14. März 2012 Lesezeit: 1 Min.

Leistungsschutzrecht, Presseverlage und.. na, wie heißt es nochmal.. hier: Realität

Matthias Spielkamp fasst auf Handelsblatt Online noch einmal die aktuelle Situation der Presseverlage zusammen:

Vor allem Tageszeitungen verlieren seit Jahrzehnten an Auflage. Das bedeutet einerseits niedrigere Einnahmen aus dem Verkauf. Zum anderen bedeutet es auch niedrigere Einnahmen aus Werbung. Zwar ist die Zahl der Leser, die die Verlage mit ihren Publikationen erreichen – gedruckt und online – bei manchen Marken sogar gestiegen. Aber Werbekunden zahlen für Leserkontakte in den Online-Medien erheblich weniger als in den gedruckten. Und die Leser wandern zunehmend ins Netz. Das bedeutet außerdem, dass die Verlage ihre Gebietsmonopole verlieren, und dass in der Folge die Inhalte entbündelt werden. Früher konnte ein Verlag seinen Lesern ein Paket verkaufen, in dem der Lokalteil das Feuilleton subventioniert hat, der Sport die Politikberichterstattung. Die Leser hatten keine Wahl, als dieses Paket zu kaufen, und die Anzeigenkunden hatten keinen anderen Weg, um zu den Kunden zu gelangen. Das ist vorbei. Außerdem haben die Verlage die Anzeigenmärkte verloren. Auto-, Immobilien- und Stellenanzeigen suchen und finden Interessierte nicht mehr in der Zeitung, sondern im Netz. Gewaltige Einnahmen, die den Verlagen abhanden gekommen sind.

Lobbyisten wie Christoph Keese, der Presseschauerbeauftragte von Springer, gehen quasi nie auf diese Situation ein und behaupten stattdessen, Presseverlage würden gegen massive Urheberechtsverletzungen kämpfen. Für diese können sie keine Beispiele nennen.

Die können sie erst nennen, wenn sie ihr Leistungsschutzrecht bekommen haben: Dann werden Aggregatoren wie Google News oder Rivva illegal, wenn sie keine Abgaben für ihre Leistung zahlen.

Darum geht es beim Presseleistungsschutzrecht: Werkzeuge, mit denen die etablierten Unternehmen die Neueinsteiger kontrollieren können. Ich verglich das vor ein paar Tagen mit der Musikindustrie:

Der arme Manager des Springer-Verlags schaut jetzt etwa auf seine Kollegen aus der Musikbranche und reibt sich verwundert die Augen, weil seine Inhalte auch über Flipboard verbreitet werden, sein Verlag aber keine Anteile an dem vielversprechenden Startup erhält.

Da muss doch etwas getan werden.


Spielkamp beschwert sich in seinem Handelsblatt-Artikel über Keeses verzehrte Wahrnehmung der Realität:

Keese beklagt: „Zugleich aber drückt abnehmender Respekt vor geistigem Eigentum den Umsatz“.

Dabei ist Keese doch gedanklich längst in einer Zeit mit Leistungsschutzrecht: Christoph Keese (Springer): Flipboard und Zite sind nicht legal.

Die Presseverlage fühlen sich unfair behandelt und wollen, egal was es kostet, etwas dagegen unternommen sehen. Notfalls argumentieren sie sich dafür einfach eine Realität her:

Wir finden, wir haben hier Anrecht auf ein Recht. Und wir wollen dieses Recht jetzt gesetzlich verankert sehen, damit wir gegen die Verletzungen diese Rechtes endlich vorgehen können.

Das darf man als gnadenlos überheblich ansehen.

Marcel Weiß
Unabhängiger Analyst, Publizist & Speaker ~ freier Autor bei FAZ, Podcaster auf neunetz.fm, Co-Host des Onlinehandels-Podcasts Exchanges
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