Mein Artikel über die Unmöglichkeit des Diebstahls immaterieller Güter hat einige Reaktionen erzeugt.
Eben weil ich will, dass die Person am Ende des Fließbands ihren verdienten Lohn erhält, halte ich es für notwendig, die Realität im digitalen Raum angemessen zu beschreiben und zu verstehen. Denn das dringend erforderlich Ziel muss es sein, neue Modelle zu entwickeln und das Urheberrecht nutzerfreundlicher zu gestalten. So lange wir von Diebstahl sprechen, werden wir die Folgen der Digitalisierung nicht verstehen, geschweige denn gestalten können.
Wir können anstatt von Diebstahl und Raubkopien natürlich auch juristisch korrekt von unerlaubter Vervielfältigung und dem öffentlichen Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke sprechen. Diese sperrigen Rechtsbegriffe sind mir bisher in der öffentlichen Diskussion aber auch eher selten untergekommen. Und die Industrie hat natürlich auch ein Interesse daran, Rechtsverletzer zu kriminalisieren und deshalb von Raub und Diebstahl zu sprechen. Das ist Teil des Meinungskampfs, der eben auch durch Kampbegriffe geprägt wird.
In diesem Zusammenhang noch eine Leseempfehlung zum Thema 'Geistiges Eigentum' und Immateralgüterrecht: Probleme der ethischen Begründung von “Geistigem Eigentum” und Immaterialgüterrechten im Informationszeitalter