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Sinnfreie Äußerungen über das Urheberrecht beim Filmempfang der Bundestagsfraktion der CDU/CSU

27. April 2012 by Marcel Weiß 7 Comments

Spiegel Online/Reuters über einen Filmempfang der Bundestagsfraktion der CDU/CSU:

Zuvor hatte die Präsidentin der Deutschen Filmakademie, die Schauspielerin Iris Berben, den Verteidigern illegaler Downloads im Netz Demagogie vorgeworfen. „Einen Gegensatz zwischen Urhebern und Verwertern zu konstruieren, ist schlicht weltfremd und demagogisch.“ Das Urheberrecht sei ein Grundrecht. Das geistige Eigentum werde akut von Diebstahl bedroht.

Demagogie? Ich habe eben noch einmal nachgeschaut. Das Urheberrecht gehört nicht zu den Grundrechten. Und Diebstahl? Seufz.

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Filed Under: Urheberrecht

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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Was Nexus-Mitglieder dazu sagen

  1. Klothilde says

    27. April 2012 at 20:45

    Das Urheberrecht gehört zu den Menschenrechten. Artikel 27: „Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet von der UN, Dezember 1948

  2. Ulf J. Froitzheim says

    30. April 2012 at 09:33

    Liebe Klothilde, 
    diese Anmerkung ausgerechnet bei Marcel Weiß anzubringen, ist vergebene Liebesmüh. Der hat ein fest einbetoniertes Weltbild. Da er als Unternehmensberater für die Webwirtschaft selbst auf den Schultern von Giganten balanciert, also Ideen möglichst teuer verkauft, die er naturgemäß in erheblichem Umfang dem Hirnschmalz anderer verdankt, hat er natürlich kein Interesse daran, irgendwelchen Vor-Denkern Lizenzgebühren zu zahlen. :-) 
    Zudem ist der Mensch als Kaufmann sozialisiert – da betrachtet man rechtliche Rahmenbedingungen gerne unter Opportunitätsgesichtspunkten, sprich: Man sieht sie als Handelshemmnisse.Vielleicht macht Weiß ja noch international Karriere. Shanghai wäre gewiss ein passender Standort.

  3. chrwinkler says

    2. Mai 2012 at 20:09

    Ganz unten ist dann Monitor. Der Hegemann spricht da über das Ende von Musik wenn Tauschbörsen legalisiert würden. Nun gibt es die ja schon und genutzt werden sie wohl auch d.h. nach seiner Logik dürfte es schon keine Musik mehr geben, also zumindest deutlich weniger davon.  Im Zeitinterview geht es dann weiter: „Das der Kreative für seine Arbeit bezahlt werden soll ist eine Frage der Gerechtigkeit“ Genau! Nur bleibt er wie all die Anderen den Beweis dafür schuldig, dass es dafür das Urheberrecht in seiner jetzigen Form braucht. Das Mantra „ohne Urheberrecht keine Entwicklung“ und „die Verknüpfung von Persönlichkeitsrecht und Verwertungsrecht ist die Vorraussetzung für den Schutz“ bleibt unbewiesen. Ich höre auch immer nur „Werke“ und „Schöpfer“ und das meistens von Leuten deren Produkte von Kunst soweit entfernt sind wie Hegemann von der Realität.

  4. chrwinkler says

    2. Mai 2012 at 20:49

    Lieber Ulf&Klothilde: ja schön das mit den Menschenrechten, deshalb ist ja auch A.Hitlers „Mein Kampf“ geschützt und die Relativitätstheorie nicht. Oder nehmen wir den „Wendler“, der ist geschützt aber Duchamps Fountain nicht weil es ein industriell gefertigtes Massenprodukt ist und deshalb nicht als persönlich-geistige Schöpfung angesehen wird. Das Urheberrecht schützt ja nur die Form (angeblich). Ist es nicht paradox, dass gerade die Konzeptkunst die ja auf Ideen basiert und im eigentlichen Sinn immateriell ist, in der Regel nicht geschützt ist, nur weil sie mit alltäglichen Gegenständen/Objekten arbeitet die als Platzhalter für Ideen fungieren? Ist es nicht so, dass im Herzen des Urheberechtes eine Paradoxie sitzt, nämlich die Gleichsetzung von Sachenrecht mit Ideen sprich geistiges Eigentum, die immer wieder zu paradoxen Situationen führen wird?  Vielleicht noch ein anderes Beispiel dafür aus der Realität: Ein Mann erbt ein Haus, ist also sein Eigentum. Nun ist es aber ein Architektenhaus und dieser ist seit 40Jahren tod. Dieser Mann möchte nun sein Haus neu streichen. Darf er das oder muss er die Erben ausfindig machen? Es ist ja eigentlich sein Eigentum?! Die Antwort kennt ihr.. Eine Reform des Urheberrechts kann also nur bedeuten diese Paradoxie zu beseitigen und Verwertungsrechte zu entwickeln die ohne dieses Konstrukt auskommen.

  5. Klothilde says

    3. Mai 2012 at 05:57

    Du zeigst auf einen Kern des Problems: Nicht alle kreativen Werke aus den Bereichen Musik, Bild, Schrift usw. sind große Kunst. Sogar das meiste sind nur durchschnittliche Werke. Aber genau nach diesen durchschnittlichen Werken verlangt es die meisten Menschen nach Feierabend. Sie wollen nicht Proust lesen, sondern Groschenroman. Sie wollen nicht Bach hören, sondern Robbie Williams. Sie wollen nicht Truffaut gucken, sondern Liam Neeson in dem Rachethriller „96 Hours“. Diese Durchschnittswerke entstehen nicht, da ein Künstler mit Heerscharen von Hilfswilligen und hochbezahlten Spezialisten Werke der Weltliteratur schaffen will. Sie entstehen, da Kreative und Spezialisten dafür bezahlt werden. Was werden diese Menschen machen, wenn sie nicht dafür bezahlt werden? Werden sie „96 Hours“ trotzdem drehen? Wird die Grundlage des Films, das Drehbuch, überhaupt geschrieben werden? (Vier Jahre Entwicklung, sieben Drehbuchautoren verschlissen, 2 Scriptdoktoren mit der Rettung des Skripts beauftragt)

  6. Klothilde says

    3. Mai 2012 at 05:57

    Du zeigst auf einen Kern des Problems: Nicht alle kreativen Werke aus den Bereichen Musik, Bild, Schrift usw. sind große Kunst. Sogar das meiste sind nur durchschnittliche Werke. Aber genau nach diesen durchschnittlichen Werken verlangt es die meisten Menschen nach Feierabend. Sie wollen nicht Proust lesen, sondern Groschenroman. Sie wollen nicht Bach hören, sondern Robbie Williams. Sie wollen nicht Truffaut gucken, sondern Liam Neeson in dem Rachethriller „96 Hours“. Diese Durchschnittswerke entstehen nicht, da ein Künstler mit Heerscharen von Hilfswilligen und hochbezahlten Spezialisten Werke der Weltliteratur schaffen will. Sie entstehen, da Kreative und Spezialisten dafür bezahlt werden. Was werden diese Menschen machen, wenn sie nicht dafür bezahlt werden? Werden sie „96 Hours“ trotzdem drehen? Wird die Grundlage des Films, das Drehbuch, überhaupt geschrieben werden? (Vier Jahre Entwicklung, sieben Drehbuchautoren verschlissen, 2 Scriptdoktoren mit der Rettung des Skripts beauftragt)

  7. Klothilde says

    3. Mai 2012 at 06:06

    Hitlers „Mein Kampf“ ist urheberrechtlich geschützt, und es ist ein Glück, dass wir alle in einem Staat leben, der dieses Recht setzt und hält. Denn wenn Personen, Institutionen, Gruppen anfangen, sich über das Recht zu stellen, um über missliebige Werke zu richten (aufgrund welcher Maßstäbe?), dann beschädigen sie gerade den Rechtsstaat, den sie durch ihr Tun verteidigen wollen. Ein Rechtsstaat muss missliebige Werke aushalten, gerade das zeichnet ihn aus vor Diktatur und Willkürherrschaft: Ein Rechtsstaat ist ein stabiles Gefüge, auf das der Bürger sich verlassen kann.

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