Auch die Dienstleistungsgesellschaft ver.di fordert "Netzüberwachung". Wegen dem Urheberrecht natürlich. Matthias Spielkamp auf irights.info:
Die Gewerkschaft Verdi fordert, Internetnutzer per „Warnhinweis“ davon abzuhalten, Urheberrechte zu verletzen, und ein Ordnungsgeld zu verhängen, sollten sie es dennoch tun. Dazu müsste die Internetnutzung aller Bürger überwacht werden.
Da haben wir also eine Gewerkschaft, die von Privatsphäre im Netz nicht viel zu halten scheint.
Im Positionspapier des ver.di-Bundesvorstands, das irights.info vorliegt, heißt es:
Ziel ist technische Instrumente zu finden, die es ermöglichen, dass beim Aufruf einer Seite mit illegalen Angeboten ohne Registrierung der Nutzer/innen-IP auf dem Monitor eine – von dazu legitimierten Institutionen vorgeschalteter – Information über die Rechtswidrigkeit des Angebots und dessen Nutzung erscheint.
Kann es tatsächlich jemanden geben, der zweifelsfrei a priori die Rechtsmäßigkeit feststellen kann? (Hint: Nein.)
Welche 'legitimierte Institution' soll darüber entscheiden, ob ein Angebot und dessen Nutzung rechtswidrig ist? Die GVU?
Ist das nicht Aufgabe der Gerichte in einem Rechtsstaat?
Ver.di fordert weiter:
nach anlassbezogener Kontrolle durch eine nicht gewinnorientiert und im Interesse der Urheber und Urheberinnen handelnde Einrichtung, Nutzer/innen, die das Urheberrecht verletzen, nach einer richterlich angeordneten Herausgabe der entsprechenden Zugangsdaten mit einem maßvollen Ordnungsgeld zu belegen.
Spielkamps Einschätzung:
Es ist aus dem Papier nicht erkennbar, ob der Anlass der Kontrolle darin bestehen kann, dass Nutzer die Warnhinweise ignorieren und das Urheberrecht verletzen. Sollte das gemeint sein, was durch die Abfolge der Absätze im Dokument nahe liegt, müssten zu diesem Zweck die Daten registriert werden, von denen die Autoren das Papiers sagen, dass sie nicht gespeichert werden, allen voran die IP-Adresse der Nutzer.
Und die deutschen Politiker und Medien schlagen Alarm bei Google Street View. Bei Forderungen wie denen der ver.di müssten die Datenschützer der Nation Alarm schlagen. Wollen wir hoffen, dass sie es tun.
Update: Matthias Spielkamp hat sich noch einmal ausführlich und lesenswert auch in seinem privaten Blog mit dem ver.di-Positionspapier auseinandergesetzt:
Zum Kapitel Tauschbörsen kann man nur sagen, dass die Formulierungen in diesem Teil auch eins zu eins vom Bundesverband der Musikindustrie stammen könnten. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass in Tauschbörsen nichts getauscht wird, sondern Kopien angefertigt werden, oft (bei weitem nicht immer) ohne Einverständnis der Rechteinhaber. Aber schon im nächsten Absatz ist von „Diebstahl“ und „Schwarzhandel“ die Rede. Liebe Leute, schreibt es Euch an den Spiegel, oder an den Computermonitor oder sonst wo hin: Eine Kopie ist eine Kopie, weder Diebstahl noch Raub noch sonst irgendwas. Das ist keine Wortklauberei, sondern das Beharren auf diesen Analogien zeigt, dass die Verfasser eines solchen Papiers nichts zur Lösung dieses Problems beitragen wollen.