Die Regelung [..] führt EU-weite, verbindliche Vorgaben für Verwertungsgesellschaften ein. Sie muss noch vom Ministerrat formell abgenickt werden. Die EU-Länder müssen dann innerhalb von zwei Jahren ihre Gesetze anpassen.
Mit den neuen Regelungen hofft die EU-Kommission, den nationalen Flickenteppich bei Lizenzen zu überwinden, dem sich neue Musikdienste im Web ausgesetzt sehen. Sie müssen Rechte in allen Staaten separat erwerben und dafür mit einer Vielzahl von Verwertungsgesellschaften Verträge aushandeln. Durch mehr Wettbewerb sollen die Verwertungsgesellschaften nun dazu angehalten werden, sogenannte Mehrgebietslizenzen zu vergeben – was sie erst dann dürfen, wenn sie die EU-Standards erfüllen. Direkte „EU-Lizenzen“ einführen kann die Richtlinie nicht.
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Verweigert sich eine Verwertungsgesellschaft den Mehrgebietslizenzen, können Urheber ihr die Onlinerechte entziehen und anderswo einbringen. Die beste Verwertungsgesellschaft gewinnt – so zumindest die Idee.
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