Die "GEMA-Vermutung" mit der damit verknüpften Abgabenpflicht habe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ergeben, erklärte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium Max Stadler (FDP) am Montag im Petitionsausschuss des Bundestags.Stadler hält die GEMA-Vermutung für gerechtfertigt, da es sonst kaum möglich sei, die Rechte der Künstler geltend zu machen. Die Veranstalter hätten es mit dem Gegenbeweis einfacher, auch wenn es einen gewissen Aufwand bedeute. Er sehe derzeit keine Möglichkeiten, das System insgesamt zu ändern. Einzelne Mechanismen müssten aber verbessert und die Gespräche zwischen allen Seiten intensiviert werden.
Grundsätzlich ist die Richtung nachvollziehbar. Aber dass kein größeres Augenmerk auf die Nachteile der GEMA-Vermutung und, vor allem, der knallharten, vollkommen kompromisslosen Durchsetzung selbiger durch die GEMA gelegt wird, ist sehr enttäuschend.
Eine Ausnahmeregelung etwa, die kleinere Veranstaltungen wie diese entlastet, weil sie nachweisen können, dass 80 oder 90 Prozent der gespielten Musik kein GEMA-Repertoire ist, würde bereits viel helfen. Die aktuelle Alles-oder-nichts-Realität ist suboptimal.