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Kleine Antwort an die Befürworter des geistigen Eigentums

7. März 2012 by Marcel Weiß 7 Comments

Wolfgang Michal hat auf Carta eine „kleine Anfrage an die Kritiker des geistigen Eigentums“ gestellt. Er meint, einen Argumentationsfehler gefunden zu haben. Wer argumentiert, es gebe kein geistiges Eigentum, der, so Michal, müsse gegen jede Form von Eigentum sein. Denn wenn man nach Wolfgang Michal ein Recht als Eigentumsrecht bezeichnet, dann ist es das auch.

Nun denn. Die ewig gleiche Diskussion. Spiel’s noch einmal, Sam:

Und wenn wir den moralischen Maßstab der Kritiker des geistigen Eigentums anlegen, dann könnten wir sagen: die ganze Menschheit war beteiligt, also hat jeder Mensch ein Recht auf Nutzung. Die Menschheit hat das iPhone hervorgebracht. Und das Auto. Und den Kartoffelacker.

Immaterielle Güter zeichnen sich durch zwei Besonderheiten aus:

  1. Sie sind ohne weitere Kosten vervielfältigbar.
  2. Sie sind zugleich Input als auch Output ihres Produktionsprozesses.

Beides trifft zumindest in der Regel nicht auf physische Güter zu. Hat jeder Mensch ein Recht auf ein iPhone? Wenn ja, wer kommt für die Kosten der Vervielfältigung auf? iPhones lassen sich so wenig wie Autos oder der Kartoffelacker ohne zusätzliche Kosten vervielfältigen. Immaterielle Güter dagegen schon.

Sollte die Vervielfältigung immaterieller Güter also immer erlaubt sein? Das ist eine Frage, die beantwortet werden muss. Dass es ohne Kosten möglich ist, ist dagegen ein Fakt. (Der Fakt übrigens, weswegen wir überhaupt diese Diskussion erst auf breiter Basis führen. Denn die kostenfreie Kopierbarkeit ist in Verbindung mit der Digitalisierung die Grundlage für die massenhaften Urheberrechtsverletzungen.)

Darüber hinaus aber lässt sich natürlich argumentieren, dass die Menschheit ein Recht darauf hat, dass ihr das Konzept mobiles Multitouchgerät, oder das Konzept Automobil gehört, denn diese Konzepte sind natürlich nicht vom Himmel gefallen. Und siehe da: es gibt viele konkurrierende Unternehmen, die Autos oder Smartphones mit Touchoberfläche herstellen. Das ist aber eher ein Thema des ebenfalls diskutablen Patentrechts denn des Urheberrechts.

Ja, wir knüpfen alle an Bestehendes an und entwickeln es weiter. Auch materielle Güter ruhen auf den „Schultern von Giganten“. Warum also wird aus dieser wunderbaren Einsicht nicht die Konsequenz gezogen, geistiges und nicht-geistiges Eigentum gleichermaßen zu hinterfragen? Wenn schon, denn schon.

Weil die Sachlage beim physischen Eigentum eine völlig andere ist. Das ist der einzige Punkt, um den es geht, wenn gegen den Kampfbegriff des geistigen Eigentums argumentiert wird.

Natürlich hat es auf den Filmmacher, den Musiker oder den Lyriker von heute Auswirkungen, welche Rechte wir seinen Vorgängern gegeben haben. Werke wie Shakespeares ‚König Lear‘ wären im heutigen Coyprightrahmen praktisch unmöglich.

Ist das egal? Hauptsache Eigentum?

Es ist keine vernachlässigbare Binsenweisheit, dass Kulturschaffende immer auf das Vorhergehende aufbauen. Es ist das wichtigste Merkmal menschlicher Kulturproduktion für unsere Debatte. Wenn wir denn die gesamte Gesellschaft betrachten wollen.

Doch in Artikel 14 des Grundgesetzes steht nicht: „Geistiges Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. In Artikel 14 steht: „Eigentum verpflichtet“ – ohne jede Einschränkung. Warum also soll ein Filmemacher mehr Verpflichtungen haben als ein Bauunternehmer oder ein Rechtsanwalt?

Und der Begriff „Geistiges Eigentum“ kommt im Grundgesetz nicht vor. Ein Filmemacher hat nicht mehr Verpflichtungen als ein Bauunternehmer. Er produziert nur ein anderes Gut mit anderen Eigenschaften, das unter ein anderes Recht fällt. Er ist in diesem Aspekt nicht mit dem Bauunternehmer vergleichbar.

Es sind diese immer wieder recycelten Argumentationsmuster, die eine konstruktive Debatte über die Reform des Urheberrechts verhindern. Es ist ein Ausweichen ins Grundsätzliche samt den dazu gehörenden Haarspaltereien (etwa über das „Wesen“ des geistigen Eigentums).

Nein, eine konstruktive Debatte wird verhindert von Kampfbegriffen wie „geistiges Eigentum“ oder „Raubkopie“ oder die Bezeichnung des Diebstahls für unautorisiertes Filesharing.

Warum? Weil sie bewusst eine konstruktive Debatte verhindern sollen. Weil sie davon ablenken sollen, dass es um gesetzlich abgesicherte Monopole auf Verwertungsrechte und ihre Verletzungen geht. Wenn wir anfangen, von Monopolrechtsverletzungen zu sprechen, dann dürfte vielen aufgehen, dass es nicht um Moral, Eigentum und Enteignung geht, sondern um – gesetzlich geregelte – Geschäftsmodelle.

Dann würden wir auf einmal eine Debatte führen, bei der es um die tatsächlichen Vorgänge geht. Eine Debatte, bei der die großen Rechteverwerter, die einzigen Player, die direkt auf Urheberechte und ihre Verwertung angewiesen sind, verlieren könnten. Genau das gilt es mit diesen irreführenden Begriffen zu verhindern.

Und es funktioniert offensichtlich hervorragend.

Was für ein diskurstechnische Glanzleistung dieser Unternehmen, dass wir diese Debatte noch immer führen müssen.

Anstatt aber den Sinn und den Unsinn der Nutzungsrechte für Sacheigentum und Immaterialgüter zu diskutieren und beide miteinander zu vergleichen, verheddern sich die Kritiker des geistigen Eigentums in einem Kategorienfehler: Sie vergleichen analoges Sacheigentum mit digitalen Kopien.

Nein. Genau das wird eben nicht gemacht. Urheberrechtsmaximalisten setzen geistiges Eigentum und Sacheigentum gleich. Genau das ist das Problem, dass dies implizit und explizit so oft auch in der Debatte gemacht wird.

Vervielfältigung von immateriellen Gütern ist kein Diebstahl, es ist illegale Distribution. Weil geistiges Eigentum nicht mit Sacheigentum gleichgesetzt werden kann. Weil immaterielle Güter nicht mit physischen Gütern vergleichbar sind.

Eigentum ist aber eine gesellschaftliche Übereinkunft – in beiden Fällen. Ob es materiell oder immateriell, kulturell nützlich oder schädlich ist, spielt für die gesellschaftliche Festlegung keine Rolle.

Wie bitte? Es spielt keine Rolle, ob ein Gesetz kulturell nützlich oder schädlich ist? Natürlich spielen die Auswirkungen von Gesetzen eine Rolle bei der Ausgestaltung selbiger. Und wenn sie das nicht tun, dann kann man in einer demokratischen Gesellschaft als Bürger darauf einwirken, dass sich das ändert.

Allerdings fällt die Debatte ums geistige Eigentum unweigerlich auf seine Kritiker zurück. Sie müssen nun erklären, warum sie in Fragen des Eigentums so inkonsequent sind.

Nein.

Die Kritiker sind nicht inkonsequent, wie ich oben gezeigt habe.

Die Befürworter sind es: Sie sprechen vom geistigen Eigentum und setzen es mit dem Sacheigentum gleich, sie unterschlagen aber, ob sie zum Beispiel konsequenterweise auch für ein unendliches Urheberrecht – gleich dem Sacheigentum! – sind. Sind sie? Auf diese Herleitung wäre ich gespannt.

Es geht nicht um Eigentum, sondern praktisch immer um Lizenzen. Wenn immaterielle Güter nicht mehr an physische Datenträger gebunden sind, werden sie entgegen der offiziellen Bezeichnung nicht mehr verkauft sondern lizenziert. Kann man ‚gekaufte‘ Musikdateien oder Filmdateien weiterverkaufen? Nein. Warum nicht? Vielleicht aufgrund der Besonderheiten immaterieller Güter?

Ging es vielleicht nie um Eigentum, sondern um Monopolmaximierung?

Darüber nachzudenken, ist aber zu anstrengend. Es ist einfacher, ‚geistiges Eigentum‘ und Sacheigentum gleichzusetzen und denen, die dazwischen klar unterscheiden wollen, vorzuwerfen, sie würden es gleichsetzen und wären dabei inkonsequent.

Ich werfe dir den Fehler vor, den ich mache und zeige dir, warum er ein Fehler ist. Was ist das für eine Debatte? Keine zielführende. So viel ist sicher.

—

Weiter Informationen zu den angesprochenen Themen auf der Übersichtsseite zum Urheberrecht:

  • Filesharing ist kein Diebstahl
  • “Geistiges Eigentum” existiert nicht
  • Filesharing ist keine moralische sondern eine ökonomische Thematik
  • Erfolgversprechende Geschäftsmodelle im Filesharing-Zeitalter

Und mein Diskussionsvorschlag für eine Lösung: Wie ein modernes Urheberrecht aussehen könnte

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Filed Under: Urheberrecht Tagged With: Geistiges Eigentum, Urheberrecht

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. WolfgangMichal says

    7. März 2012 at 11:07

    Lieber Marcel, 
    nicht die Kosten der Vervielfältigung sind bei Immaterialgütern entscheidend, sondern der Arbeitsaufwand für ihre Herstellung (zumindest ist das für die beteiligten Urheber so). Da gilt es, in der Postmoderne ein bisschen umzulernen. Du misst der Technik zu viel Bestimmungskraft zu. „Weil technisch ohne Kosten kopiert werden kann“ ist kein Grund. Weil man irgendwelche Dinge tun kann, muss man sie noch lange nicht erlauben.Die von dir erwähnte Monopolbildung entsteht erst durch das Urhebervertragsrecht. Dagegen (gegen die Buy-Out-Verträge) laufen die Urheber seit langem Sturm (ohne dass sie von den Nutzern unterstützt würden). Das Urhebervertragsrecht könnte/sollte man ändern, ohne über Begriffe wie geistiges Eigentum überhaupt diskutieren zu müssen. Man könnte z.B. exklusive Nutzungsrechte zeitlich beschränken oder die einfachen Nutzungsrechte wieder als Normalfall betrachten. Man könnte über viele Paragraphen im Urheberrecht nachdenken, aber man sollte das Urheberrecht nicht mit dem Bade ausschütten. Die Kritik am Urheberrecht kommt im Netz häufig von Leuten, die kein Problem damit haben, beschissene AGBs bei sozialen Netzwerken zu unterschreiben, aber am Urheberrecht pauschal herumkritteln. Das Urheberrecht könnte ihnen noch sehr nützlich sein.Nein, es spielt für die Geltung keine Rolle, ob ein Gesetz kulturell nützlich oder schädlich ist. Die jeweils Herrschenden oder Gewählten legen das fest. Jede Zeit legt neu fest, was sie unter Eigentum verstehen will. Eigentum ist eine gesellschaftliche Übereinkunft, der alle unterliegen (auch wenn es ihnen nicht gefällt). Das kann man durch Reformen oder Umsturz zu ändern versuchen. Interessanter als das Eigentum sind die Einschränkungen des Eigentums (z.B. Wegerecht beim Sacheigentum, Schrankenregelungen bei immateriellen Gütern). Dazu hast du ja schon ein paar nützliche Vorschläge gemacht. Lasst uns in die Details gehen! Der Kampf ums geistige Eigentum produziert nur Pulverdampf. (In der kontinentaleuropäischen Debatte wurden Sacheigentum und geistiges Eigentum anfangs gleichgesetzt: nicht von Monopolisten, sondern von Philosophen wie Kant, Fichte etc. Schutzfristen gab es erst später. Aber das nur nebenbei) 

  2. Simon Hurtz says

    7. März 2012 at 12:26

    „Weil man irgendwelche Dinge tun kann, muss man sie noch lange nicht erlauben.“

    Aber genau das ist doch der Punkt. Ohne die technische Machbarkeit hätte es die flächendeckenden Urhebererrechtsverstöße doch niemals gegeben. Wenn ich ein iPhone mit einem Mausklick kopieren könnte, gäbe es die gleiche Diskussion ums Sacheigentum.

    Ich glaube, dass wir über ein neues Urheberrecht reden müssen, weil sich die Verfolgung von Verstößen nur mit massiven Eingriffen in die Grundrechte durchsetzen lässt. Je öfter dabei Begriffe wie geistiges Eigentum oder Raubkopierer verwendet werden, desto härter werden die Fronten.

    Ich glaube übrigens auch nicht (wie Marcel), dass sich geistiges Eigentum und Sacheigentum miteinander vergleichen lassen, aber aus dieser Debatte halte ich mich raus. Die Diskussion ist interessant, macht aber einen neuen Nebenkriegsschauplatz auf. Die Reform des Urheberrechts und mögliche Finanzierungsmodelle für Künstler und Kreative sind Herausforderung genug.

  3. Marcel Weiss says

    7. März 2012 at 14:02

    „nicht die Kosten der Vervielfältigung sind bei Immaterialgütern entscheidend, sondern der Arbeitsaufwand für ihre Herstellung“

    Beides muss beachtet werden, um a.) ein erfolgversprechendes Geschäftsmodell zu finden und b.) ein wohlfahrtsteigendes Urheberrecht zu konzipieren. Siehe die Links am Ende des Artikels.

    „Weil man irgendwelche Dinge tun kann, muss man sie noch lange nicht erlauben.“

    Stimmt. Und weil man unbedingt auf eine bestimmte Art Geld verdienen muss, heißt das auch nicht, dass diese Art von der Gesellschaft mit erheblichem Kostenaufwand gesetzlich geschützt werden muss.

    „Die von dir erwähnte Monopolbildung entsteht erst durch das Urhebervertragsrecht. “ 

    Nein, Urheberrecht ist immer per Definition ein Monopolrecht. Buy-out-Verträge verschieben nur die Instanz des Monopolisten. Ich sage das nicht wertend: Das Monopol ist im Urheberrecht eben gerade erwünscht, um die Refinanzierung zu erleichtern. Man sollte die Dinge aber als das benennen, was sie sind.

    „Man könnte z.B. exklusive Nutzungsrechte zeitlich beschränken oder die einfachen Nutzungsrechte wieder als Normalfall betrachten. Man könnte über viele Paragraphen im Urheberrecht nachdenken, aber man sollte das Urheberrecht nicht mit dem Bade ausschütten.“

    Mache ich nicht. Siehe meinen Vorschlag für ein modernes Urheberrecht. http://neunetz.wpengine.com/2012/02…
    Das Urheberrecht ist übrigens auch heute noch zeitlich beschränkt, wenn auch nicht mehr in unserer Lebenszeit. (Die absurde Länge der Schutzfristen btw. ist der eigentliche Skandal.)

    „Nein, es spielt für die Geltung keine Rolle, ob ein Gesetz kulturell nützlich oder schädlich ist.“

    Mit Verlaub, ich werde mir als Bürger eines demokratischen Staates nicht mit einem Basta-Argument untersagen lassen, Gesetze zu kritisieren, die ich in ihrer aktuellen Ausführung für ausgesprochen gesellschaftsschädigend halte.

    „Lasst uns in die Details gehen!“

    Das mache ich schon seit längerem hier auf neunetz.com.

    „Der Kampf ums geistige Eigentum produziert nur Pulverdampf.“

    Stimmt. Du hast aber damit wieder angefangen. Ich kann gut darauf verzichten.

  4. FelixKa says

    8. März 2012 at 08:05

    Mir erscheint die Frage, ob es geistiges Eigentum gibt oder nicht, doch sehr abstrakt. Anhand eines Beispiels möchte ich hier die Frage aufwerfen, ob bei einer Herabsetzung der Schutzfristen beim Urheberrecht auf 15 Jahre nicht die Würdigung des eigentlichen Urhebers, nämlich des Künstlers, ziemlich vernachläsigt wird.

    Ein mir bekannter Künstler hat vor mehr als 15 Jahren ein Objekt gebaut und dann fotografisch dokumentiert. Die Bilder wurden in diversen Medien (Zeitschriften und Bücher) veröffentlicht. Jahre später gefiel die Idee einer Werbeagentur so gut, dass sie diese ihrem Kunden für eine bundesweite Plakatkampagne vorschlug. Nun ist natürlich nichts gegen die Aneignung einer Idee zu sagen, dies ist ja auch weder gesetzlich geregelt noch verwerflich. Doch die Gestaltung des Plakats, das dann tatsächlich in Umlauf ging, lehnte sich so sehr an die ursprüngliche Komposition an (all das ohne Wissen des Künstlers, der erst durch diverse Menschen auf die Existenz des Plakats aufmerksam gemacht wurde), dass eine eigene schöpferische Leistung praktisch nicht erkennbar war. Das war auch der Werbeagentur und dem Kunden bewusst. Der Künstler hatte mit Hilfe eines Anwaltes keine Mühe, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
    Wäre die Schutzfrist nur noch 15 Jahre gewesen, hätte er vermutlich weniger Erfolg gehabt. Natürlich wäres es dann auch kein direkter (weil nicht durch zusätzliche Eigenleistung entstandener) Schaden gewesen, doch ich frage mich, ob die Gesellschaft nicht weiterhin gefordert sein sollte, Kunstschaffende, die ohnehin oft nicht mit finanziellem Dauerregen gesegnet sind, zu schützen. Denn es gibt immer wieder Leute, die es sich einfach machen wollen, Ideen nahezu unverändert übernehmen, dabei aber den eigentlichen Urheber weder nennen noch finanziell würdigen. Und diese Gefahr sehe ich, wenn die angeblich „skandalösen“ Schutzfristen von 50 Jahren herabgesetzt werden.

Trackbacks

  1. Zeichenlese sagt:
    9. März 2012 um 13:50 Uhr

    […] These in den Raum wirft, dass man konsequenterweise den ganzen Eigentumsbegriff anzweifeln müsse. Marcel Weiss hat auf neunetz (und in Kopie auch auf carta) eine Reaktion verfasst, die einige Dinge richtig analysiert, aber […]

  2. Die wunderbare Welt von Isotopp sagt:
    9. März 2012 um 21:31 Uhr

    Sam spielt es noch einmal: Das Lied vom Urheberrecht…

    Wolfgang Michal schreibt auf carta.info: Kleine Anfrage an die Kritiker des geistigen Eigentums das übliche Zeugs. Das heißt, er zieht sich an dem Begriff „Geistiges Eigentum“ hoch und schlägt vor, daß die Gegner des Kampfbegriffes „Geistiges Eigent…

  3. Wochenrückblick? Ach was: Jahresrückblick 2010-2012! « Sikks Weblog sagt:
    6. Oktober 2012 um 18:28 Uhr

    […] Kleine Antwort an die Befürworter des geistigen Eigentums « neunetz.com […]

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