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Rechteinhaber wollen keine urheberrechtliche Ausnahmeregelung für Blinde

14. Juni 2013 by Marcel Weiß Leave a Comment

Das heutige Urheberrecht wird offen von Maximalisten bestimmt, welche jede Form von Kollateralschäden in Kauf nehmen, um ein maximal restriktives Urheberrechtskonstrukt auszubauen und zu erhalten.

Wie unverhohlen einseitig und ohne Rücksicht auf gesamtgesellschaftliche Interessen die Debatte über Urheberrecht, und damit darüber, wie wir unsere Kultur und unser Wissen organisieren, zugunsten von Konzernen geführt wird, kann man sehr schön daran sehen, wie schwierig es ist, eine globale Ausnahmeregelung im Urheberrecht für Blinde durchzusetzen. Eigentlich ein no-brainer: Die Ausnahmeregelung soll Behindertenverbänden eine rechtsverbindliche Urheberrechtsausnahme geben, um etwa Bücher in Blindenschrift zugänglich zu machen.

Wer aber Urheberrechtsmaximalist ist, will keine Ausnahmeregelung, für nichts und niemand, unter keinen Umständen. Und so wird über diese „Blindenschranke“ seit vier Jahren diskutiert, weil sich die Verbände der Rechteinhaber mit Händen und Füßen wehren, und die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering, dass die Ausnahmeregelung aufgrund des Widerstands nicht zustande kommt. (Es stellt sich natürlich die Frage, warum die Konzernverbände bei diesem Thema überhaupt ein Mitspracherecht haben.)

Monika Ermert fasst den aktuellen Stand auf Carta lesenswert zusammen:

Ganz offen haben mittlerweile eine Reihe von Verbänden auf Seiten der Rechteinhaber ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass eine erste globale Ausnahme für das Urheberrecht – die zugunsten von Blinden – zum Präzedenzfall für andere Bereiche, von der Weltgesundheitsorganisation bis zur UN-Organisation für Klimaänderungen (UNFCCC), werden könne.

Business Europe warnte Mitte Mai in einem Brandbrief (veröffentlicht von der Aktivistenorganisation Knowledge Ecology International hier) den zuständigen EU-Binnenmarktskommissar Michel Barnier, es gehe einer bestimmten Gruppe von Nicht-Regierungsorganisationen und Schwellenländern letztlich darum, den Schutz des geistigen Eigentums zu schwächen. Der Brüsseler Verband geht sogar so weit, eine Vertagung der Verhandlungen in Marrakesch zu empfehlen.

Auch US-Verbände wie die Motion Picture Association of America gehören nach wie vor zu den Gegnern des Entwurfs, obwohl Videoinhalte und Filme längst aus dem geplanten Völkerrechtsvertrag ausgeschlossen wurden.

Wie immer in diesen Fällen steht Deutschland auf der falschen Seite:

Mitglieder des Europäischen Parlaments, die parteiübergreifend immer wieder die Forderungen der Blindenverbände unterstützt haben, nennen Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich als Bremser.

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Filed Under: Urheberrecht

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About Marcel Weiß

Marcel Weiß, Jahrgang 1979, ist Gründer und Betreiber von neunetz.com. Kontaktaufnahme für potenzielle Zusammenarbeit bitte gern an marcel@neunetz.com.
Er ist Diplom-Kaufmann, lebt in Berlin und ist seit 2007 als Analyst der Internetwirtschaft aktiv. Er arbeitet als freier Strategy Analyst und ist Co-Host des Exchanges-Podcasts und weiterer Podcasts zur digitalen Wirtschaft. Er schreibt als freier Autor unter anderem für "Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI", und hält Vorträge zu den Treibern der digitalen Wirtschaft. Marcel Weiß berät Unternehmen auf der strategischen Ebene. Mehr zum Autor.
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