Reindlmeier: Es ist grundsätzlich je Kopie zu zahlen, d. h., wenn von einem Werk mehrere Kopien, die zur öffentlichen Wiedergabe bestimmt sind, angefertigt werden, ist für alle diese Kopien eine Vergütung zu zahlen. Für Kopien, die vor dem 01.04.2013 erstellt wurden, müssen die Vervielfältigungsrechte auch erworben werden. Der Zeitpunkt einer Tarifveröffentlichung hat keinen Einfluss auf den Sachverhalt der Vervielfältigung und dem daraus resultierenden Vergütungsanspruch.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Für die öffentliche Wiedergabe der vervielfältigten Rechte ist selbstverständlich eine (zusätzliche) Vergütung vom Discothekeninhaber zu bezahlen. Es werden damit nämlich weitere Rechte in Anspruch genommen.
Und weiter:
Reindlmeier: Sofern Sie die legal erworbene Datei auf eine externe Festplatte überspielen, handelt es sich um eine Vervielfältigung. So weit, so gut. Verwenden Sie nun aber die externe Festplatte zur öffentlichen Wiedergabe, müssen Sie diese Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe lizenzieren, also dafür bezahlen.
[..]
[Debug:] Entnehme ich dem, dass dann eben alle Tracks doch erneut lizensiert werden müssen, die man weiter spielen möchte?Reindlmeier: Ja, das ist richtig.
Debug: Ist es also generell so, dass bei der Zerstörung einer Datei z.b. durch Festplattencrash das Backup dann erneut oder im Fall von legal erworbenen Kopien erstmals lizensiert werden muss?
Reindlmeier: Ja, das ist richtig.
Das Festhalten an der einzelnen Kopie bei einer Datei als könne diese wie eine CD oder eine Vinylscheibe behandelt werden, ist purer Wahnsinn und wird zu Chaos und Missachtung der Tarife führen.
Kommentar auf Kraftfuttermischwerk:
Wenn Ihr euch also einen neuen Laptop kauft, weil der alte es nicht mehr macht, und ihr eure alte Festplatte auf die neue kopiert und ihr dann von dieser Musik öffentlich spielen wollt, müsst ihr dafür pro Track Gebühren an die GEMA zahlen. Ich hoffe ja inständig, dass ich das falsch verstanden habe, allein mir fehlt der Glaube daran. Man kennt ja die GEMA.
Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!
Grundsätzlich ist es bereits rein aus Praktikabilitätsgründen nicht sinnvoll, eine Last von meist im Team betriebenen Einrichtungen (Clubs) auf kreative Einzelpersonen (DJs) umzulagern. Das kann nicht gut gehen. Selbst wenn die Tarife und die ihnen zugrundeliegenden Prämissen nicht kompletter Murks wären. Im Zweifel wäre ein ersatzloses Streichen des 30%-Zuschlags, den Clubs bislang für das Spielen von kopierten Tonträgern zahlen mussten, die vernünftigere Entscheidung gewesen. Das allerdings wiederum würde dem institutionalisierten Ziel der GEMA widersprechen, den Ausschüttungstopf ohne Rücksicht auf mögliche Auswirkungen zu maximieren.
Mich würde im übrigen interessieren, wie viele professionelle DJs an der Ausarbeitung dieses Tarifs beteiligt waren.
Jörg Dennis Krüger says
Dann wird demnächst einfach nur noch von Spotify gestreamt? :D
David Decker says
Vielleicht :-) — Obwohl, dann merkt die GEMA in 2 Jahren, dass das aus irgend einem Grund auch nicht geht, und verlangt rückwirkend Gebühren. Man kennt doch diesen Zwangsverein, tsts…
André Luce says
Das wichtigste am DJ-Pult wird die V-DSL Standleitung mit Backup.