Wolfgang Michal gibt eine Unterrichtsstunde zum Urheberrecht auf Carta:
Mit der Einführung des Persönlichkeitsrechts in das rein vermögensrechtlich ausgerichtete Verlagsrecht entstand allerdings auch das eingangs bereits erwähnte rechtsdogmatische Kuddelmuddel: Der Schutz der persönlichen, d.h. nicht-wirtschaftlichen Interessen der Urheber am Werk mischte sich nun a) mit den wirtschaftlichen Interessen der Urheber und b) mit den wirtschaftlichen Interessen der Verwerter. Diese Verquickung stürzte die Juristen – mit wenigen Ausnahmen – in begriffliche Konfusion. Das geistige Eigentum war einerseits im Sinne von a) und b) vollständig veräußerbar und deshalb zwischen den beteiligten Interessengruppen als Wirtschaftsgut frei regel- und verhandelbar, andererseits war es auch untrennbar mit der Gruppe der Urheber verwachsen.
Dieses historisch gewachsene Rechtebündelwirrwarr ist eines der größeren Hürden auf dem Weg zu einem modernen Urheberrecht in Deutschland. (Neben der nicht unwichtigen Tatsache, dass internationale Verträge den Status Quo so oder so auf absehbare Zeit zementiert haben.)
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