Die Gema hat sich mit drei Verbänden im Tarifstreit um Diskotheken geeinigt. Die größte Unternehmensvertretung, der Dehoga, lehnt das Angebot jedoch ab. Den Clubs, die zustimmen, will die Gema fünf Jahre lang Nachlässe gewähren.
Jetzt wird geschachert.
Aus der Pressemitteilung der GEMA:
Die Vereinbarung mit den drei Verbänden VDM, DDU und DDO sieht im Wesentlichen folgende Anpassungen in den Vergütungssätzen U-V und M-V vor:
• Einführungsnachlass: Die GEMA gewährt Betrieben, die zwei oder mehr Veranstaltungen wöchentlich durchführen, gesonderte Einführungsnachlässe auch für Veranstaltungen mit einem Eintrittsgeld von weniger als 10 EUR über einen Zeitraum von 5 Jahren.
• Vervielfältigungsrechte: Die GEMA plant für die zukünftige Lizenzierung der Vervielfältigungsrechte (sogenannter Laptopzuschlag), den bereits heute bestehenden Vervielfältigungstarif VR-Ö entsprechend anzupassen. Die Lizenz beträgt dort € 0,13 je vervielfältigtem Werk. Dadurch würde der bisherige Zuschlagstarif VR-T-G entfallen.
Die Einigung erscheint gerade für Diskothekenvereinigungen ausgesprochen kurzsichtig.
„Diese 500 oder 1.000 Prozent mehr sind nicht bezahlbar“, sagte Stephan Büttner. Zudem handle es sich bei den drei Verbänden, mit denen die Gema den Streit nun beendet hat, „um ganz kleine Gruppen“, die „nicht repräsentativ“ seien. Der Dehoga will die neuen Tarife weiterhin bekämpfen.
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