Ilja Braun schreibt auf iRights.info über verwaiste und vergriffene Werke, und warum es hier überhaupt ein Problem gibt:
Auf einem ganz anderen Blatt steht die Frage, ob das individuelle Verbotsrecht als urheberrechtliches Grundprinzip im 21. Jahrhundert überhaupt noch geeignet ist. Die Frage muss gestellt werden. Wird sie jedoch nur dort stellt, wo das Interesse der Verwerter an diesen Verbotsrechten ausnahmsweise erloschen ist, zeigt dies einmal mehr, dass die Urheber in diesem Konflikt keine Lobby haben.
Redlicher wäre es, in Erinnerung zu rufen, womit das Problem der mangelnden Sichtbarkeit verwaister und vergriffener Werke im digitalen Raum tatsächlich zusammenhängt: Damit, dass Urheberrechtsschutz von selbst entsteht, ohne Registrierungspflicht. Und damit, dass die urheberrechtliche Schutzfrist siebzig Jahre über den Tod des Urhebers hinausreicht, also viel zu lang ist.
Würde man hieran etwas ändern, bräuchte man über vergriffene Werke schon bald kein Wort mehr zu verlieren.
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