es nicht zuletzt geht, verschweigst du völlig. Stattdessen erwähnst du nur die ach-so-bösen Unternehmen. Das ist mehr als dreist. Frag die mal ob die Urheber ob sie damit einverstanden sind, das Urheberrecht abzuschaffen.“
Urheber oder Rechte verwaltende Unternehmen, das ändert nichts an der Grundaussage, dass Distribution kostenfrei und autonom von ihnen möglich wurde. Nirgends rede ich von ‚ach-so-bösen Unternehmen‘.
„Das ist falsch. Das „nur eine“ hast du herbeiphantasiert. Jeder der seine Musik nicht verkaufen will, sondern denkt, anders damit Geld verdienen zu können, kann das tun. Das bestreitet Lobo nirgends.“
Lobo argumentiert, dass nur dann noch Kultur entsteht, wenn die Güter direkt verkauft werden können. Ja, das impliziert, dass es nur ein erfolgreiches Geschäftsmodell geben kann.
„So eine Querfinanzierung ist nur mit viel gutem Willen als „Geschäftsmodell“ zu bezeichnen.“
Journalismus ist seit über hundert Jahren werbefinanziert. Und natürlich kann Querfinanzierung Teil eines Geschäftsmodells sein.
„Immaterielle Güter sind oft nicht „knapp“, und dennoch können sie verkauft werden.“
Ja, weil sie künstlich veknappt werden.
„Selbstverständlich haben sie Musik verkauft. Was denn sonst? Tonträger? Der bespielte Tonträger ist nicht das gleiche wie ein unbespielter.“
Lies Dir den Absatz bitte nochmal durch.
„“All die“? Ja wo sind sie denn alle? Sind es wirklich so viele wie du da suggerierst? Das wäre mir neu.“
Ich habe damit die Richter und Rechtsprofessoren gemeint, deren Aussagen ich im verlinkten Artikel zitiert habe.
“ Du versucht ausführlich davon zu überzeugen, dass das Erschleichen urheberrechtlich geschützter Werke ja eigentlich nichts Schlimmes und ganz OK sei. Das schreibst du zwar nirgends ausdrücklich, aber du scheinst diese Ansicht zu vertreten. Oder irre ich mich?“
Ja. Es geht um eine differenziertere Sicht.
„Die Umsätze mit Musik sind in den vergangen zehn Jahren massiv zurückgegangen.“
Nein, die Umsätze mit Tonträgern sind zurückgegangen. Der _gesamten_ Musikbranche geht es sehr gut.
„Forderst du die Abschaffung des Urheberrechts?“
Wie oben bereits geschrieben: Nein, eine Modernisierung.
Marcel Weiss says
Live-Auftritte und Merchandising sind nur Beispiele für nichtknappe Güter. Man sollte sich nicht allein darauf einschiessen.
martinlindner says
Lobo macht ja eigentlich zwei sehr einfache Punkte, über die man IMHO schon eigens reden kann & soll:
(1) „Der Künstler muss von seinem Werk Leben können, zumindest theoretisch bei einem gewissen Mindesterfolg, und zwar auch ohne T-Shirts zu verkaufen.“ Das ist die Prämisse. Wobei sich natürlich fragt, was genau hier „Werk“ bedeutet und was „Künstler“, was hier „produzieren“ heißt, wie es sich mit Nachfrage, Angebot und Konkurrenz verhält, usw. Das war ja auf dem „Kunst- und Kulturmarkt“ immer schon sehr unklar, und die „Kreativen“ als „Urheber“ haben ja noch nie mehr als ein paar Krümel vom Kuchen abbekommen. Man müsste also eher fragen: In welchen historischen Ausnahmesituationen war es so, dass eine signifikante Anzahl von „Künstlern“ das Gefühl haben konnten, angemessen für ihr „Werk“ bezahlt zu werden?
(2) Seit die alten, immer schon widersprüchlichen Begriffe rund um das Bezahlen für immaterielle Kulturgüter nicht mehr greifen, gibt es ja tatsächlich keine befriedigende Sprache, keine emphatischen Begriffe mehr, um sich als „Kulturschaffender“ erstens die Welt-wie-sie-ist und zweitens die Welt-wie-sie-sein-soll so herzurichten, dass man klar Stellung beziehen und handeln kann.
Der Fehler Lobos ist halt, dass er nicht versucht, die Situation von Grund auf neu zu beschreiben, sondern ständig auf die alten erzbürgerlichen Eigentumsbegriffe zurückgreifen will, die ja noch nie für die armen hungerleidenden Künstler und Intellektuellen da waren, sondern für privilegierte Eigentümer bürgerlich-materieller Werte. Das ist die ursprüngliche Boheme-Lebenslüge — die Boheme war ja immer die komplementäre Seite des Besitzbürgertums, aber wollte das oft nicht wahrhaben.
Lobo hat schon recht damit, dass hier eine semantische Leerstelle ist. Die wird auch für mich nicht geschlossen durch solche komplexen Erörterungen wie die oben. Ich wäre sehr gespannt darauf, wenn Lobo wirklich versuchen würde, die Sache von Grund auf neu durchzubuchstabieren, sprachlich kreativ, wie er eigentlich ist: Was ist das für ein Beruf oder Geschäft, wenn jemand Zeichengebilde herstellt?
Marcel Weiss says
Stimmt, das ist überlegenswert.
Marcel Weiss says
„Die zentrale Frage für mich ist aber, warum der Künstler im Immaterialgüterrecht so viel mehr Rechte hat, über sein Produkt zu bestimmen, als dies im dinglichen Recht der Fall ist. Dort ist nach dem Verkauf grundsätzlich kein Einfluss mehr möglich. Der Bildhauer kann nicht verlangen, dass seine Büste nicht öffentlich ausgestellt werden oder z.B. nur im Zusammenhang mit anderen seiner Büsten stehen darf („Album“).“
Gutes Argument. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht.
„Was die Einkommensverluste durch Piraterie angeht, gilt das zumindest in der Musikbranche objektiv nicht. Jedenfalls verdienen die Künstler – ja selbst die Musikindustrie (ausser den Labels) – da so viel wie noch nie“
Danke für den Link.
eyeroll says
nicht jeder musiker möchte live auftreten müssen, oder merchandising betreiben, um von seiner (offensichtlich respektierten) arbeit leben zu können.
einmal einen track veröffentlicht zu haben, heisst nicht zwangsläufig, ein musiker zu sein.
Ein Mensch says
Marcel, deine gedankliche Klarheit begeistert mich. Danke.
@maximilian: Ich würde gerne jeden deiner Punkte einzeln widerlegen wollen, aber dafür fehlt mir die Zeit. Die zentrale Frage für mich ist aber, warum der Künstler im Immaterialgüterrecht so viel mehr Rechte hat, über sein Produkt zu bestimmen, als dies im dinglichen Recht der Fall ist. Dort ist nach dem Verkauf grundsätzlich kein Einfluss mehr möglich. Der Bildhauer kann nicht verlangen, dass seine Büste nicht öffentlich ausgestellt werden oder z.B. nur im Zusammenhang mit anderen seiner Büsten stehen darf („Album“).
Als Geschäftsmodell den Besitz ohne Arbeit zu mehren haben sich die dinglich Besitzenden die Vermietung ausgedacht. Als Gegenstück in der immateriellen Welt kann man vielleicht die Lizensierung ansehen, oder den Verkauf eines „Zugangs“, z.B. ein TV-Abonnement.
Was die Einkommensverluste durch Piraterie angeht, gilt das zumindest in der Musikbranche objektiv nicht. Jedenfalls verdienen die Künstler – ja selbst die Musikindustrie (ausser den Labels) – da so viel wie noch nie:
http://labs.timesonline.co.uk/blog/2009/11/12/d…
Den Werbeeffekt gibt es übrigens nicht nur in der Musikbranche, sondern auch bei Autoren. Auch da gibt es Autoren, die ihre Bücher digital verschenken und an den Papierexemplaren gut verdienen, da diese durch die digitale Version eine enorme Bekanntheit haben.
Marcel Weiss says
Danke, ich gebe mir Mühe.
Marcel Weiss says
Danke!
Sven Drieling says
Bei Computersoftware war es schon immer so, dass man mit den Kauf nicht Besitzer der Software geworden ist, sondern nur das Recht erworben hat die Software zu benutzen. Der Verlust für den Produzenten entsteht also nicht beim Kopieren der Software, sondern erst wenn jemand die Software benutzt.
1000 Musikstücke, die ungespielt auf der Festplatte liegen bereichern einen nicht. Die Bereicherung (Freude, Motivation, Erinnerungen) gibt es erst beim Hören.
Problem ist also IMO nicht das illegale Kopieren, sondern die illegale Benutzung (ersteres lässt sich allerdings leichter nachweisen).
Ich wäre daher für illegaler Benutzung als Begriff/Straftat, sofern für die Benutzung vom Produzenten ein bestimmter Betrag erwünscht ist.
Dennis Arntjen says
Dann gib doch bitte weitere Beispiele. Denn grade diese beiden wollen mir nicht einleuchten…
Merchandisign und Konzerte waren doch immer schon Bestandteil des Vermarktungsmodells. Und somit entsteht Künstlern definitiv ein Verlust wenn aus einem z. B. dreier Mix von Verkauf der Musi an sich, Merchandising und Konzerten ein Punkt wegfällt…
Nur weil es möglich ist zu kopieren ist es doch nicht richtig. Sonst könnte ich doch auch einT-Shirt aus dem Merchandising als Vorlage nehmen, kopieren und tragen. Aufwändig, aber theoretisch legal?
Dennis Arntjen says
„Es wird durch die Lobbyarbeit der Musikindustriellen festgelegt, wann eine Nutzung illegal ist, und das ist ungerecht.“
Das ist wahr. Aber bezieht sich wieder nur auf die Tatsache, dass der Straftatbestand durch Lobby-Arbeit als Diebstahl betitelt wird und nicht als illegale Nutzung.
Grundsätzlich haben Vertreter der Musikindustrie doch das Recht, sich gegen die Tatsache das Ihnen Gewinne entgehen zu schützen.
henteaser says
Selbst wenn man irgendwie überprüfen könnte, wann jemand welches Musikstück seiner Sammlung auflegt (bzw. anklickt)… Es wird durch die Lobbyarbeit der Musikindustriellen festgelegt, wann eine Nutzung illegal ist, und das ist ungerecht.
Normaldenkende Menschen, die Musik mögen, würden vermutlich nicht auf die Idee kommen, dass z.B. der Dudelfunk im Büro geldwert ist. Oder dass sogar – was wohl von Spieleherstellern versucht wird – der Wiederverkauf der Trägermedien verboten wird.
('Gebrauchte' MP3s weiterzuverkaufen, ist vermutlich bereits jetzt illegal.)
Dennis Arntjen says
„Die zentrale Frage für mich ist aber, warum der Künstler im Immaterialgüterrecht so viel mehr Rechte hat, über sein Produkt zu bestimmen, als dies im dinglichen Recht der Fall ist. Dort ist nach dem Verkauf grundsätzlich kein Einfluss mehr möglich. Der Bildhauer kann nicht verlangen, dass seine Büste nicht öffentlich ausgestellt werden oder z.B. nur im Zusammenhang mit anderen seiner Büsten stehen darf („Album“).“
„Gutes Argument. Darüber habe ich noch gar nicht nachgedacht.“
Schlechtes Argument. Man merkt, dass Du darüber noch nicht nachgedacht hast,
Natürlich kann ein Künstler theoretisch an die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung eines von ihm erzeugten materiellen oder immateriellen Gutes Bedingungen knüpfen. Wer sollte ihm das verbieten? Wenn mir als Käufer oder beschenktem das nicht gefällt, dann lasse ich es eben…
Dennis Arntjen says
„Lobo argumentiert, dass nur dann noch Kultur entsteht, wenn die Güter direkt verkauft werden können. Ja, das impliziert, dass es nur ein erfolgreiches Geschäftsmodell geben kann.“
Wo?
Ich lese:
„Freilich gilt meine Argumentation nur, wenn man – wie ich – glaubt, dass ein Musikstück ein Kulturprodukt ist, das man als Künstler verkaufen können sollte.“
Und da steht „können“… Nicht „müssen“. Können impliziert freie Entscheidung für ein ganz eigenes Modell Geld zu verdienen…
henteaser says
Wieviel Gewinn wohl der Musikindustrie jährlich 'entgeht', weil manche Leute Schallplatten vom Flohmarkt heimschleppen? Musiksendungen sind vermutlich auch nur deshalb noch legal, weil manche Hörer auf den Geschmack kommen und sich mit Chartsplatzierungen eindecken.
Lange Rede, kurzer Sinn: die haben das Recht zur Lobbyarbeit, aber die Leute, die ihnen zuhören, sollten nicht den Eindruck davontragen, dass die Hörkultur darunter leidet, weil niemand mehr bereit ist, Geld für Hypeschrott und veraltete Trägermedien auszugeben.
Dennis Arntjen says
Eine Schallplatte kann ich nur einmal weiterverkaufen. Ich habe danach die Musik nicht mehr und nur derjenige der die Platte gekauft hat kann die Musik dann hören. Das sieht ja wohl bei der Vervielfältigung und kostenlosen Weitergabe von Musikstücken anders aus…
Ich stimme Dir zu, dass der Ansatz der Musikindustrie ein falscher ist. Wenn die Vertreter eben dieser Branche es raus hätten, gäbe es schon heute viel mehr und günstiger digital herunterzuladene Musik. Mit einem vernünftigen Mechanismus der es verhindert, dass ich diese Musik weitergebe. Ohne mich als Nutzer in der Nutzung des Titels einzuschränken. Schwierig ist das aber schon. ;-)
Zu den Musiksendungen:
1. Wird dort über Lizenzkosten mitverdient
2. Wäre das die freie Entscheidung des mit dem Vertrieb der Musik beauftragten Unternehmens, wenn es diese kostenlos verteilen würde.
henteaser says
„Eine Schallplatte kann ich nur einmal weiterverkaufen.“ – Ich schon, mein Käufer ebenfalls, usw. Da kommt ganz schön was zusammen. Und das Digitalisieren der Musik (bei anschließendem Weiterverkauf des Tonträgers) ist nur dank Lobbyarbeit eine 'Straftat'.
„gäbe es schon heute viel mehr und günstiger digital herunterzuladene Musik“ – Aber vermutlich noch genausoviele verwaiste Werke (dank pleitegegangener Plattenfirmen oder so), deren Neuauflage oder Ins-Netz-stellen ungesetzlich bzw. in der Grauzone wäre.
Lauscher says
Nicht schwierig, sondern ein technisches Ding der Unmöglichkeit. Denn entweder müsste es genau eine einheitliche Abspielplatform geben und nur ein Format für die Daten. So könnte man dann irgendwie garantieren, dass alle Geräte und Kopien der Abspielprogramme des Benutzers sich untereinander kennen und ein Werk auf seinen Besitzer festgelegt werden kann, der es dann nur unter diesen Geräten und Softwarekopien verteilen darf.
Oder eine zentrale Stelle wäre nötig, die bei jeder Kopie entscheidet und dann meldet, ob diese Zulässig ist oder nicht. Vom Datenschutz her indiskutabel.
Eine kursierende Idee ist noch das digitale Wasserzeichen. Aber mal davon abgesehen, dass die Technik geheim gehalten wird, dürfte sie genau da an ihre Grenzen stoßen, wo z. B. ich diese ziehe, um für digitale Musik zu bezahlen: Ich möchte sie dann auch unverfälscht haben. Ohne Qualitätsverlusst (hörbar oder nicht) zur CD, ohne Zwangspausen bei einem Live-Album. Damit fallen mp3, ogg etc. schon weg und es bleiben nur Lossless-Formate wie das freie flac oder Apples AAC. Und ich will auch keine zusätzlichen Frequenzen (wie bei Wasserzeichen benötigt) im Vergleich zur CD.
Was bleibt, ist die Erkenntnis, dass die digitale Kopie eine Tatsache ist, mit der wir uns arrangieren müssen. Und natürlich kann ein Musiker weiterhin ausschließlich oder hauptsächlich mit dem Verkauf von nicht (mehr) knapper Musik auf knappen Tonträgern Geld verdienen wollen. Aber aufgrund der Entwicklungen muss er eben auch damit rechnen, mit diesem Modell im digitalen Zeitalter zu scheitern.