In Deutschland ist es leider immer noch üblich für weite Teile der Bevölkerung, auch für Branchen, für die das wichtig wäre, sich nicht am konstanten Dialog mit dem Rest der Gesellschaft zu beteiligen. Das Web bietet hierfür etwa mit Blogs einen hervorragenden Weg. Weil Deutschland Blog-Entwicklungsland ist, ist es deshalb in den letzten Jahren üblich geworden, mit Pamphleten in stattfindende Diskurse reinzupreschen, wenn man das Gefühl hat, man müsste sich eigentlich beteiligen, weil es einen auch angeht – aber: beteiligt hat man sich bis jetzt eben nicht. Das jüngste Beispiel kommt von Tatort-Autoren. Diese Pamphlete werden ‚offene Briefe‘ genannt. Sie sind in der Regel keine Anstösse für Debatten, sie sollen stattdessen, entgegen der in ihnen geäußerten Lippenbekenntnisse, oft eher unerwünschte Debatten beenden. Etwas, das man nicht nur an der Form, sondern auch immer wieder am Inhalt sehen kann.
Schauen wir uns an, was die Tatort-Autoren in ihrem offenen Brief schreiben.
Offener Brief von 51 Tatort-Autoren | Verband Deutscher Drehbuchautoren e.V. (VDD):
Fakt ist, dass die Urheberrechte in der Bundesrepublik nicht nur durch die Verfassung, sondern auch durch zahllose, völkerrechtlich verbindliche Verträge auch innerhalb der EU ultimativ verbrieft sind. Dass dieses Grundrecht aktuell zur politischen Disposition stünde, gehört zu den liebevoll gehegten Lebenslügen der Netzgemeinde.
a.) Es ist richtig, dass Deutschland durch internationale Verträge in seinem Handlungsspielraum eingeschränkt wurde. TRIPS hat dafür gesorgt, dass Schutzfristen etwa nicht gesenkt werden können. Ist das gut? Es handelt sich um Verträge, die in Hinterzimmern, also unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ausgehandelt wurden. Diese Verträge schränken den Handlungsspielraum demokratisch gewählter Regierungen ein, weil ihre Vorgänger sie unterzeichnet haben. ACTA soll auch genau das sicherstellen: Vorbei an der demokratischen Willensbildung den Status Quo weiter zementieren.
b.) Die radikale Änderung der Rahmenbedingungen durch die Digitalisierung verändert die Realität, in der das Urheberrecht angewendet wird. Natürlich steht das Urheberrecht zur Disposition. Wir führen diese Debatte doch nicht seit über 10 Jahren, ohne dass es dafür einen Grund gibt. Das Urheberrecht war bereits vor Internet und Filesharing und Remixkultur hoffnungslos industrialisiert und auf Konzernwünsche getrimmt worden. Noch einmal zum Vergleich: Patente = 20 Jahre Schutzfrist, Urheberrecht = 70 Jahre nach dem Tod. Warum hat ein Beatles-Album mehr Schutz verdient als ein Medikament gegen HIV? Sind die Investitionskosten für Songs, für Kurzgeschichten, für Schnappschüsse so hoch, dass diese nur erzeugt werden können, wenn die Schutzfrist so hoch ist?
Nein, natürlich nicht. Die Schutzfristen sind so hoch, damit die beteiligten Konzerne ihre Monopolrenten maximieren können. (Man könnte argumentieren, dass Urheber auf diesem Weg als Nebeneffekt ebenfalls besser gestellt werden. Das ist aber nicht richtig. Beziehungsweise es trifft auf die Beatles, aber nicht auf den heute 25-Jährigen zu, der sich auf die Beatles-Werke beziehen will, ohne aus Investitionsgründen sich gleich einem Konzern anschließen zu müssen.)
Das Urheberrecht muss modernisiert werden. Wenn die einzigen Alternativen die Kriminalisierung ganzer Generationen zugunsten von Konzzernen, nicht zugunsten von Kultur!, oder das Einhalten von internationalen Verträgen sind, dann müssen wir aus diesen Verträgen austreten. Hätte das wirtschaftliche Implikationen? Natürlich. Denn die treibenden Kräfte hinter diesen Verträgen, die rechteverwertenden Konzerne, haben dafür gesorgt, dass es für die Nationen nicht attraktiv erscheint, auszutreten.
Aber wenn ein Land einen Ausweg finden kann, dann wohl sicher Deutschland, eines der reichsten Länder der Welt, und damit auch einer der wichtigsten Märkte. Die deutsche Regierung hätte die Verhandlungsmacht, wenn sie diesbezüglich aktiv werden wöllte.
Die Argumentation der Autoren meinte ich am Anfang, als ich davon schrieb, dass der geäußerte Wille zum Dialog oft nur ein Lippenbekenntnis ist: Es wird mit einem „Basta! Ist halt so.“ in die Debatte eingestiegen.
1. Die demagogische Suggestion, es gäbe keinen freien Zugang zu Kunst und Kultur mehr – eine Behauptung, die durch nichts bewiesen wird. Was auch schwer fallen dürfte: die Bundesrepublik, die westliche Welt hat in über 100 Jahren ein definiertes, klares System verschiedener Nutzungsarten und Zugänge herausgebildet.
Niemand spricht davon, dass es keinen Zugang zu Kultur gibt. Gibt es einen freien Zugang? Bedingt. Wie viele Werke der letzten 50 Jahre sind in die Gemeinfreiheit übergegangen? Mit wie vielen Tatort-Ausgaben dürfen die deutschen Bürger, die diese Werke mit ihren Gebührenzahlungen bereits bezahlt haben, machen, was sie wollen? Warum dürfen die Bürger diese Werke nur konsumieren, und das noch dazu nicht einmal wann immer sie es wollen, sondern nur wenn sie im linearen TV ausgestrahlt werden?
Welche Rechtfertigung haben die Tatort-Autoren dafür, dass das Volk sie für die Produktion ihrer Werke bezahlt und sie das Volk beschimpfen, wenn es über ein System nachdenkt, in dem dieses auch automatisch mehr Rechte an den bereits bezahlten Werken hätte?
Bei aller Sympathie für jene, die mit den Öffentlich-Rechtlichen über Honorare verrhandeln müssen: Es gibt keine Rechtfertigung, warum der GEZ zahlende Bürger nicht auf die mit seinem Geld finanzierten Werke in jeder Hinsicht (also auch remixenderweise) zugreifen können sollte. Das System, so wie es jetzt aufgesetzt ist, erlaubt das aus veschiedenen Gründen nicht. Das heißt aber nicht, dass der Bürger grundsätzlich keinen Anspruch darauf hätte.
Es ist des weiteren demagogisch, zu behaupten, es gebe freien Zugang zu Kunst und Kultur in einem System, in dem die Verwertungsmonopole immer weiter verlängert werden, so dass es praktisch keine Gemeinfreiheit für neue Werke mehr gibt. Allerdings könnte hier ein Missverständnis vorliegen: Zugang heißt nicht nur Konsum, sondern auch die Möglichkeit, mit Werken zu interagieren, diese zu verändern. Das in den letzten 100 Jahren industrieller Prägung entstandene System von Nutzungsarten und Zugängen ist nicht mehr zeitgemäß, eben weil wir uns von dieser industriellen Zeit und ihren Zwängen entfernen. Wer das trotz der Teilnahme an der Debatte zu genau diesem Thema nicht sieht, muss sehr blind auf dem Auge sein, auf dem er die heutige Lebenswirklichkeit sieht. (Aber, und so viel Seitenhieb muss erlaubt sein, ein blindes Auge für aktuelle Entwicklungen scheint schließlich Voraussetzung zu sein, um Tatort-Autor zu werden.)
Über die Forderung für kürzere Schutzfristen:
Mal ganz abgesehen von der Tatsache, dass nirgendwo eine Argumentation versucht wird, warum gerade diese Eigentumsform überhaupt eine Einschränkung erfahren darf, ist dieser Vorschlag zur Lösung des o.g. Dilemmas völlig ungeeignet.
Es ist spätestens ab diesem Punkt relativ offensichtlich, dass die Autoren keine Sekunde darauf verschwendet haben, sich tatsächlich mit der Debatte auseinanderzusetzen. Das Urheberrecht war immer, immer, von Anbeginn, ein gesellschaftlicher Kompromiss zwischen Investitionsschutz des Urhebers und dem Interesse des Rests der Gesellschaft. Dieser Kompromiss wurde zugunsten von industriell organisierten Verwertern de facto aufgegeben und weg von der Gesellschaft und Richtung Maximierung der Monopolrechte verschoben. Erschwerend kommt heute hinzu, dass normale Bürger auf einmal mehr mit Werken machen können als sie nur zu konsumieren, sehr viel mehr. Und sie haben tatsächlich auch ein Interesse daran.
Man muss sehr in seiner eigenen Welt gefangen sein, um nicht sehen zu können, dass geringere Beschränkungen auf bestehendes Wissen, Kultur und Kunst enorme Vorteile für die gesamte Gesellschaft haben kann. (Übrigens auch für die Urheber, die durch einfacher möglich werdende Derivate ihrer Werke sehr viel bekannter werden können.)
Ich bin nicht für die Abschaffung des Urheberrechts (was aber eine durchaus vertretbare Position wäre). Aber, und jetzt schnallen Sie sich bitte an, liebe Tatort-Autoren, ich bin dafür, dass die Gebührenzahler möglichst viel für ihr Geld bekommen. Und das schließt ein, dass von den ÖR selbst produzierte Werke unter einer CC-Lizenz stehen sollten, die mehr als Konsum erlaubt. Wenn möglich, sollten öffentlich-rechtlich finanzierte Werke direkt gemeinfrei veröffentlicht werden.
Das Volk bezahlt, also entscheidet das Volk. Und das Volk ist sicher eher an mehr Rechten interessiert, an mehr Möglichkeiten, an mehr Zugang, als an weniger von all dem.
Das Volk übrigens? Das sind die Jugendlichen, die heute gegen ACTA auf die Straße gehen und morgen die Gesellschaft ausmachen werden. Willkommen im Heute, liebe Tatort-Autoren.
Klothilde says
Ich kaufe mir einen Kochtopf. Wem gehört der Kochtopf? Mir. Und wenn ich tot bin? Meiner Tochter. – Oder allen Einwohnern meines Dorfes? Nein, meiner Tochter. | Dem Kochtopffabrikanten gehört die Kochtopfproduktionsmaschine. Dafür haben er und sein Vater und sein Großvater Kapital akkumuliert. Wem gehört die Maschine, wenn er stirbt? Natürlich seinen Kindern. Zumindest in unserem Gesellschaftssystem. In Nordkorea ist das anders, in der DDR war das anders. Die Kinder des Kapitalismus würden auf die Barrikaden gehen, wenn sie die Kochtopfmaschine plötzlich aufgrund einer Debatte mit nachfolgender Gesetzesänderung an die Nachbarn im Dorf abgeben müssten. | Was ist für einen professionellen Kunstproduzenten sein Werk anderes als ein Produktionsmittel wie dem Fabrikanten seine Maschine? Dennoch wird der Künstler bzw. seine Tochter 70 Jahre nach seinem Tod enteignet. Damit ist er schlechter gestellt als der Fabrikant. So ist die gesellschaftliche Übereinkunft. Der Künstler kann die Konsequenz ziehen und nach Korea gehen oder Kochtöpfe produzieren. Dies würde die Kunstproduktion des Landes dämpfen. Wird das Urheberrecht nach einer Debatte verändert, so wird sich die Kunst im Land verändern.
Jens Würfel says
„Und das schließt ein, dass von den ÖR selbst produzierte Werke unter einer CC-Lizenz „Und das schließt ein, dass von den ÖR selbst produzierte Werke unter einer CC-Lizenz stehen sollten, die mehr als Konsum erlaubt. Wenn möglich, sollten öffentlich-rechtlich finanzierte Werke direkt gemeinfrei veröffentlicht werden.“
Wir müssten natürlich mal prüfen, ob die ÖR tatsächlich „selbst produzieren“. M.E. tun sie das in den meisten Fällen nicht, sondern beauftragen andere und zunächst einmal rechtlich freie Produktionsfirmen mit der Herstellung von Inhalten und lassen sich in welchem Umfang auch immer die Nutzungsrechte daran übertragen (Die Colonia Media z.B. listet die WDR Mediagroup und die Bavaria Film als Gesellschafter, die Saxonia Media die DREFA Media Holding und ebenfalls die Bavaria Film).
Somit treten die ÖR als Lizenznehmer auf, oder genauer: von den GEZ – Gebühren werden keine Programme produziert, sondern in Produktionsauftrag gegebene Programme lizenziert. Ein kleiner, aber feiner Unterschied, der sämtliche inländischen Produktionen mit eingekaufter Fremdware aus dem Ausland rechtlich gleichstellt und somit eine Gemeinbefreiung oder CCisierung für einen Tatort ebenso unmöglich macht wie für Luther oder 30Rock.
Diese originelle Konstruktion erlaubt es zum Beispiel auch, dass Tatorte filmförderungsfähig sind – kein Witz! Hier ein Auszug von Fördermeldungen der niedersächsischen Filmförderung nordmedia:
10|2003:
“Tatort: Heimspiel” – 211.485,54 Euro.
(Insgesamt wurden 20 Filmprojekte mit 1.170.647,34 Euro gefördert)
11|2004
“Tatort: Dunkle Wege” – 239.745 Euro
aber auch
“Thürnaus Fett-weg-Show. Der Norden speckt ab” – 852.007,10 Euro
05|2005
“Tatort: Schwarzes Herz” – 227.169,27 Euro
aber auch
“Alida – Lust am Wohnen” (Einrichtungsdoku zum Thema Stilsicherheit in den eigenen vier Wänden) – 226.602,50 Euro
(Förderung insgesamt ca 1,98 Mio. Euro)
01|2006:
“Tatort: Das namenlose Mädchen” – 227.386,78 Euro
Man könnte also sagen, dass Tatorte – trotz Ihrer theoretisch gesicherten Finanzierung – kulturelle Filmfördergelder aufbrauchen, die für andere Projekte nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bottomline: so sehr ich (wie ja meistens) Ihre Position zum Thema „Gemeinfreiheit einmal öffentlich bezahlter Inhalte“ unterstütze, lässt sie sich durch die rechtlichen Verbandelungen ÖR-angegliederter Produktionsfirmen auf einfachste Weise aushebeln. Was Sie vorschlagen, Herr Weiss, beinhaltet somit nichts weniger als eine grundlegende Neumodellierung und -strukturierung der Produktionspraxis öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, der solche Lizenzmodelle entweder verbietet (was praxisfern wäre) oder zumindest die Vergabe der Produktion eigener Programme an Subunternehmen mit einer vertraglichen Pflicht zum BuyOut und anschliessender CCisierung belegt. Dies wiederum würde Wiederholungshonorare, die in einigen Produktionsbereichen (warum wohl nur in einigen?) noch (!) üblich sind ausschliessen und sehr wahrscheinlich zu einer weiteren Prekarisierung der für Film und TV erforderlichen Fachberufe führen, über die dieser Artikel im Focus recht ordentlich Aufschluss gibt (OT – ich hätte es nie für möglich gehalten, dass ich einmal auf einen Focusartikel verlinke): http://www.focus.de/finanzen/k… das entlächerlicht dennoch den ebenso inhaltlich wie erschreckenderweise auch stilistisch armseligen Brief der Tatortler in keinster Weise.
Marcel Weiss says
Ganz so einfach ist es nicht. Jeder Urheber setzt auf das auf, was vor ihm gekommen ist. Das heißt, je länger eine Frist für ein Werk von gestern ist, desto weniger Handlungspielraum hat der Urheber von heute und von morgen. Gleichzeitig kann die Gesellschaft insgesamt weniger mit dem Werk machen, je länger es geschützt ist. Es gibt zum Beispiel viele verwaiste Werke, die Bibliotheken nicht in verschiedenen Formaten bereitstellen dürfen, weil sie für die Überführung in ein anderes Format die Einwilligung des Rechteinhabers brauchen, der aber nicht mehr auffindbar ist.
Anderes Beispiel: Fernseharchive, und damit Zeitgeschichte, gehen nach und nach dank des Alters der Tapes verloren, weil die Rechteinhaber sie nicht herausgeben, um sie für die Nachwelt zu sichern. Wohlgemerkt: Das sind Inhalte, an denen niemand mehr etwas verdient.
[image: DISQUS] <http: disqus.com=““></http:>
Marcel Weiss says
Mir ist die Komplexität der Situation bewusst. Sogar die Tagesschau besteht zum Teil aus zugekauften Beiträgen, die mit entsprechenden Lizenzen versehen sind.
Aber. Aber von den ÖR in Auftrag gegebene Werke, die fiktional sind, können so produziert werden, dass sie gemeinfrei (beziehungsweise mit einer Lizenz, bei der man auf alle Rechte verzichtet) bereitgestellt werden. Die entsprechenden Lizenzen lassen sich im Vertrag festschreiben. Das ist möglich. Nur weil es so unwahrscheinlich ist, dass das auf lange Zeit nicht passieren wird, heißt nicht, dass man nicht darauf hinweisen sollte, wie ein zeitgemäßes, optimales ÖR-Angebot aussehen sollte. Von dieser pareto-optimalen Ausgangslage aus kann man dann schauen, was tatsächlich realistisch umsetzb ar wäre.
(Was die Honorarsituation angeht: Niemand muss für die ÖR produzieren. von allem was ich gehört habe, könnte es in diesem Feld auch kaum schlechter werden für die Urheber. Eine rechtefreie VÖ würde auch bedeuten, dass die Urheber selbst wiederrum mit ihren Werken machen könnten was sie wöllten. Zusätzliche Reichweite etc. pp.)
[image: DISQUS] <http: disqus.com=““></http:>
nnoizPapp says
„Tatort-Autoren steigen mit beherztem ‘Basta! Das ist eben so.’ in Urheberrechtsdebatte ein“
und dies wird gekontert durch: „Basta! Das ist eben jetzt so“ ……stichwort „zeitgemäße anpassung des urheberrechts“
Nico Streuber says
Und schon humpelt der Vergleich von dannen. Ich kaufe mir einen
Kochtopf. Doch halt – nein, ich kaufe gar keinen Kochtopf. Ich kaufe mir
ein _Anrecht_ einen Kochtopf _leihen_ zu _dürfen_. Argumentiert wird
natürlich, dass der Kochtopf extra für mich hergestellt wird. Doch das
wird er nicht. Denn auch wenn ich ihn niemals ausleihe – der Kochtopf
wird produziert. Welche Töpfe produziert werden, wird nach einem
Quotenschlüssel berechnet.
Und es wird genau ein Topf produziert, der
immer und immer wieder verliehen wird. Zu geregelten Zeiten natürlich!
Und klar, die Produktion des Topfes ist teuer, er geht durch viele
Hände. Aber bezahlen tun ihn auch unglaublich viele Leute.
Fazit:
Wir reden hier nicht von Kochtöpfen oder anderen Gegenständen, sondern
von Immaterialgütern. Digitalen Gütern, deren Kopie kein Brot frisst und
keinen Produktionsaufwand erfordert. Den Tatort kann ich meinen Kindern
nicht vererben, auch wenn ich ihn (anteilig, per GEZ) gekauft habe!
Also bitte nicht die Mähr von armen mittellosen Produzenten, die doch
bitte von der Tatortfolge von 1955 noch ihre Kinder ernähren können
müssen! Auch Kulturgut – erst recht Popkultur – unterliegt einem
Wertverfall. Da frage ich mich, wo hier irgendwelche
70-Jahres-Schutzfristen gerechtfertigt sein sollen.
Klothilde says
Es geht mir nicht um
den Kochtopf, sondern um die Kochtopfproduktionsmaschine, für die der
Unternehmer sein Kapital und das Kapital seiner Eltern akkumuliert hat. Dem
Künstler seine Kochtopfproduktionsmaschine ist der eigene Kopf. Werke, die
dieser Kopf produziert hat, können veralten. So wie Kochtöpfe veralten und von
der Gesellschaft nicht mehr geschätzt werden.
Kochtöpfe können
geklaut werden. Werke können geklaut werden. Immaterielle Werke können leichter
geklaut werden. Das ist das Problem des Fabrikanten/Künstlers. Aber nur, weil
er sich mit diesem Problem auseinandersetzen muss, braucht ihm der Kopf doch nicht
enteignet zu werden, nach dem Motto: Du kannst doch sowieso nicht schützen, was
aus deinem Kopf kommt.
Es ist nicht
richtig, dass einem Künstler, dem ein immaterielles Werk, „das kein Brot
frisst“, gestohlen wird, keinen
Schaden erleidet. Er hat einen möglichen Gewinn verloren.
Marcel Weiss says
Wenn es nicht eine Veränderung geben würde, würden wir diese Debatte nicht seit 12+ Jahren führen. Die Ausgangslage ist leider nicht diskutabel. Wohin wir davon ausgehend gehen dagegen schon.