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3D-Printing: Es gibt kein Urheberrecht auf Nutzgegenstände

21. November 2011 by Marcel Weiß 1 Comment

3D-Printing wird die Filesharingdebatte, die wir aus dem Urheberrecht kennen, in viele Branchen bringen, die noch nichts von ihrem Glück ahnen. Diese Branchen werden nacherleben, was die Tonträgerindustrie seit zehn Jahren durchmacht und was nun auch die Buchbranche und die Filmbranche erreicht hat.

Einer der interessanten Aspekte rund um 3D-Printing wurde jüngst in der New York Times angesprochen. Auf Nutzgegenstände gibt es kein Copyright:

What about a lamp, a vase, an iPhone protective cover, board game pieces, wall hooks, even large pieces of furniture? In each of these cases, if you copy them, it’s highly unlikely that you’re breaking any copyright laws.

“Copyright doesn’t necessarily protect useful things,” said Michael Weinberg, a senior staff attorney with Public Knowledge, a Washington digital advocacy group. “If an object is purely aesthetic it will be protected by copyright, but if the object does something, it is not the kind of thing that can be protected.”

When I posed my mug scenario to Mr. Weinberg, he responded: “If you took that mug and went to a pottery class and remade it, would you be asking me the same questions about breaking a copyright law? No.” Just because new tools arrive, like 3-D printers and digital files that make it easier to recreate an object, he said, it doesn’t mean people break the law when using them.

Warum sollte es das auch? Copyright wie Urheberrecht wurden zum Investitionsschutz für Urheber und mit ihnen arbeitenden Unternehmen geschaffen. Der Grund: Das eigentliche Produkt, das immaterielle Gut, ist kopierbar. Nicht der Träger, aber der Inhalt.

Dieser Schutzmechanismus war lange Zeit eine relativ gute Lösung. Bis das Kopieren zum Nulltarif möglich wurde und aus einer Tätigkeit, die Unternehmen vorbehalten war, auch für Privatpersonen auf einmal möglich wurden.

Schlimmer/Besser noch: Möglich für Privatpersonen in einem Ausmaß, das aggregiert industrielle Masstäbe annahm. Boom. Geschäftsmodelle, die implizit darauf setzen, dass das nicht möglich ist, schmelzen dahin. (Und dass es vorher nicht möglich war, lag nicht am Urheberrecht, das, wie gesagt, ein Recht war, das vor allem Interaktionen zwischen Unternehmen klären sollte.)

Für andere wirtschaftlichen Bereiche waren solche gesetzlichen Schutzmechanismen nicht immer notwendig. Auch Patente schützen die immateriellen Güter, Erfindungen, von Unternehmen vor anderen Unternehmen. Aber was ist mit dem gemeinen Messer oder der Tasse, der Vase und dem Blumentopf? Dem Brettspiel, der Modellbahn und dem Untersetzer?

Das c’t-Magazin zum Thema Recht und 3D-Printing:

Rechtlich gesehen ist es schwer, sich als Schöpfer irgendeiner Form vor deren Nachbau durch Fremde zu schützen. Während Musik, Fotografien und Filme als künstlerische Werke gemäß § 2 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) traditionell einem besonderen Schutz unterliegen, kann man bei 3D-Druckstücken nicht durch die Bank von künstlerischen Werken sprechen. Es kommen verschiedene Vorschriften in Betracht, nach denen ein 3D-Nachdruck Schutzrechte verletzen kann, aber die Sache ist kompliziert.

Das Urheberrecht wird für ein schutzfähiges Werk automatisch und ohne jede Anmeldung wirksam. Anders sieht es mit dem Schutz von Patent- und Markenrechten sowie dem Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht aus, die ein 3D-Druck-Produkt möglicherweise verletzt. Dieser unterliegt besonderen Voraussetzungen und bedarf insbesondere der Eintragung in speziellen Registern.

Mit 3D-Printing kommt auf einmal die Privatperson, die die Tonträgerindustrie zu hassen gelernt hat, auch in diese Produktionsprozesse hinein. Eine völlig neue Situation.

Je einfacher der produzierte Gegenstand, desto eher wird die Industrie getroffen.

Man kann auch die kommenden Debatten bereits jetzt vorhersehen:

  • Blumentopfhersteller fordern ein Leistungsschutzrecht, weil schließlich auch andere Industrien ein solches ihr Eigen nennen dürfen.
  • Politiker und Lobbyisten wüten im Duett gegen die 3D-Raubkopierer, die immerhin Arbeitsplätze vernichten.
  • Der immense gesamtgesellschaftliche Wohlfahrtsgewinn geht in der öffentlichen Debatte dabei unter.

Neue Rechte werden gefordert werden, obwohl bestehende Rechte wie die c’t gut ausführt bereits zu einem schlimmeren Wirrwarr führen werden als bei Musik und Web. Es wird nur wohl auch so sein wie im Tonträgermarkt: Aufgehalten wird die Entwicklung nicht.

Inzwischen werden neue Unternehmen mit neuen Geschäftsmodellen Industrien neu denken.

New York Times:

A recent research paper published by the Institute for the Future in Palo Alto, Calif., titled “The Future of Open Fabrication,” says 3-D printing will be “manufacturing’s Big Bang.” as jobs in manufacturing, many overseas, and jobs shipping products around the globe are replaced by companies setting up 3-D fabrication labs in stores to print objects rather than ship them.

The disregard for copyright smoothes the way for this shift. Downloading music online prospered because it was quicker and easier to press a button than go to a store to buy a CD. Given the choice to download a mug, or deal with Ikea on a Saturday afternoon, which one do you think you would choose?

Interessant dürfte zum Beispiel auch werden, welche Plattformen rund um 3D-Printing entstehen werden. Shapeways, die erste 3D-Printing-Firma, die eine angeschlossene Webplattform betreibt, hat 5,1 Millionen US-Dollar von Risikokapitalgebern für  eine Fertigungsstelle in New York City erhalten:

The company says that its marketplace now has over 300,000 products and 100,000 users.

Es beginnt.

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Filed Under: 3D-Printing, Urheberrecht

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. Blumenversand says

    12. März 2012 at 21:01

    bin gespannt, wie es weitergeht.

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