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Kann es ein Eigentum an Geistigem geben? Nein.

23. Februar 2012 by Marcel Weiß 4 Comments

Thierry Chervel zerlegt im Redaktionsblog des Perlentaucher den Begriff „Geistiges Eigentum“:

Eigentum bezeichnet die Verfügungsgewalt über eine Sache, also eigentlich das Recht, sie zu zerstören. Den Stuhl, den ich besitze, kann ich auch zerhacken und verheizen.

Nicht einmal der Urheber eines Werkes aber hat diese Gewaltoption und dieses Recht, zumindest wenn das Werk veröffentlicht ist. Ist ein Werk in der Welt, gehört es ihr auch. Thomas Mann kann nicht in die Nationalbibliothek gehen und auf die Herausgabe des „Zauberbergs“ drängen, weil er den Schluss überarbeiten will. Er kann Leser nicht auffordern, das Werk zu vernichten, weil es ihm nicht mehr gefällt. Anders als Prantl behauptet, hat nicht einmal der Urheber ein „richtiges Eigentum“ an seinem Werk. Ein Werk ist Übereignung: Diesen Kuss der ganzen Welt.

Wer tatsächlich Immaterialgüterrechte und Eigentum von physischen Gütern gleichsetzt, hat das Thema entweder nicht durchdacht oder hat wirtschaftliche Eigeninteressen. Oft trifft beides zu.

Besonders abstrus werden die Forderungen nach dem Schutz geistigen Eigentums in Zeitungen, die Urheber schlecht behandeln:

Die Zeitungen verstoßen selbst als erste gegen ihre frommen Reden. Der Springer Verlag, in dessen Institut Clemens Wergin gegen „falsch verstandene Freiheit“ im Internet eintritt, verliert gerade einen Prozess nach dem anderen, weil er seinen freien Autoren in seinen Verträgen so viele Freiheiten wie nur irgend möglich abknöpft. Nicht dass die Autoren dafür ein entsprechendes Schmerzensgeld kriegen. Freie Autoren und Zeitungen streiten seit Jahren darum, was als „angemessene Vergütung“ zu verstehen ist. Selbst die Gewerkschaften lassen sich dabei, so die Freischreiber, auf Honorarsätze ein, die unter denen von Putzleuten liegen.

Es geht immer nur um Verwertungsketten. Wer möglichst lange Schutzfristen für möglichst umfassende Monopolrechte gesetzlich festschreiben kann und diese Rechte dann den Urhebern vertraglich für wenig Gegenleistung dank guter Verhandlungsposition abnehmen kann, hat(te) im Idealfall die Lizenz zum Gelddrucken.

Chervel fasst die Doppelmoral in einem Satz zusammen:

Die Verteidiger des „geistigen Eigentums“ sind die ersten Enteigner.

Das Festhalten am Eigentumsbegriff ist besonders tragisch, weil es den dem Urheberrecht zugrundeliegenden gesellschaftlichen Kompromiss zugunsten einer radikal einseitigen Maximalhaltung aufgibt; mehr noch: ignoriert und nicht als Aspekt der Debatte wahrnimmt. Aus dieser radikalen Position kommen auch die mit Moralin durchtränkten Totschlagargumente, die jede Debatte im Keim ersticken.

Vergessen wird dabei natürlich, wie Kultur, wie Wissen und Kunst, entsteht: Indem das Neue auf dem Alten aufbaut.

Yochai Benkler hat diese Besonderheit von immateriellen Gütern in „The Wealth of Networks“ (S. 37) kurz und präzise so beschrieben:

[..] information is both input and output of its own production process.

Man muss aber gar nicht so technisch und abstrakt werden, um sehen zu können, dass ein weniger restriktives Recht zu mehr, statt zu weniger Kultur führen würde:

Und schon jetzt bedeutet das Urheberrecht – entgegen den Behauptungen Prantls, Wergins und Hevelings – in unendlich vielen Fällen gerade keine Ermöglichung, sondern eine Verhinderung von Kultur. Warum wohl kommen genau jetzt Dramatisierungen von F. Scott Fitzgerald ins Kino und Theater? Weil die Urheberrechte frei wurden [..]. Das Erlöschen der Rechte auf ein Werk ist oft eine Befreiung. Brecht und Beckett wurden von ihren Nachlassverwaltern zu Museumsmumien gemacht. Aber es vergeht noch ein Weilchen, bis sie siebzig Jahre tot sind. Auch das Beispiel Gustav Mahlers sollte zu denken geben, dessen Sinfonien erst in dem Moment weltberühmt wurden, als die Urheberrechte erloschen: Damals war das noch fünfzig Jahre nach seinem Tod. Wenn den Gelüsten der Verwerterindustrien stattgegeben wird, muss ein Komponist demnächst neunzig Jahre lang tot sein.

Tatsächlich wird die Gesellschaft systematisch um Kultur gebracht und diejenigen, die darauf hinweisen, werden des Wunsches nach Enteignung bezichtet. Verkehrte Welt.

Unbedingt den Text von Thierry Chervel lesen.

Mehr zum Thema auch auf der Übersichtsseite zum Urheberrecht:  “Geistiges Eigentum” existiert nicht

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Filed Under: Urheberrecht Tagged With: Geistiges Eigentum

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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  1. Andreas Weck says

    24. Februar 2012 at 10:55

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