Leonhard Dobusch auf netzpolitik.org:
Nachdem im Februar ein Rechtsanwalt im Gespräch mit Spiegel Online die “durchschnittliche Facebook-Pinnwand eines 16-Jährigen” mit einem Abmahnwert von 10.000 Euro taxiert hatte, berichtet nunmehr eine Anwaltskanzlei von einer ersten Abmahnung für ein Bild an der Pinwand, das von einer fremden Person dorthin gepinnt worden ist (“Sie ist da: Die erste Facebook-Abmahnung wegen eines fremden Fotos an der Pinnwand“)
Meldungen wie diese zeigen, wie realitätsfern das aktuelle Urheberrecht ist und wie vollkommen grotesk abseits von allem, was Journalismus ausmachen sollte, die aktuelle Handelsblattkampagne zu diesem Thema liegt.