Nach den Presseverlegern aus Österreich sind jetzt auch Schweizer Presseverleger auf den Geschmack guten deutschen Leistungsschutzrechts für Presseverlage gekommen. Der Schaffhauser Verleger Norbert Neininger, Präsidiumsmitglied des Verbandes Schweizer Presse, in der NZZ:
Da das derzeitige Urheberrecht die neusten Entwicklungen nicht umfasst, muss ein sogenanntes Leistungsschutzrecht eingeführt werden, das sicherstellt, dass die Medienunternehmen ein exklusives Recht an ihren Inhalten auch im Internet haben und weder Artikel noch Auszüge daraus ungefragt (und entschädigungslos) verwendet werden dürfen.
Ich kenne das Schweizer Urheberrecht nicht, bezweifle aber, dass der Schutz vor unerlaubter, entschädigungsloser Verwendung von Artikeln darin nicht abgedeckt wird.
Neininger weiter:
Für den Verband der Schweizer Presse hat die Einführung eines Leistungsschutzrechts nach deutschem Vorbild Priorität, die entsprechenden Grundlagen dafür sind geschaffen.
[..]
Zu den künftigen Rahmenbedingungen, welche die für die direkte Demokratie notwendige publizistische Qualität der Schweizer Zeitungen erhalten, gehört ein solides Leistungsschutzrecht. Damit werden den Medienunternehmen die Rechte an ihren Inhalten auch im Internet garantiert. Es ist ihnen dann freigestellt, ob sie sich – mit allen finanziellen und politischen Konsequenzen – für Paid Content, Gratismodelle oder Teile davon entscheiden.
Fraglich bleibt, warum Neininger impliziert, die Presseverlage hätten erst mit dem geforderten Recht die Wahlmöglichkeit, verschiedene Geschäftsmodelle im Netz zu verfolgen.
Neininger sammelt Reaktionen auf den Artikel in seinem Blog mit Screenshot-Auszügen. In der Regel findet man dort abfotografierte Ausschnitte aus Tageszeitungen und Printmagazinen.
Die NZZ selbst plant, ihre Bezahlschranke auszubauen.
Bisher:
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.